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Gegen sexualisierte Gewalt zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen

Schützen beginnt mit Aufklären!

Am 18.11.2025 fand, mit einer erfreulich hohen Beteiligung – über 1.090 Erziehungs- und Sorgeberechtigte sowie Interessierte verfolgten den Stream – unser Online-Elternabend zum Thema „Verbreiten von kinderpornografischen Inhalten“ statt.

Das Ziel der Veranstaltung war es, insbesondere Eltern für die zunehmenden Risiken im digitalen Raum zu sensibilisieren und sie dabei zu unterstützen, ihre Kinder sicher und verantwortungsbewusst durch die Online-Welt zu begleiten. Denn immer öfter werden im Internet verbotene Bilder und Videos mit Minderjährigen verbreitet, wobei schon das Öffnen oder automatische Speichern solcher Daten strafbar sein kann.

Wer sich zu den Themen ‚Cybergrooming‘ und ‚Sexting‘ informieren möchte, hat am 29.01.2026 die Möglichkeit, an der Online-Veranstaltung der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt teilzunehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter

 Aktuell | Servicestelle Kinder- und Jugendschutz.

Wir bedanken uns herzlich für das große Interesse und die engagierte Teilnahme. Der Abend hat erneut gezeigt, wie wichtig Aufklärung, Vernetzung und eine gemeinsame Haltung aller Beteiligten sind, um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen.

Unser Podcast der Polizei in Zusammenarbeit mit dem Landespräventionsrat

In dieser Podcastfolge steht die Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Minderjährige über Whatsapp-​Nachrichten im Mittelpunkt des Gesprächs. Dabei wird neben einer strafrechtlichen Bewertung auch auf die vielfältigen Informations-​ und Hilfsmöglichkeiten eingegangen.

>>>Hier geht es zum Podcast.

Warum war uns dieser Online-Elternabend so wichtig?

Die Straftaten des Verbreitens von kinderpornografischen Inhalten sind enorm gestiegen. Empfangene Bilder und Videos werden häufig weitergeleitet oder in Chats gestellt - zum Teil sogar Selbstaufnahmen, ohne zu hinterfragen, ob es richtig oder falsch ist.

Beinahe die Hälfte der Täter sind Kinder und Jugendliche selbst.

Das Versenden oder Teilen von entsprechenden Bildern oder Videos ist strafbar!

Bereits das einmalige Aufrufen und auch das automatische Speichern solcher Dateien in der eigenen Galerie oder im Arbeitsspeicher des digitalen Endgerätes erfüllt den Tatbestand. Da es sich bei all diesen Darstellungen um einen realen sexuellen Missbrauch von Kindern handelt, ist an eine Einstellung des Strafverfahrens ohne Weiteres nicht zu denken. Das kann weitreichende Folgen haben, dass:

  • die Wohnung oder das Haus durchsucht wird, Smartphones bzw. andere Endgeräte sichergestellt und ggf. eingezogen werden und
  • die Straftat ggf. bei Jugendlichen ab 14 Jahren in dem erweiterten Führungszeugnis vermerkt wird und damit Einfluss auf die berufliche Zukunft Ihres Kindes haben kann.

Helfen Sie uns, die Verbreitung solcher Inhalte zu stoppen!

Was können Sie tun?

  • Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind Regeln für den Umgang mit dem Handy und anderen Medien fest.
  • Zeigen Sie ihm Gefahren und Risiken auf und informieren es über mögliche strafbare Handlungen und Inhalte.
  • Nehmen Sie die Sicherheitseinstellungen am Handy Ihres Kindes gemeinsam vor und überdenken Sie mögliche Drittanbietersperren, Jugendschutzfilter und Virenscanner.

Wir stehen an Ihrer Seite – hier gibt es Hilfe.

Wichtige Ansprech- und Netzwerkpartner erhalten Sie durch unsere Regionalbereichsbeamten und Opferschutzbeauftragten in jedem Polizeirevier.

>>> weitere wichtige Ansprechpartner und Hilfestellungen

Weitere Hilfsangebote

  • Bietet das vom Kinderschutzbund Landesverband Sachsen-Anhalt betriebene ELTERNTELEFON (anonyme und kostenlose Beratung) unter der Rufnummer 0800 111 0550.
  • Auf dem Portal Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes erfahren Sie, wie man intime Bilder aus Online-Plattformen löscht (Take it down). 
  • Bietet das Portal zum technischen Jugendmedienschutz „Medien Kindersicher“.

Flyer/ Broschüren:

 

Leitfäden für Pädagogen und Mediziner:

 

Weitere Informationen zu Thema finden Sie hier:

 

Externe Beratungsangebote:

 

Polizei für Dich (www.polizeifürdich.de)

Dieser Internetauftritt der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes richtet sich an interessierte Kinder und Jugendliche zwischen 12 bis ca.15 Jahren zu relevanten Themen wie Diebstahl, Körperverletzung, Drogen oder Sachbeschädigung.
Es gibt dort geeignete Hilfsangebote und Rechtsinformationen (wie läuft zum Beispiel ein Strafverfahren ab)zu finden.