Versammlungsrecht
Anmeldepflicht versammlungsrechtlicher Veranstaltungen gem. § 12 Landesversammlungsgesetz:
Im Regelfall bis spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung (vor Einladung oder Aufruf der Teilnehmer durch z.B. Flugblätter, Internet, Presse u.ä.) ist diese bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Zuständigkeit im Stadtgebiet von Halle (Saale)
Für das Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Halle (Saale) ist die Polizeiinspektion Halle (Saale) für Versammlungen zuständig.
Anschrift:
Polizeiinspektion Halle (Saale)
Stabsbereich Verwaltung
Versammlungsbehörde
Merseburger Straße 6
06110 Halle (Saale)
E-Mail: versammlung.pi-hal(at)polizei.sachsen-anhalt.de
Einen Ansprechpartner erreichen Sie zu den Bürozeiten unter der Telefonnummer: 0345 224 1410
Außerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr) sowie an gesetzlichen Feiertagen wenden Sie sich bitte an das Lagezentrum (Tel.: 0345/224-1292, Fax: 0345/224-1290, lfz.pi-hal(at)polizei.sachsen-anhalt.de)
Zuständigkeit außerhalb der Stadt Halle (Saale)
Zur Anmeldung versammlungsrechtlicher Aktionen außerhalb der Stadt Halle (Saale) wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Landkreis. Ansprechpartner ist hier in der Regel das Ordnungsamt beim Landratsamt.