Reviereinsatzdienst
Der Reviereinsatzdienst der Polizei Sachsen-Anhalt bildet sozusagen die Basis der polizeilichen Arbeit und damit einen sehr anspruchsvollen, aber auch sehr abwechslungsreichen Bereich. Das sind die uniformierten Kolleginnen und Kollegen, die Ihr im Stadtbild in den Streifenwagen seht. Diese müssen von der Aufnahme von Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeiten, über die Verkehrsunfallaufnahme, bis hin zur Spurensicherung beinahe alles können. Quasi unsere Allrounder! Denn sie sind oftmals die Ersten, die mit einem Ereignis in Kontakt kommen und vor Ort handeln müssen, damit Straftaten aufgeklärt oder Gefahren abgewendet werden können.
Roomtour durch das Polizeirevier Saalekreis
Interaktives Video
In dem folgenden interaktiven Video könnt Ihr selbst einmal erleben wie es ist, Polizistin und Polizist zu sein und versuchen, Euch durch ein Einsatzgeschehen im Reviereinsatzdienst zu kämpfen. Passt gut auf und hört aufmerksam zu, denn Ihr werdet einige Entscheidungen zu treffen haben. Am Ende eines jeden Clips gilt es sich für den weiteren Verlauf des Geschehens zu entscheiden. Entscheidet Ihr richtig, gelangt Ihr am Ende ans Ziel und meistert den Einsatz erfolgreich.
Auf Streife am "Carfreitag" - Schwerpunkt Verkehrskontrollen
Am 15.04.2022 war es wieder so weit. Neben dem alljährlichen Karfreitagsgeschehen zieht es tausende Tuningfans aus der Szene hinaus auf die Straßen, um ihre meist leistungsstarken Fahrzeuge einander vorzustellen. Gerade in der sachsen-anhaltinischen Harzregion, rund um die Rappbodetalsperre, bilden sich Hotspots des Geschehens. Um schon bei der Anreise einzelne und möglicherweise nicht verkehrskonforme Fahrzeuge aufzuklären, zu kontrollieren und bei schwerwiegenden Verkehrsrechtsverstößen stillzulegen, wurden im gesamten Land Kontrollmaßnahmen anberaumt. So planten auch Polizeihauptkommissar Mosch und ich, Polizeikommissar Braun, an diesem Tag zum Einsatz zu kommen. Da damit zu rechnen war, dass die Tuningfans schon vor Anbruch der Abendstunden auf den Straßen unterwegs sein werden, zog es uns bereits in den frühen Mittagsstunden hinaus auf die Straße. Wir packten unsere Siebensachen, überprüften die Batterien der Haltekelle, stellten sicher, dass der Funkstreifenwagen ordnungsgemäß funktionierte und fuhren los.
Unweit unserer Polizeiinspektion stellten wir uns auf, um den durchfließenden Verkehr zu beobachten. Nur kurze Zeit später, entdeckten wir das erste kontrollwürdige Fahrzeug. Also – Haltekelle raus, Fahrzeughalter angesprochen, Führerschein und Fahrzeugschein zur Einsicht abgefordert und die Dokumente eines prüfenden Blickes unterzogen.
Wie es sich bei diesem Fahrzeug herausstellte, führte der Fahrer die erforderlichen Unterlagen für seine An- und Umbauten mit sich. Wir wünschten eine angenehme Weiterfahrt und beobachteten sogleich zwei Fahrzeugführer, welche in unserem unmittelbaren Aktionsradius eine Sperrlinie überfuhren, um zeitlich abzukürzen. Auch diese wurden kontrolliert und jeweils mit einem Verwarngeld bedacht. Dieses fertigten wir auf einem sogenannten Datenermittlungsbeleg aus, welcher umgangssprachlich als Strafzettel betitelt werden könnte. Darauf notierten wir kurz und knapp den Kontrollort, die Zeit, die Feststellungen und die Personalien des jeweiligen Fahrers oder Halters.
Nach einer weiteren Überprüfungsfahrt des Stadtgebiets von Dessau-Roßlau kehrten wir zu unserer bisherigen Kontrollstelle zurück und erblickten einen beladenen Kleintransporter mit Anhänger. Nun ist es so, dass an bestimmten Feiertagen, wie auch an Sonntagen, die Fahrten mit solchen Kombinationen eingeschränkt sind. Dies nennt sich sinnentsprechend „Sonntagsfahrverbot“. Unter genau dieses Verbot fiel das Gespann. In diesem Falle lag das Bußgeld im dreistelligen Bereich. Der Fahrer nahm es mit Fassung, wir fuhren wenig später weiter.
Durch unser Lagezentrum erging der Hinweis auf ein Fahrzeug, welches sich verkehrsgefährdend auf einer Bundesstraße bewegen sollte. Wir schlossen uns daher der Absuche an und konnten das Fahrzeug wenig später stoppen. Innerhalb der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Fahrzeugführerin mit einer Atemalkoholkonzentration von rund 3 Promille ihr Auto führte. Dies stellt eine Straftat dar. Unsere originär damit beauftragten Kollegen übernahmen die weitere Abarbeitung des Sachverhalts.
Auf dem Rückweg stellten wir einen Transporter in recht desolatem Zustand fest. Um diesen zu überprüfen, überholten wir das Fahrzeug, schalteten „Bitte Folgen“ an und führten das Fahrzeug von der Bundesstraße weg, hin zu einer verkehrsärmeren Kreisstraße. Trotz der nicht unerheblichen optischen Mängel, waren uns für weitere Sanktionen die Hände gebunden, da diese nicht unter den Schutzbereich der deutschen Straßenverkehrszulassungsverordnung fielen.
Unsere nächste Runde führte an einer Straße vorbei, welche für den Kraftfahrzeugverkehr im Allgemeinen gesperrt ist (Zeichen 206). Ein Fahrer befuhr diese dennoch und geriet damit in unsere Aufmerksamkeit. Unweit der betreffenden Straße kontrollierten wir auch diesen und verschrifteten einen Datenermittlungsbeleg.
Mit dieser Kontrolle endete unser Dienst an diesem Tag. Gleichzeitig begann dieser für viele unserer Kolleginnen und Kollegen, die zur Aufrechterhaltung und Erhöhung der Verkehrssicherheit unsere Straßen überwachten.