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Re­vier­ein­satz­dienst

Der Re­vier­ein­satz­dienst der Po­li­zei Sachsen-​Anhalt bil­det so­zu­sa­gen die Basis der po­li­zei­li­chen Ar­beit und damit einen sehr an­spruchs­vol­len, aber auch sehr ab­wechs­lungs­rei­chen Be­reich. Das sind die uni­for­mier­ten Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, die Ihr im Stadt­bild in den Strei­fen­wa­gen seht. Diese müs­sen von der Auf­nah­me von Straf­an­zei­gen und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten, über die Ver­kehrs­un­fall­auf­nah­me, bis hin zur Spu­ren­si­che­rung bei­na­he alles kön­nen. Quasi un­se­re All­roun­der! Denn sie sind oft­mals die Ers­ten, die mit einem Er­eig­nis in Kon­takt kom­men und vor Ort han­deln müs­sen, damit Straf­ta­ten auf­ge­klärt oder Ge­fah­ren ab­ge­wen­det wer­den kön­nen.

Room­tour durch das Po­li­zei­re­vier Saa­le­kreis

Da wir Euch in die­sem Jahr lei­der nicht per­sön­lich durch die Po­li­zei­dienst­stel­len füh­ren kön­nen, haben wir für Euch au­ßer­dem eine Room­tour durch eines un­se­rer zahl­rei­chen Po­li­zei­re­vie­re vor­be­rei­tet. Auf geht’s…

In­ter­ak­ti­ves Video

In dem fol­gen­den in­ter­ak­ti­ven Video könnt Ihr selbst ein­mal er­le­ben wie es ist, Po­li­zis­tin und Po­li­zist zu sein und ver­su­chen, Euch durch ein Ein­satz­ge­sche­hen im Re­vier­ein­satz­dienst zu kämp­fen. Passt gut auf und hört auf­merk­sam zu, denn Ihr wer­det ei­ni­ge Ent­schei­dun­gen zu tref­fen haben. Am Ende eines jeden Clips gilt es sich für den wei­te­ren Ver­lauf des Ge­sche­hens zu ent­schei­den. Ent­schei­det Ihr rich­tig, ge­langt Ihr am Ende ans Ziel und meis­tert den Ein­satz er­folg­reich.

Auf Strei­fe am "Car­frei­tag" - Schwer­punkt Ver­kehrs­kon­trol­len

Am 15.04.2022 war es wie­der so weit. Neben dem all­jähr­li­chen Kar­frei­tags­ge­sche­hen zieht es tau­sen­de Tu­n­ing­fans aus der Szene hin­aus auf die Stra­ßen, um ihre meist leis­tungs­star­ken Fahr­zeu­ge ein­an­der vor­zu­stel­len. Ge­ra­de in der sachsen-​anhaltinischen Harz­re­gi­on, rund um die Rapp­bo­de­tal­sper­re, bil­den sich Hot­spots des Ge­sche­hens. Um schon bei der An­rei­se ein­zel­ne und mög­li­cher­wei­se nicht ver­kehrs­kon­for­me Fahr­zeu­ge auf­zu­klä­ren, zu kon­trol­lie­ren und bei schwer­wie­gen­den Ver­kehrs­rechts­ver­stö­ßen still­zu­le­gen, wur­den im ge­sam­ten Land Kon­troll­maß­nah­men an­be­raumt. So plan­ten auch Po­li­zei­haupt­kom­mis­sar Mosch und ich, Po­li­zei­kom­mis­sar Braun, an die­sem Tag zum Ein­satz zu kom­men. Da damit zu rech­nen war, dass die Tu­n­ing­fans schon vor An­bruch der Abend­stun­den auf den Stra­ßen un­ter­wegs sein wer­den, zog es uns be­reits in den frü­hen Mit­tags­stun­den hin­aus auf die Stra­ße. Wir pack­ten un­se­re Sie­ben­sa­chen, über­prüf­ten die Bat­te­rien der Hal­te­kel­le, stell­ten si­cher, dass der Funk­strei­fen­wa­gen ord­nungs­ge­mäß funk­tio­nier­te und fuh­ren los.

Un­weit un­se­rer Po­li­zei­in­spek­ti­on stell­ten wir uns auf, um den durch­flie­ßen­den Ver­kehr zu be­ob­ach­ten. Nur kurze Zeit spä­ter, ent­deck­ten wir das erste kon­troll­wür­di­ge Fahr­zeug. Also – Hal­te­kel­le raus, Fahr­zeug­hal­ter an­ge­spro­chen, Füh­rer­schein und Fahr­zeug­schein zur Ein­sicht ab­ge­for­dert und die Do­ku­men­te eines prü­fen­den Bli­ckes un­ter­zo­gen.

Wie es sich bei die­sem Fahr­zeug her­aus­stell­te, führ­te der Fah­rer die er­for­der­li­chen Un­ter­la­gen für seine An- und Um­bau­ten mit sich. Wir wünsch­ten eine an­ge­neh­me Wei­ter­fahrt und be­ob­ach­te­ten so­gleich zwei Fahr­zeug­füh­rer, wel­che in un­se­rem un­mit­tel­ba­ren Ak­ti­ons­ra­di­us eine Sperr­li­nie über­fuh­ren, um zeit­lich ab­zu­kür­zen. Auch diese wur­den kon­trol­liert und je­weils mit einem Ver­warn­geld be­dacht. Die­ses fer­tig­ten wir auf einem so­ge­nann­ten Da­ten­er­mitt­lungs­be­leg aus, wel­cher um­gangs­sprach­lich als Straf­zet­tel be­ti­telt wer­den könn­te. Dar­auf no­tier­ten wir kurz und knapp den Kon­troll­ort, die Zeit, die Fest­stel­lun­gen und die Per­so­na­li­en des je­wei­li­gen Fah­rers oder Hal­ters.

Nach einer wei­te­ren Über­prü­fungs­fahrt des Stadt­ge­biets von Dessau-​Roßlau kehr­ten wir zu un­se­rer bis­he­ri­gen Kon­troll­stel­le zu­rück und er­blick­ten einen be­la­de­nen Klein­trans­por­ter mit An­hän­ger. Nun ist es so, dass an be­stimm­ten Fei­er­ta­gen, wie auch an Sonn­ta­gen, die Fahr­ten mit sol­chen Kom­bi­na­tio­nen ein­ge­schränkt sind. Dies nennt sich sinn­ent­spre­chend „Sonn­tags­fahr­ver­bot“. Unter genau die­ses Ver­bot fiel das Ge­spann. In die­sem Falle lag das Buß­geld im drei­stel­li­gen Be­reich. Der Fah­rer nahm es mit Fas­sung, wir fuh­ren wenig spä­ter wei­ter.

Durch unser La­ge­zen­trum er­ging der Hin­weis auf ein Fahr­zeug, wel­ches sich ver­kehrs­ge­fähr­dend auf einer Bun­des­stra­ße be­we­gen soll­te. Wir schlos­sen uns daher der Ab­su­che an und konn­ten das Fahr­zeug wenig spä­ter stop­pen. In­ner­halb der Kon­trol­le stell­te sich her­aus, dass die Fahr­zeug­füh­re­rin mit einer Atem­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von rund 3 Pro­mil­le ihr Auto führ­te. Dies stellt eine Straf­tat dar. Un­se­re ori­gi­när damit be­auf­trag­ten Kol­le­gen über­nah­men die wei­te­re Ab­ar­bei­tung des Sach­ver­halts.

Auf dem Rück­weg stell­ten wir einen Trans­por­ter in recht de­so­la­tem Zu­stand fest. Um die­sen zu über­prü­fen, über­hol­ten wir das Fahr­zeug, schal­te­ten „Bitte Fol­gen“ an und führ­ten das Fahr­zeug von der Bun­des­stra­ße weg, hin zu einer ver­kehrs­är­me­ren Kreis­stra­ße. Trotz der nicht un­er­heb­li­chen op­ti­schen Män­gel, waren uns für wei­te­re Sank­tio­nen die Hände ge­bun­den, da diese nicht unter den Schutz­be­reich der deut­schen Stra­ßen­ver­kehrs­zu­las­sungs­ver­ord­nung fie­len.

Un­se­re nächs­te Runde führ­te an einer Stra­ße vor­bei, wel­che für den Kraft­fahr­zeug­ver­kehr im All­ge­mei­nen ge­sperrt ist (Zei­chen 206). Ein Fah­rer be­fuhr diese den­noch und ge­riet damit in un­se­re Auf­merk­sam­keit. Un­weit der be­tref­fen­den Stra­ße kon­trol­lier­ten wir auch die­sen und ver­schrif­te­ten einen Da­ten­er­mitt­lungs­be­leg.

Ein paar Dör­fer wei­ter ent­deck­ten wir die­sen an­sehn­li­chen Old­ti­mer. Laut Aus­sa­ge des Fah­rers er­reich­te die­ser mit sei­nen 60 PS ganze 105 km/h. Es sei je­doch mehr als aben­teu­er­lich, diese aus­zu­fah­ren. Tech­nisch war das Fahr­zeug in bes­ter Ver­fas­sung, ge­hegt und ge­pflegt wie ein Samm­ler­stück.

 

Mit die­ser Kon­trol­le en­de­te unser Dienst an die­sem Tag. Gleich­zei­tig be­gann die­ser für viele un­se­rer Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, die zur Auf­recht­erhal­tung und Er­hö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit un­se­re Stra­ßen über­wach­ten.