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Fachanwendungen als Dienstleistung für die polizeiliche Tätigkeit

Fachanwendungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie gemäß den Anforderungen eines Kunden erstellt werden. Hierbei kann es sich sowohl um Individual- bzw. Standardsoftware handeln.

Individualsoftware bezeichnet eine für einen Kunden individuell angefertigte (maßgeschneiderte) Anwendungssoftware. Wenn sich ein Auftraggeber für die Erstellung einer Individualsoftware entscheidet, kann dies unterschiedliche Gründe haben:

  • es gibt keine bekannte, geeignete Standardsoftware,
  • es gibt eine geeignete Standardsoftware, die Entwicklung einer Individualsoftware wird jedoch als kostengünstiger bewertet oder
  • man möchte eine vollkommene Kontrolle über die künftige Entwicklung der Software und Beherrschung des Quellcodes garantieren.

(Quelle: Wikipedia)

Der Auftraggeber für Individualsoftware, die im Technischen Polizeiamt programmiert wird, ist ausschließlich die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt.

Hierbei werden innerhalb der Fachanwendungen folgende Anwendungsbereiche unterschieden:

  • Bearbeitungssysteme
    dienen zur Datenerfassung und Bearbeitung polizeirelevanter Daten,
    z. B. das Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei,
  • Auskunftssysteme
    dienen zur Informationsgewinnung der Polizei bei deren Ermittlungen,
    z. B. der Abruf polizeilicher Fahndungsinformationen,
  • Führungsinformationssysteme
    dienen der Entscheidungsfindung der dienstlichen Leiter bei deren Kräfte- und Mittelplanung, z. B. die Polizeiliche Unfallstatistik
  • Querschnittsysteme
    sind verwaltungstechnische IT-Anwendungen der Polizei in denen Anwendungen überwacht, Kataloge gepflegt oder Berechtigungen verwaltet werden.

Derzeitig werden durch das Technische Polizeiamt 21 Individuallösungen der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt betrieben, entwickelt bzw. gepflegt.

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