Eine Beschwerde einreichen:
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
©Polizei Sachsen-Anhalt
Mit einer Beschwerde bei der Zentralen Beschwerdestelle des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt kann das Auftreten oder Verhalten von Bediensteten des Ministeriums, der Landespolizei und der dem Ministerium nachgeordneten Behörden überprüft werden.
Ein mögliches Fehlverhalten ist zum Beispiel eine Handlung, die der Situation nicht angepasst war. Das Verhalten kann sich im Tonfall, in der Wortwahl, in Gesten, in Äußerungen oder in der Art und Weise des Umgangs ausdrücken.
Als formloser Rechtsbehelf kann die Beschwerde keine förmlichen Rechtsbehelfe (Rechtsmittel) ersetzen. Sie schiebt die Umsetzung von Entscheidungen oder Maßnahmen nicht auf oder verhindert sie. Mögliche Fristen laufen weiter. Wollen Sie Umsetzungen oder Fristen stoppen, müssen Sie Widerspruch oder Klage erheben oder ein gerichtliches Eilverfahren beantragen.