Menu
menu

Kriminalität und Prävention

Vorbeugen ist besser!

Das gilt für viele Themen in unserem Leben. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen Hinweise geben, wie Sie in bezug auf Kriminalität vorbeugend wirken können.

Aktuelle Hinweise

Seit dem 01.01.2024 gilt ein neues Soziales Entschädigungsrecht

Wer Opfer von Gewalt geworden ist, benötigt häufig Unterstützung, um die gesundheitlichen und sozialen Folgen zu bewältigen. Hier hilft das Soziale Entschädigungsrecht (SER). Es wurde reformiert und in einem neuen Sozialgesetzbuch (SGB XIV) gebündelt. Die Leistungen wurden ausgeweitet und können nun leichter abgerufen werden. Zum 1. Januar 2024 ist nunmehr das Opferentschädigungsgesetz (OEG) aufgehoben und das SGB XIV in Kraft getreten. In diesem SGB XIV wurde untere anderem der Gewaltbegriff durch psychische Gewalttaten erweitert. So können nun auch Opfer von Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, sowie  von Handlungen die im Zusammenhang mit Kinderpornografie stehen, aber auch Oper von schwerem Stalking, Geiselnahme, Menschenhandel oder räuberischer Erpressung einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Außerdem sind ebenfalls Menschen leistungsberechtigt, die Gewalt indirekt miterleben. Dies sind nur einige der Neuerungen des SGB XIV. Weitere Informationen zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dort finden Sie auch einen Erklärfilm, das alles Neue zusammenfasst.

 
Weitere wichtige Links:

Broschüre: Das Soziale Entschädigungsrecht - SGB XIV

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V.

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)