
© Polizei Land Sachsen-Anhalt
Das bietest du
- du bist mindestens 1,60 Meter groß und
- hast das 16. Lebensjahr vollendet und das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet (Ausnahme: warst/bist Soldat auf Zeit und darfst nach Soldatenversorgungsgesetz – SVG das Höchsteinstellungsalter überschreiten),
- hast einen Realschulabschluss, Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung, die allgemeine Fachhochschulreife oder Abitur als Voraussetzung für das Studium,
- bist Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder besitzt die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder hast einen Migrationshintergrund und eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland,
- trittst für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein,
- bist gerichtlich nicht bestraft,
- lebst in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen, das heißt, Du bist nicht in finanziellen Schwierigkeiten,
- bist für die angestrebte Laufbahn geeignet,
- besitzt die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B, das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mindestens in Bronze, hast Kenntnisse der englischen Sprache (für Studium) – Fahrerlaubnis und Schwimmbefähigung können innerhalb bestimmter Fristen noch im Verlauf der Ausbildung/ des Studiums nachgewiesen werden
- bist polizeidiensttauglich im ärztlichen Sinne.
>>> Die kompletten ärztlichen und alle weiteren Voraussetzungen findest Du hier zum Download.