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Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) des Landes Sachsen-Anhalt gehört zur Polizeiinspektion Sachsen-Anhalt und ist in zwei Räumtrupps in Magdeburg und Dessau-Roßlau sowie einen Munitionslager-/ -zerlegebetrieb gegliedert.

Schwerpunkte der Tätigkeit:

  • Sondierung, Bergung und Beseitigung von gewahrsamslos gewordenen, zur Kriegsführung bestimmten Kampfmitteln (u.a. Fundmunition aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg)
  • Unterstützung der Sicherheitsbehörden hinsichtlich der Beurteilung einer Belastung von Flächen mit Kampfmitteln im Rahmen der Erteilung von Baugenehmigungen, der Planfeststellung und Raumordnung
  • Unterstützung der Bundeswehr bei der Entmunitionierung von Truppenübungsplätzen

Die Aktualität und Notwendigkeit seiner Tätigkeiten demonstriert der KBD jährlich auf zahlreichen Veranstaltungen im Land mit Präsentationen, die von der Bevölkerung gern angenommen werden.

 

Hinweis:
Zuständige Sicherheitsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau und die jeweiligen Polizeiinspektionen anstelle der kreisfreien Städte Halle (Saale) und Magdeburg.
Wenn Sie Fragen zu einer möglichen Kampfmittelbelastung Ihres Grundstückes haben, oder wenn Sie im Vorfeld erdeingreifender Maßnahmen auf Ihrem Grundstück eine Kampfmittelfreigabe benötigen,
wenden Sie sich bitte nicht  an den Kampfmittelbeseitigungsdienst, sondern an die zuständige Sicherheitsbehörde.

Fundmunition ist in hohem Maße gefährlich.
Deshalb darf nur der Kampfmittelbeseitigungsdienst damit umgehen; Ausnahmen mussen ausdrücklich geregelt sein. Wenn sie Munition oder Kampfmittel gefunden haben:

  • Berühren oder verändern Sie nichts!
  • Kennzeichnen Sie den Gefahrenbereich und warnen sie Personen, die in der Nähe sind!
  • Teilen sie den Fundort der zuständigen Sicherheitsbehörde oder nahegelegenen Polizeidienststelle mit. Nutzen Sie den Polizeiruf 110!

Rechtsgrundlagen:

  • Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel vom 20. April 2015 (GVBl. S. 167)
  • § 1 Abs. 5 Satz 3 Naturschutzgesetz LSA

Faltblatt

Verhalten bei Fundmunition: Flyer (389 KB)