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Ver­hal­ten bei Fund­mu­ni­ti­on

Was ist pas­siert?

Sie ent­de­cken im Wald, auf einer Bau­stel­le oder bei Bo­den­ar­bei­ten etwas Me­tal­li­sches, was Sie nicht zu­ord­nen kön­nen. Es sieht even­tu­ell alt und ver­ros­tet aus.
Wie ver­hal­ten Sie sich jetzt am bes­ten?

Was müs­sen Sie tun?

Auf gar kei­nen Fall dür­fen die Kampf­mit­tel be­rührt oder ihre Lage ver­än­dert wer­den. Der Be­reich, in dem die Mu­ni­ti­on liegt, ist somit ein Ge­fah­ren­be­reich, vor dem Sie auch an­de­re Per­so­nen, die sich in der Nähe auf­hal­ten, war­nen soll­ten. Ver­stän­di­gen Sie un­ver­züg­lich die Po­li­zei über den Not­ruf 110. 

Ge­ne­rell gilt: Fund­mu­ni­ti­on ist in jedem Fall ge­fähr­lich und ein Ri­si­ko nicht ein­zu­schät­zen. Trotz des Al­ters haben viele Mu­ni­ti­ons­tei­le ihre Spreng­kraft nicht ver­lo­ren. De­for­ma­ti­on in­fol­ge des Auf­schla­ges, Ver­wit­te­rungs­er­schei­nun­gen und die che­mi­sche Zer­set­zung der Zünd­mit­tel er­hö­hen die Emp­find­lich­keit noch zu­sätz­lich. 

Man soll­te auch wis­sen, dass mi­li­tä­ri­sche Spreng­mit­tel fast un­be­grenzt la­ger­fä­hig sind und somit auch lange Zeit "scharf" blei­ben. Oft­mals sind die Si­cher­heits­vor­rich­tun­gen an Gra­na­ten, Bom­ben und Minen durch Ab­wurf oder Ab­schuss auf­ge­ho­ben. Ge­ra­de da­durch be­fin­det sich die Mu­ni­ti­on in einem ge­schärf­ten Zu­stand. 

Daher: Fund­mu­ni­ti­on nicht be­rüh­ren! Schon die ge­rings­te La­ge­ver­än­de­rung, ein Stoß oder Druck kann eine le­bens­ge­fähr­li­che Ex­plo­si­on aus­lö­sen.

Hier fin­den Sie einen Flyer zur The­ma­tik "Fund­mu­ni­ti­on".