Extremismus
Den extremistischen Straftaten werden gemäß Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ Straftaten nur dann zugeordnet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO) gerichtet sind, d.h., wenn sie darauf abzielen, einen der Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen.
Flyer/ Broschüren/ Medienpakete:
- Mitreden- Kompetent gegen Islamfeindlichkeit, Islamismus und dschihadistische Internetpropaganda
- Salafistische Bestrebungen in Deutschland
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt
- www.polizei-beratung.de
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt
- EXTRA - Ausstiegshilfe aus dem Rechtsextremismus
- Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt
- Bündnis für Demokratie und Toleranz gegen Extremismus und Gewalt
- finanzielle Hilfe für Opfer extremistischer Gewalt