Kontakt
Einen Ansprechpartner der für die kreisfreie Stadt Halle (Saale) zuständigen Waffen- und Sprengstoffbehörde erreichen sie telefonisch unter der
Rufnummer (03 45) 2 24 18 22 oder (03 45) 2 24 18 23
Anrufe bitte nur zu üblichen Bürodienstzeiten, außerhalb der Publikums-Sprechzeiten.
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
E-Mail: waffenrecht.pi-hal(at)polizei.sachsen-anhalt.de
Fax: (0345) 224 11 1127
Sprechzeiten für persönliche Vorsprache:
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | & 13:00 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr | |
Für Terminabsprachen und telefonische Auskünfte erreichen sie uns außerhalb der oben genannten Sprechzeiten am Montag, Mittwoch und Freitag. |
Anschrift
Polizeiinspektion Halle (Saale)
Stabsbereich Verwaltung
Waffen- & Sprengstoffrecht
Merseburger Straße 6
06110 Halle (Saale)
Zuständigkeiten im Waffen- und Sprengstoffrecht
Wir erteilen waffenrechtliche Erlaubnisse, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse im nicht gewerblichen Bereich und Anzeigen/Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes.
Die Polizeiinspektion Halle (Saale) ist zuständig für alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Halle sowie für Feuerwerke in der Stadt Halle.
Für Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Halle (Saale) haben, ist der jeweilige Landkreis zuständig. Ansprechpartner ist hier in der Regel das Ordnungsamt beim Landratsamt.
Neu ab 30.01.2024
Gemäß § 4 Absatz 3 Waffengesetz (WaffG) hat die zuständige Behörde die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen.
Die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO LSA) wurde durch Verordnung am 22.Januar 2024 geändert. Seitdem sieht die Gebührenordnung unter lfd. Nr. 160a Pkt.2 für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs.3 WaffG einen Gebührenrahmen von 29,00 Euro bis 185,00 Euro vor
Anträge
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe – Kleiner Waffenschein (§ 10 Abs. 4 S. 4 WaffG)
Bitte legen Sie diesem Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
→ Informationsblatt zum Kleinen Waffenschein
Die Kosten für den Kleinen Waffenschein belaufen sich seit dem 30.01.2024 auf 86,00 Euro.
Der Antrag ist nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung persönlich bei der Waffenbehörde einzureichen.
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Dieser Vordruck ist ausschließlich für die Antragstellung bei der Waffenbehörde der Polizeiinspektion Halle (Saale) zu verwenden.
Der Antrag ist persönlich bei der Waffenbehörde einzureichen.
Feuerwerk
- Antrag für Bürger - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Erwerbens und Verwendens (Abbrennen) pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2
- Anzeige für Pyrotechniker zum Abbrennen eines Feuerwerks der Katergorie F3 oder F4 (nicht barrierefrei)
Zur Genehmigung und Anzeige von Feuerwerken verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: waffenrecht.pi-hal(at)polizei.sachsen-anhalt.de
Die Kosten für die Genehmigung eines Feuerwerks belaufen sich seit 01.07.2024 auf 52,00 Euro. Diese können sich, je nach Bearbeitungsaufwand der Behörde, erhöhen.
Weitere Informationen zu waffenrechtlichen Angelegenheiten
Das Bundesverwaltungsamt bietet verschiedene Services in waffenrechtlichen Angelegenheiten an. Hier finden Sie Informationen zu Anträgen, Anzeigen, Merkblätter, Antworten auf häufige Fragen und Themen.
Waffenverbotszone in Halle (Saale)
Seit Dezember 2020 gibt es in der Stadt Halle (Saale) eine Waffenverbotszone.
Hier können sie den Text der
Verordung sowie der
2. Änderungsverordnung nachlesen.
Welchen Bereich die Waffenverbotszone umfasst, ist im Kartenausschnitt ersichtlich.