Fachanwendungen als Dienstleistung für die polizeiliche Tätigkeit
Fachanwendungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie gemäß den Anforderungen eines Kunden erstellt werden. Hierbei kann es sich sowohl um Individual- bzw. Standardsoftware handeln.
Individualsoftware bezeichnet eine für einen Kunden individuell angefertigte (maßgeschneiderte) Anwendungssoftware. Wenn sich ein Auftraggeber für die Erstellung einer Individualsoftware entscheidet, kann dies unterschiedliche Gründe haben:
- es gibt keine bekannte, geeignete Standardsoftware,
- es gibt eine geeignete Standardsoftware, die Entwicklung einer Individualsoftware wird jedoch als kostengünstiger bewertet oder
- man möchte eine vollkommene Kontrolle über die künftige Entwicklung der Software und Beherrschung des Quellcodes garantieren.
(Quelle: Wikipedia)
Der Auftraggeber für Individualsoftware, die im Technischen Polizeiamt programmiert wird, ist ausschließlich die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt.
Hierbei werden innerhalb der Fachanwendungen folgende Anwendungsbereiche unterschieden:
- Bearbeitungssysteme
dienen zur Datenerfassung und Bearbeitung polizeirelevanter Daten,
z. B. das Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei, - Auskunftssysteme
dienen zur Informationsgewinnung der Polizei bei deren Ermittlungen,
z. B. der Abruf polizeilicher Fahndungsinformationen, - Führungsinformationssysteme
dienen der Entscheidungsfindung der dienstlichen Leiter bei deren Kräfte- und Mittelplanung, z. B. die Polizeiliche Unfallstatistik - Querschnittsysteme
sind verwaltungstechnische IT-Anwendungen der Polizei in denen Anwendungen überwacht, Kataloge gepflegt oder Berechtigungen verwaltet werden.
Derzeitig werden durch das Technische Polizeiamt 21 Individuallösungen der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt betrieben, entwickelt bzw. gepflegt.