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Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Was müssen Sie tun?

Ein Moment der Unaufmerksamkeit, eine falsche Reaktion und es kracht: Ein Unfall.

  • bei verletzten Personen wählen Sie bitte die Rufnummer 112 um medizinische Hilfe anzufordern
  • leisten Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Erste Hilfe
  • bei Streitigkeiten oder Unsicherheiten zum Verkehrsunfall können Sie den Unfall immer der Polizei unter der Notrufnummer 110 melden
  • bei einem Blechschaden ist die Straße zu räumen, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden 
  • sollten Sie Zeuge des Verkehrsunfalls sein und können Informationen zum Unfallablauf geben, melden Sie sich bitte bei den Beteiligten oder der Polizei und geben Ihre Personalien bekannt

Was tut die Polizei?

  • die Polizei nimmt den Verkehrsunfall auf
  • Sie müssen als Unfallverursacher den Unfall ohne zeitliche Verzögerung Ihrer Versicherung 
  • können Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht mehr weiter fahren, müssen Sie sich um ein Abschleppunternehmen bemühen
  • wenn die Polizei Ihr Fahrzeug zur Aufklärung des Unfalls mitnehmen muss, erhalten Sie darüber einen Bescheid (beinhaltet auch wann und wo Sie Ihr Fahrzeug wieder abholen können)
  • je nach Schwere des Unfalls wird die Angelegenheit durch die Polizei bearbeitet oder die Zentrale Bußgeldstelle (bei Ordnungswidrigkeiten) weiter bearbeitet

Richtiges Verhalten bei Parkplatzschäden

Die Schuldfrage ist klar, wenn ein parkendes Fahrzeug beschädigt wurde.

Wer den Schaden bemerkt oder hätte bemerken müssen sollte eine angemessene Zeit (bei kleineren Schäden ca. 30 Minuten, bei größeren Schaden länger) auf den Halter warten. Ansonsten kann der Verdacht entstehen, das eine Unfallflucht begangen wurde und somit ein Straftatverdacht gemäß § 142 StGB vorliegt.

Melden Sie den Schaden - auch wenn er geringfügig ist - der Polizei. Geben Sie das Kennzeichen, die Marke und das Modell des beschädigten Fahrzeuges an. 

Parkplatzschäden sind aber nicht nur solche, bei denen ein abfahrendes Auto ein noch parkendes rammt und beschädigt. 
Von einem Parkplatzschaden ist auch dann die Rede, wenn der Wind einen herrenlosen Einkaufswagen gegen ein parkendes Auto schleudert. In einem solchen Fall muss der Besitzer des Parkplatzes haften, denn er ist für deren Betriebssicherheit zuständig.

Auch bei der Ausfahrt von einem Parkplatz kann es zur Karambolage kommen. Daher gilt der altbewährte Grundsatz des Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung, wo es heißt, stets gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme walten zu lassen.

Daher: Schrittgeschwindigkeit einhalten.

Am besten ist es, den Schaden und die ganze Situation zu fotografieren, die Personalien und die Versicherungsverbindungen auszutauschen.

Sicherheit braucht sichere Kontrollen

Wir wollen, dass Sie sich sicher fühlen. Bitte haben Sie aber auch Verständnis für uns!

Zum Beispiel in Situationen, die nicht ganz eindeutig sind. Helfen Sie uns, Missverständnisse zu vermeiden. Und so können Sie uns bei eventuellen Kontrollen unterstützen:

  • Abruptes Abbremsen und Anhalten vermeiden
  • Keine hastigen oder unvorhersehbaren Bewegungen
  • Kein schnelles Hineinfassen in die Bekleidung, in Taschen oder das Handschuhfach
  • Kein verstecktes Hantieren
  • Keine gefährlich wirkenden Gegenstände ergreifen..

In jedem Falle:

  • Befolgen Sie ganz genau die Anweisungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.
  • Schalten Sie bei Dunkelheit die Innenbeleuchtung Ihres Fahrzeuges ein.
  • Legen Sie nach dem Anhalten zunächst die Hände auf das Lenkrad.
  • Weisen Sie unbedingt auf mitgeführte Waffen oder andere gefährliche Gegenstände hin.
  • Kündigen Sie eigenes Verhalten wie zum Beispiel den Griff nach den Ausweispapieren deutlich an.