Menu
menu

Eine Beschwerde einreichen:

Rechtsbelehrung

Belehrung:

Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu Unrecht verdächtigt, macht sich folgender Straftatbestände strafbar:

  • Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat gemäß § 145d StGB
  • durch wissentlich falsche Angaben absichtlich einen anderen zu Unrecht verdächtigen gemäß § 164 StGB
  • vereiteln der Bestrafung eines anderen gemäß § 258 StGB
  • Begünstigung eines anderen gemäß § 257 StGB

Außerdem haben Sie das Recht, weder sich noch einen nahen Angehörigen zu belasten:

Hinweise:

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die Ihrem PC zugeteilte IP-Adresse gespeichert wird, sodass Sie im Falle eines Missbrauchs dieses Mitteilungsweges ermittelt werden können. Nähere Informationen finden Sie dazu in unseren Datenschutzinformationen.

Sowohl für die Bearbeitung einer erstatteten Anzeige als auch eines anderen über das eRevier übermittelten Anliegens ist es oft erforderlich, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung persönlich kontaktieren zu können. Aus diesem Grund sind auch freiwillige Angaben zur Erreichbarkeit (Adresse, Telefonnummer und/oder E-Mailadresse) von großer Bedeutung für die Bearbeitung Ihrer Anzeige oder Ihres sonstigen Anliegens. Die Verarbeitung freiwilliger Angaben erfolgt ebenfalls auf gesetzlicher Grundlage und entsprechend unserer Datenschutzinformationen.

Ich habe die Belehrung gelesen und verstanden. Die Datenschutzinformationen habe ich zur Kenntnis genommen. In die darin beschriebene Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten willige ich ein.



Ihre Nachricht

Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie uns so viel wie möglich Informationen zum Sachverhalt zukommen lassen. Wenn sie uns Ihren Namen und Ihre Erreichbarkeit mitteilen, können wir bei Rückfragen auf Sie zugehen. Auch können wir Ihnen nur dann Auskünfte über den "Stand der Dinge" erteilen, wenn eine hinreichende Identifizierung Ihrer Person möglich ist.

Zusätzlich zu Ihren Beschreibungen geben wir Ihnen die Möglichkeit, ergänzend zur Sachverhaltsschilderung, Dateien als Anlage hochzuladen. Technisch zulässig sind folgende Formate: DOC, DOCX, RTF, TXT, ODT, XLS, XLSX, ODS, PPT, ODP, MHT, ZIP, BMP, PSD, JPG, PNG, GIF, TIF, WMF, WMV, MPG, MOV, AVI, MP4, RM, FLV, PDF, XML, HTML, MSG und EML.

Sie können Bilder, Video- und Audiodateien sowie Officedokumente hochladen.
Die maximale Dateigröße beträgt 100 MB.

Geben Sie ihre persönlichen Daten an

Hinweis: Ihre persönlichen Angaben sind für die Beschwerdesachbearbeitung von großer Bedeutung. Bitte prüfen Sie, ob Sie die Angaben korrekt eingetragen haben.

Folgende Daten werden gesendet

,

Hinweis

Mit einer Beschwerde bei der Zentralen Beschwerdestelle des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt kann das Auftreten oder Verhalten von Bediensteten des Ministeriums, der Landespolizei und der dem Ministerium nachgeordneten Behörden überprüft werden. 

Ein mögliches Fehlverhalten ist zum Beispiel eine Handlung, die der Situation nicht angepasst war. Das Verhalten kann sich im Tonfall, in der Wortwahl, in Gesten, in Äußerungen oder in der Art und Weise des Umgangs ausdrücken. 

Als formloser Rechtsbehelf kann die Beschwerde keine förmlichen Rechtsbehelfe (Rechtsmittel) ersetzen. Sie schiebt die Umsetzung von Entscheidungen oder Maßnahmen nicht auf oder verhindert sie. Mögliche Fristen laufen weiter. Wollen Sie Umsetzungen oder Fristen stoppen, müssen Sie Widerspruch oder Klage erheben oder ein gerichtliches Eilverfahren beantragen.