Kontakt
Einen Ansprechpartner der für die kreisfreie Stadt Halle (Saale) zuständigen Waffen- und Sprengstoffbehörde erreichen sie telefonisch unter der
Rufnummer (03 45) 2 24 18 22 oder (03 45) 2 24 18 23
Anrufe bitte nur zu üblichen Bürodienstzeiten, außerhalb der Publikums-Sprechzeiten.
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
E-Mail: waffenrecht.pi-hal(at)polizei.sachsen-anhalt.de
Fax: (0345) 224 11 1127
Sprechzeiten:
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | & 13:00 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Anschrift
Polizeiinspektion Halle (Saale)
Stabsbereich Verwaltung
Waffen- & Sprengstoffrecht
Merseburger Straße 6
06110 Halle (Saale)
Zuständigkeiten im Waffen- und Sprengstoffrecht
Wir erteilen waffenrechtliche Erlaubnisse, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse im nicht gewerblichen Bereich und Anzeigen/Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes.
Die Polizeiinspektion Halle (Saale) ist zuständig für alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Halle sowie für Feuerwerke in der Stadt Halle.
Für Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Halle (Saale) haben, ist der jeweilige Landkreis zuständig. Ansprechpartner ist hier in der Regel das Ordnungsamt beim Landratsamt.
Anträge
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe – Kleiner Waffenschein (§ 10 Abs. 4 S. 4 WaffG)
Bitte legen Sie diesem Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
→ Informationsblatt zum Kleinen Waffenschein
Die Genehmigung der Erlaubnis Kleiner Waffenschein (§ 10 Abs. 4 S. 4 WaffG) ist gebührenpflichtig.
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Dieser Vordruck ist ausschließlich für die Antragstellung bei der Waffenbehörde der Polizeiinspektion Halle (Saale) zu verwenden.
Der Antrag ist persönlich bei der Waffenbehörde einzureichen.
Feuerwerk
Zur Genehmigung und Anzeige von Feuerwerken verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: waffenrecht.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de
Die Genehmigung eines Feuerwerks ist gebührenpflichtig.
Weitere Informationen zu waffenrechtlichen Angelegenheiten
Das Bundesverwaltungsamt bietet verschiedene Services in waffenrechtlichen Angelegenheiten an. Hier finden Sie Informationen zu Anträgen, Anzeigen, Merkblätter, Antworten auf häufige Fragen und Themen.
Waffenverbotszone in Halle (Saale)
Seit Dezember 2020 gibt es in der Stadt Halle (Saale) eine Waffenverbotszone.
Hier können sie den Text der
Verordung sowie der
2. Änderungsverordnung nachlesen.
Welchen Bereich die Waffenverbotszone umfasst, ist im Kartenausschnitt ersichtlich.
