Polizei- Notruf 110
Notrufe sind dazu bestimmt, auf einen Notfall und damit auf das Bedürfnis nach fremder Hilfe oder auf eine erhebliche Gefahr aufmerksam zumachen. Notfälle sind konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die den Einsatz von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst notwendig machen.
Notrufe die nicht für die Polizei bestimmt sind, werden unverzüglich an die zuständigen Einrichtungen wie Feuerwehr und Rettungsdienste weitergeleitet.
Alle Notrufabfragestellen verfügen über einen Notruffax, somit können Gehörlose und Sprachgeschädigte Bürger ein Telefax-Notruf unter der Notrufnummer 110 übersenden. Das Formblatt "Telefax-Notruf" ist über den Landesverband der Gehörlosen e. V. Sachsen-Anhalt erhältlich.
Achtung:
Notrufe werden aufgezeichnet und können rückverfolgt werden. Der Missbrauch von Notrufen ist strafbar (StGB § 145)!