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Bedrohung und Belästigung

Was ist passiert?

"Pass auf, was passiert, wenn ich dich noch mal treffe!", droht jemand am Telefon mit einer Stimme, die Sie nicht kennen.

Hier muss zunächst unterschieden werden, inwieweit eine strafbare Handlung oder eine straffreie Belästigung vorliegt. Droht Ihnen bereits jemand damit, Sie körperlich anzugreifen? Oder stellt die Drohung eine Nötigung dar, d.h. will man Sie mit der Androhung von Gewalt zu einer Handlung oder einem Unterlassen zwingen?

Bedrohung und Nötigung sind Straftaten, für deren Bearbeitung die Polizei zuständig ist. Damit die Polizei Kenntnis von der Straftat erlangen und entsprechend reagieren kann, ist es erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten, entweder online oder persönlich auf einer Polizeidienststelle.
Nach der Anzeigenaufnahme erhalten Sie von der Polizei eine Bestätigung, die Sie gut aufbewahren sollten.

 

Was müssen Sie tun?

Sie sollten sich genau daran erinnern, was die Person, von der Sie sich bedroht oder beleidigt fühlen, zu Ihnen gesagt hat. Sollte es Zeugen für diese Tat geben, so benennen Sie diese.

Wenn Sie keinen Strafantrag stellen, haben Sie dennoch die Möglichkeit, privat gegen jemanden zu klagen. Eine Privatklageerhebung können Sie vor dem Amtsgericht beantragen. Zuvor müssen Sie jedoch einen Schiedsmann aufgesucht haben und der dortige Sühneversuch muss erfolglos verlaufen sein.

Was tut die Polizei?

Sollten Sie ihre Strafanzeige online erstattet haben, erhalten Sie ein Formular für einen Strafantrag, das Sie unterschrieben an die Polizeidienststelle zurücksenden oder dort abgeben. Eine Strafverfolgung erfolgt nur nach einem unterschriebenen Strafantrag.

Der zuständige Sachbearbeiter der Kriminalpolizei bearbeitet die Strafanzeige bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft weiter.