Landespolizei Sachsen-Anhalt führt Bodycam ein
Die Landespolizei Sachsen-Anhalt macht einen weiteren Schritt bei ihrer modernen Polizeiarbeit: Ab Montag (16.12.2024) werden die ersten körpernah getragenen Aufnahmegeräte, sogenannte Bodycams, in den operativen Einsatzdiensten eingesetzt. Den Anfang machen die Polizistinnen und Polizisten der Polizeiinspektion Stendal. Diese technische Neuerung dient nicht nur der Sicherheit der Einsatzkräfte, sondern auch der Deeskalation von Konfliktsituationen sowie der Dokumentation von Polizeieinsätzen.
Übergriffe reduzieren
Die Einführung der Bodycams erfolgt vor dem Hintergrund steigender Gewalttaten gegen Polizeikräfte. Zwischen 2022 und 2023 stieg die Zahl solcher Übergriffe in Sachsen-Anhalt um mehr als 13 Prozent. Ziel ist es, durch den Einsatz der Bodycams Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten zu reduzieren. Die Aufnahmen können in strafrechtlichen Ermittlungen als objektive Beweismittel herangezogen werden.
Technik und Einsatzweise
Zum Einsatz kommen Bodycams des Modells „VB400“ von Motorola Solutions. Diese Geräte werden sichtbar an der Schutzweste getragen und sind durch ein Kamerasymbol auf der Uniform gekennzeichnet. Die Kameras befinden sich im Standby-Modus und werden nur bei Bedarf aktiviert. Ein akustisches Signal sowie rot leuchtende LEDs zeigen den Beginn der Aufnahme an. Im sogenannten Pre-Recording-Modus wird eine zeitlich begrenzte Schleife von bis zu 60 Sekunden Videomaterial bereits vor der Aktivierung aufgezeichnet und im Bedarfsfall in die Aufnahme integriert.
Datenschutz und Handhabung
Der Umgang mit den Aufnahmen unterliegt strengen Vorgaben. Gefertigte Bild- und Tonaufnahmen werden spätestens zum Dienstende in Dockingstationen übertragen und automatisch von den Geräten gelöscht. Die gespeicherten Daten sind nur für Ermittlungszwecke einsehbar und werden nach einer Woche gesperrt sowie nach drei Monaten endgültig gelöscht. So wird sichergestellt, dass der Datenschutz gewahrt bleibt.
Landesweite Nutzung der Bodycam geplant
Bis Anfang 2027 sollen bis zu 800 Bodycams im gesamten Land verfügbar sein – genug für jede Streifenwagenbesatzung. Insgesamt investiert das Land Sachsen-Anhalt rund 1,6 Millionen Euro in die Einführung der Geräte.
Mit der Bodycam setzt die Landespolizei Sachsen-Anhalt auf modernste Technik, um sowohl die Sicherheit der Einsatzkräfte als auch die Qualität der Polizeiarbeit nachhaltig zu verbessern. Diese Maßnahme markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Schutz, Transparenz und Vertrauen im täglichen Dienst.
Häufig gestellte Fragen - Frequently Asked Questions (FAQ)
Seit dem 16. Dezember 2024 tragen Polizistinnen und Polizisten der Polizeireviere und dem Zentralen Einsatzdienst im Norden Sachsen-Anhalts (Polizeiinspektion Stendal) körpernah getragene Aufnahmegeräte, also Bodycams. 25 der neuen Bodycams werden bereits an der Fachhochschule Polizei genutzt, um das Einsatzmittel frühzeitig in Ausbildung und Studium zu integrieren.
Warum trägt die Polizei Sachsen-Anhalt Bodycams?
Die Anzahl von Gewalttaten und Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten nimmt nicht nur bundesweit, sondern auch in Sachsen-Anhalt zu. In Sachsen-Anhalt stieg die Anzahl der Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten von 1.192 Fälle im Jahr 2022 auf 1.348 Fälle im Jahr 2023. Das ist allein eine Zunahme von über 13% innerhalb von zwei Jahren. Mit der Änderung des Gesetzes über die öffentliche Ordnung und Sicherheit des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA), schuf der Gesetzgeber mit dem § 16 Absatz 3 SOG LSA die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz der Bodycam bei der Landespolizei.
Die Bodycam kann somit nicht nur dazu beitragen Einsatzsituationen zu deeskalieren, sondern kann auch einen positiven Einfluss auf die Anzahl der Gewalttaten und Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten haben, sodass diese reduziert werden. Weiterhin können Aufnahmen der Bodycam in späteren Ermittlungen oder gerichtlichen Verfahren Bedeutung erlangen.
Welchen Zweck erfüllen die Bodycams?
In der rasanten Entwicklung der technischen Möglichkeiten, ist die Bodycam als ein Baustein zu verstehen, der eine ganzheitliche Verbesserung der polizeilichen Arbeit herbeiführen kann. Die Bodycam entfaltet ihre Wirksamkeit als Teil eines Komplettpakets zum Schutz von Polizistinnen und Polizisten und ebenso im Kontext einer zukunftsorientierten professionellen Einsatzbewältigung.
Sinn und Zweck des Einsatzes von Body-Cams ist sowohl eine präventive und deeskalierende Wirkung auf gewaltbereite Menschen als auch die Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Polizeiarbeit unter gleichzeitiger Berücksichtigung sowie Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Priorität beim Einsatz von Body-Cams genießt die Abwehr von Gefahren.
Das Mitführen einer Bodycam soll dazu führen, dass ein respektvolles Verhalten aller gewahrt bleibt. Die Möglichkeit, dass eine Interaktion aufgezeichnet wird, kann aggressives Verhalten verringern und eine deeskalierende Wirkung entfalten. Untersuchungen haben ergeben, dass der Einsatz von Bodycams dazu beitragen kann, Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten zu reduzieren, da Menschen ihr Verhalten häufig ändern, wenn ihnen bewusst ist, dass sie gefilmt werden.
In strafrechtlichen Ermittlungen oder gerichtlichen Verfahren können die Aufzeichnungen als wertvolle Beweismittel dienen, um die Ereignisse eines Vorfalls zu rekonstruieren und die Verantwortlichkeit festzustellen.
Welche Polizistinnen und Polizisten tragen Bodycams und wie werden sie getragen?
Die Bodycams werden aktuell von den Polizistinnen und Polizisten im operativen Einsatzdienst in der Polizeiinspektion Stendal getragen. Dazu gehören die Kollegen des Reviereinsatzdienstes und dem Zentralen Einsatzdienst.
Es ist beabsichtigt in den kommenden zwei Jahren, jede Polizeiinspektion mit Geräten sukzessive auszustatten (Stichtag landesweiter Wirkbetrieb: 1. Januar 2027). Alle im Streifen- und Einsatzdienst tätigen Polizistinnen und Polizisten werden bei der landesweiten Einführung mit der Bodycam ausgestattet. Dies betrifft insbesondere die Reviereinsatzdienste der Polizeireviere, die Zentralen Verkehrs- und Autobahneinsatzdienste sowie die Zentralen Verfügungseinheiten der Polizeiinspektionen.
Die Bodycam wird körpernah und sichtbar an der Dienstkleidung getragen. Dazu wird sie an der Schutzweste mittels einer Halterung befestigt. Zusätzlich tragen die Polizistinnen und Polizisten einen blauen Patch an der Schutzweste mit einem Kamerasymbol darauf.
Filmt die Body-Cam die gesamte Zeit über und wie bemerkt der Gefilmte, dass die Aufnahme läuft?
Die Bodycam wird nur durch eingewiesene Polizistinnen und Polizisten eingesetzt. Die Mitnahme der Geräte ist für die eingewiesenen Polizistinnen und Polizisten obligatorisch, während sie über den Einsatz und somit entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen eigenverantwortlich entscheiden. Die Bodycam läuft nicht automatisch mit, sondern setzt ein aktives Handeln der Polizistinnen und Polizisten voraus.
Die Bodycam wird daher im Standby-Modus getragen. Die Bodycam ist hierbei eingeschaltet, es finden keine Aufnahmen statt. Es erfolgt eine deutlich sichtbare Kennzeichnung auf den Einsatz der Bodycam mittels Piktogramms (DIN 33450) im Brustbereich der Dienstkleidung. Durch die Polizistinnen und Polizisten besteht eine Hinweispflicht beim sogenannten Pre-Recording und bei der Aufnahme, wobei dem Aufnahmemodus ein akustisches Geräusch vorausgeht und an der Bodycam zwei rote LED deutlich sichtbar aufleuchten.
Was ist Pre-Recording?
Vorabaufzeichnung in einer zeitlich begrenzten Aufzeichnungsschleife, welche ständig überschrieben wird. Nach Ausschaltung erfolgt eine unwiderrufliche Löschung der Daten.
Was passiert mit den Aufnahmen in der Bodycam?
Das Pre-Recording wird automatisch gelöscht. Wenn jedoch eine Aufnahme durchgeführt wird, wird auch das Pre-Recording (bis zu 60 Sekunden vor der eigentlichen Aufnahme) der Aufzeichnung zugefügt.
Sind Bild- und Tonaufzeichnungen mit der Bodycam gefertigt worden, so wird die Bodycam bis spätestens Dienstende mit der sogenannten Dockingstation verbunden. Diese speichert alle Aufzeichnungen im automatisierten Verfahren und löscht gleichzeitig die übertragenen Aufzeichnungen auf der Bodycam. Die Sichtung des Videomaterials hat nur dann zu erfolgen, wenn die Daten zur Verfolgung von Straftaten benötigt werden oder tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die aufgenommenen Personen künftig Straftaten begehen werden und die Aufbewahrung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung erforderlich ist.
Die gespeicherten Aufzeichnungen werden nach Ablauf von einer Woche gesperrt. Die Löschung erfolgt durch die Videomanagementsoftware automatisiert drei Monate nach ihrer Erhebung.
Welche Bodycam nutzt die Polizei?
Durch die Polizeiinspektion Zentrale Dienste wurden Body-Cams „VB400“ des Herstellers „Motorola Solutions“ mit den dazugehörigen Dockingstationen und einer Videomanagementsoftware beschafft.