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Kontakt

Einen Ansprechpartner der für die kreisfreie Stadt Halle (Saale) zuständigen Waffen- und Sprengstoffbehörde erreichen sie telefonisch unter der

Rufnummer (03 45) 2 24  18 22 oder (03 45) 2 24  18 23

Anrufe bitte nur zu üblichen Bürodienstzeiten, außerhalb der Publikums-Sprechzeiten.

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


E-Mail: waffenrecht.pi-hal(at)polizei.sachsen-anhalt.de

Fax: (0345) 224 11 1127

Sprechzeiten für persönliche Vorsprache:

Dienstag

 09:00 - 12:00 Uhr

 & 13:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag  

 09:00 - 12:00 Uhr

 
 Für Terminabsprachen und telefonische Auskünfte erreichen sie uns außerhalb der oben genannten Sprechzeiten am Montag, Mittwoch und Freitag.

Anschrift

Polizeiinspektion Halle (Saale)

Stabsbereich Verwaltung

Waffen- & Sprengstoffrecht

Merseburger Straße 6

06110 Halle (Saale)

Zuständigkeiten im Waffen- und Sprengstoffrecht

Wir erteilen waffenrechtliche Erlaubnisse, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse im nicht gewerblichen Bereich und Anzeigen/Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes.

Die Polizeiinspektion Halle (Saale) ist zuständig für alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Halle sowie für Feuerwerke in der Stadt Halle.

Für Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Halle (Saale) haben, ist der jeweilige  Landkreis zuständig. Ansprechpartner ist hier in der Regel das Ordnungsamt beim Landratsamt.

Neu ab 30.01.2024

Gemäß § 4 Absatz 3 Waffengesetz (WaffG) hat die zuständige Behörde die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen.

Die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO LSA) wurde durch Verordnung am 22.Januar 2024 geändert. Seitdem sieht die Gebührenordnung unter lfd. Nr. 160a Pkt.2 für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs.3 WaffG einen Gebührenrahmen von 29,00 Euro bis 185,00 Euro vor

Anträge

Feuerwerk

 Zur Genehmigung und Anzeige von Feuerwerken verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: waffenrecht.pi-hal(at)polizei.sachsen-anhalt.de
 
Die Kosten für die Genehmigung eines Feuerwerks belaufen sich seit 01.07.2024 auf 52,00 Euro. Diese können sich, je nach Bearbeitungsaufwand der Behörde, erhöhen.

Weitere Informationen zu waffenrechtlichen Angelegenheiten

Das Bundesverwaltungsamt bietet verschiedene Services in waffenrechtlichen Angelegenheiten an. Hier finden Sie Informationen zu Anträgen, Anzeigen, Merkblätter, Antworten auf häufige Fragen und Themen.

Waffenverbotszone in Halle (Saale)

Seit Dezember 2020 gibt es in der Stadt Halle (Saale) eine Waffenverbotszone.

Hier können sie den Text der

Verordung sowie der

1. Änderungsverordnung und

2. Änderungsverordnung nachlesen.

Welchen Bereich die Waffenverbotszone umfasst, ist im Kartenausschnitt ersichtlich.