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Polizeiinspektion Magdeburg

Waffen- und Sprengstoffrecht

Polizeiinspektion Magdeburg als zuständige Behörde für das Stadtgebiet Magdeburg

Die Polizeiinspektion Magdeburg erteilt waffenrechtliche Erlaubnisse, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse im nicht gewerblichen Bereich und Anzeigen/Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes.
Die Polizeiinspektion ist zuständig für alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Magdeburg und für Feuerwerke in der Stadt Magdeburg. 

Anträge

Anschrift und Erreichbarkeit

Polizeiinspektion Magdeburg
Stabsbereich Verwaltung
Waffen- und Sprengstoffbehörde
Sternstraße 12
39104 Magdeburg

Telefon

(0391) 546-1175 / 1130 / 1014

E-Mail

waffenbehoerde.pi-md(at)polizei.sachsen-anhalt.de
sprengstoffbehoerde.pi-md(at)polizei.sachsen-anhalt.de


Sprechzeiten

Nach telefonischer Terminvereinbarung oder per E-Mail.

Für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz außerhalb der Stadt Magdeburg sind die jeweiligen Landkreise bzw. Landratsämter zuständig.

Weitere Informationen zu waffenrechtlichen Angelegenheiten

Das Bundesverwaltungsamt bietet verschiedene Services in waffenrechtlichen Angelegenheiten an. Hier finden Sie Informationen zu Anträgen, Anzeigen, Merkblätter, Antworten auf häufige Fragen und Themen.

Informationsbroschüre "Nachwuchsfahndung"