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Cold Case

Unknown dead – reward for any hints

Unbekannter Toter – Belohnung für Hinweise ausgesetzt

Am 5. Juli 2016 wurde eine männliche Leiche in einer Metallkiste in der Elbe bei Dessau-Roßlau aufgefunden. Der Mann wurde Opfer eines Verbrechens.Trotz vieler Hinweise konnte die Identität bis heute nicht geklärt werden. Es ist eine Belohnung von bis zu 2.500 Euro* ausgesetzt.

Nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen war der Mann

  • ca. 45 - max. 60 Jahre alt
  • athletische Statur
  • circa 75 kg schwer
  • circa 180 cm groß

Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass sich der Unbekannte seit mindestens zehn Jahren in Deutschland aufhielt, jedoch ursprünglich nicht aus Mitteleuropa stammt. Der Getötete muss etwa bis zu seinem 35. Lebensjahr im südöstlichen Europa aufgewachsen sein und gelebt haben.

Rekonstruierte Portraits

Durch das Landeskriminalamt des Landes Sachsen-Anhalt konnten rekonstruierte Portraits des unbekannten Toten mit der markante Schädelform (Bild Mitte) erstellt werden. So könnte der Mann vor seiner Tötung ausgesehen haben:

Metallkiste

  • Hersteller BETRA
  • bis 1991 in großer Stückzahl produziert
  • markante Details:

Wer kennt Michaela?

Der Tote trug eine Tätowierung am linken Unterarm und einen goldenen Ring mit der Gravur "Michaela".

Weitere Fragen der Kripo

  • Wer ist der Getötete?
  • Wer hat den Mann vor dem 5. Juli 2016 gesehen?
  • Wo wurde der Mann vor dem 5. Juli 2016 gesehen?
  • Wer kann Angaben zu den abgebildeten Gegenständen (Ring, Kiste) sowie zu der Tätowierung machen?
  • Wer hat vor dem 5. Juli 2016 relevante Beobachtungen im Bereich der genannten Elbbrücke gemacht?

Hinweise bitte an die

Polizeiinspektion Magdeburg unter +49 (0) 391 546-1687 oder jede andere Polizeidienststelle. Hinweise können vertraulich behandelt werden.

Fahndungsplakat

Weitere Informationen

in der → Pressemitteilung

Sachbearbeitende Dienststelle

Polizeiinspektion Magdeburg
Sternstraße 12
39104 Magdeburg

* Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört. Über die
Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden.