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Extremismus

Den extremistischen Straftaten werden gemäß Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ Straftaten nur dann zugeordnet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO) gerichtet sind, d.h., wenn sie darauf abzielen, einen der Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen.

 

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