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Polizeiinspektion Magdeburg

Waffen- und Sprengstoffrecht

Polizeiinspektion Magdeburg als zuständige Behörde für das Stadtgebiet Magdeburg

Die Polizeiinspektion Magdeburg erteilt waffenrechtliche Erlaubnisse, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse im nicht gewerblichen Bereich und Anzeigen/Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes.
Die Polizeiinspektion ist zuständig für alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Magdeburg und für Feuerwerke in der Stadt Magdeburg. 

Anträge Waffenrecht

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe – Kleiner Waffenschein (§ 10 Abs. 4 S. 4 WaffG)
Bitte legen Sie diesem Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises bei.

Für die Genehmigung der Erlaubnis Kleiner Waffenschein (§ 10 Abs. 4 S. 4 WaffG) beträgt die Gebühr gemäß Kostenverordnung zum Waffengesetz 86 EUR.

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
(Dieser Vordruck ist ausschließlich für die Antragstellung bei der Waffenbehörde der Polizeiinspektion Magdeburg zu verwenden. Er gilt nicht für die Waffenbehörde der Polizeiinspektion Halle (Saale). Der Antrag ist persönlich bei der Waffenbehörde einzureichen!)

Auszug aus der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen Anhalt

Antrag Sprengstoffrecht

Antrag Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Erwerbens und  Verwendens (Abbrennen) pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2

Zur Genehmigung und Anzeige von Feuerwerken verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:

sprengstoffbehoerde.pi-md(at)polizei.sachsen-anhalt.de
 
Für die Genehmigung eines Feuerwerks ist gemäß Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz eine Gebühr von 56 EUR zu entrichten.

Anschrift und Erreichbarkeit

Polizeiinspektion Magdeburg
Stabsbereich Verwaltung
Waffen- und Sprengstoffbehörde
Sternstraße 12
39104 Magdeburg

Telefon

(0391) 546-1175 / -1130 / -1014 / -1212 / -2136

E-Mail

waffenbehoerde.pi-md(at)polizei.sachsen-anhalt.de
sprengstoffbehoerde.pi-md(at)polizei.sachsen-anhalt.de


Sprechzeiten

Nach telefonischer Terminvereinbarung oder per E-Mail.

Für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz außerhalb der Stadt Magdeburg sind die jeweiligen Landkreise bzw. Landratsämter zuständig.

Weitere Informationen zu waffenrechtlichen Angelegenheiten

Das Bundesverwaltungsamt bietet verschiedene Services in waffenrechtlichen Angelegenheiten an. Hier finden Sie Informationen zu Anträgen, Anzeigen, Merkblätter, Antworten auf häufige Fragen und Themen.

Informationsbroschüre "Nachwuchsfahndung"