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Gurtpflicht

  • Nach Einführung der bußgeldbewährten Gurtpflicht Ende der 70ger Jahre sank die Zahl der Verkehrstoten nachweislich
  • Wer in einem Fahrzeug mitfährt, für das Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, muss ich angurten (bei Verstoß: 30 EUR Verwarnungsgeld)
  • Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm oder einem Alter von 12 Jahren müssen mit einem geeigneten Kindersitz transportiert werden (amtlich genehmigt gemäß gültiger ECE-Norm).
    Bei Verstoß: Ordnungswidrigkeitenanzeige mit Punkten
  • Wer den Sicherheitsgurt nicht korrekt anlegt, gilt als nicht angegurtet (z. B. Gurt unter dem Arm getragen)
  • Der Airbag bringt ohne Sicherheitsgurt kaum einen Nutzen. Es wird sogar gefährlich, wenn der Oberkörper dem Airbag bei Auslösung zu nahe kommt. Die Kombination aus Sicherheitsgurt und Airbag bringt optimale Sicherheit

Informationsbroschüre "Nachwuchsfahndung"

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