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Liebe Besucherinnen und Besucher,

ich begrüße Sie auf den Seiten des Landeskriminalamtes, der kriminalpolizeilichen Zentralstelle der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt. Zu den vielfältigen Aufgaben der rund 600 Mitarbeiter finden Sie hier im Weiteren viel Interessantes. 

Auf den folgenden Seiten haben Sie auch die Möglichkeit, sich über die Organisation, Aufgaben und Leistungsvielfalt unserer Behörde zu informieren. Die Gestaltung der Seiten soll Ihnen dabei das Finden der gewünschten Inhalte erleichtern.

Das Landeskriminalamt informiert Sie aktuell in den Themenbereichen Prävention und zu neuen Kriminalitätserscheinungen und aktuellen Fällen in Sachsen-Anhalt. Die Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der letzten Jahre finden Sie hier.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß und lade Sie recht herzlich zum Stöbern in unserem virtuellen Informationsangebot ein.

 

Ihre Birgit Specht

Direktorin des Landeskriminalamtes

Wir über uns

Aufgaben

Das Landeskriminalamt (LKA) nimmt gemäß dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt kriminalpolizeiliche Aufgaben auf Landesebene wahr und führt Ermittlungen in schwierigen oder besonders gelagerten kriminalpolizeilichen Einzelfällen von überregionaler Bedeutung. Das LKA ist Zentralstelle der Kriminalpolizei des Landes im Sinne des Bundeskriminalamtgesetzes. ... mehr

Aufbau & Struktur

Informationsservices

Leiter der Financial Intelligence Unit (FIU) im Landeskriminalamt

Zu seinem Antrittsbesuch begrüßte die Direktorin Frau Specht den seit Juli 2023 amtierenden Leiter der deutschen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), Herrn Daniel Thelesklaf, am 14.03.2024 im Landeskriminalamt (LKA).

Daniel Thelesklaf gilt international als anerkannter Experte für Geldwäschebekämpfung und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Bekämpfung von Finanzkriminalität.

Die FIU nimmt Finanzinformationen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten könnten, entgegen und analysiert diese. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden die Analyseergebnisse an die zuständigen nationalen Behörden sowie internationalen Partner weitergeleitet. Für das Land Sachsen-Anhalt fungiert die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) im LKA gegenüber der FIU als Zentralstelle und empfängt die Geldwäscheverdachtsmeldungen.

Auch Steuerfahnder haben ihre Büros im Landeskriminalamt • Vielfältige Aufgaben in der Steuerverwaltung

Steuerfahnder und Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) arbeiten eng zusammen, wenn es um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung geht. Diese Zusammenarbeit spiegelt sich auch in der räumlichen Nähe wider. Finanzstaatssekretär Rüdiger Malter und die Direktorin des LKA, Birgit Specht, haben sich vor Ort im LKA in Magdeburg über die Zusammenarbeit ausgetauscht. Denn auch hier, und eben nicht im Finanzamt, befinden sich Büros auf IT spezialisierter Steuerfahnder – eine deutschlandweit einmalige Arbeitsorganisation.

Rüdiger Malter: „In der in Sachsen-Anhalt gelebten engen Zusammenarbeit von LKA und Steuerfahndung liegt die Stärke, vom Wissen des anderen zu profitieren, technische Herausforderungen zu meistern und Arbeitskraft effektiv zu bündeln.“ 

Birgit Specht: „Die enge Zusammenarbeit mit dem Finanzamt hat sich seit Jahren bewährt. Es ist einzigartig in der Kooperation, dass Beamte des Finanzamtes und der Kriminalpolizei im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt unter einem Dach die Herausforderungen bewältigen.“

Hintergrund:

Die effektive Bekämpfung von Steuerhinterziehung in ihren vielfältigen Erscheinungs- und Begehungsformen ist nur durch die enge Zusammenarbeit zwischen den 58 Steuerfahndern und Steuerfahnderinnen des Landes Sachsen-Anhalt und den für die forensische Sicherung zuständigen Kollegen möglich. Um als Steuerfahnder tätig zu sein, ist zunächst ein dreijähriges Studium an der Fachhochschule für Finanzen zu absolvieren, das bereits auch Praxisabschnitte in den Finanzämtern beinhaltet. Nach erfolgreichem Abschluss schließt sich eine Zeit im Innen- und Außendienst der Finanzverwaltung an. Für Kollegen, die über die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen hinaus auch polizeiliche Aufgaben wahrnehmen möchten, bietet die Tätigkeit als Steuerfahnder ein breites Spektrum an Aufgaben, die über die Arbeit am Büroschreibtisch hinausgeht. Die Aufgaben der Steuerfahndung liegen insbesondere in der Erforschung bzw. Aufklärung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen sowie in der Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Hierzu führen die Steuerfahnder, wenn erforderlich, Durchsuchungsmaßnahmen und Vernehmungen durch.

Die Spezialisten für die forensische Sicherung von elektronischen Daten sind im Landeskriminalamt des Landes Sachsen-Anhalt ansässig und begleiten regelmäßig die Durchsuchungsmaßnahmen der Steuerfahnder. Unterstützung erfahren die Steuerfahnder zudem von Kollegen, die an der Hochschule Harz den Bachelorstudiengang im Bereich Informatik absolviert haben. Aufgabe dieser Experten ist beispielsweise die Entwicklung von Auswertungsprogrammen. Sie tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass umfangreiche elektronische Daten zeitnah und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend analysiert und ausgewertet werden können.

Fachtagung „Bekämpfungs- und Präventionsansätze im Phänomenbereich Sprengung von Geldautomaten"

Am 11.10.2023 fand in Magdeburg auf Einladung des LKA Sachsen-Anhalt eine Fachtagung „Bekämpfungs- und Präventionsansätze im Phänomenbereich Sprengung von Geldautomaten" unter Beteiligung der Vorsitzenden, Mitglieder und Repräsentanten der Vorstände der Sparkassen und Raiffeisenbanken in Sachsen-Anhalt, Repräsentanten des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, des Genossenschaftsverbandes der Regionen, der Bundesbank, der ÖSA Versicherungen und der R+V Allgemeine Versicherung, Repräsentanten der Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt und der Staatsanwaltschaften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niederländischen Polizei, der hessischen Polizei sowie der Landespolizei Sachsen-Anhalt statt.

Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einem Grußwort von Frau Ministerin Dr. Zieschang. Durch die Veranstaltung führte als Moderator Herr Dr. Fuchs aus dem Ministerium für Inneres und Sport.

Nach unterschiedlichen Vorträgen und Fachinformationen im Rahmen dieser Veranstaltung erfolgte eine kleine Podiumsdiskussion zur Formulierung gegenseitiger Erwartungen und Lösungen zum Problem der Sprengung von GA sowie (gemeinsamer) Zielstellungen.

Im Rahmen dieser Podiumsdiskussion haben Vertreter/Repräsentanten der ÖSA, der R+V-Versicherung, des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, des die Volks- und Raiffeisenbanken vertretenden Genossenschaftsverbandes sowie der Polizei, aus einem Präsidium heraus, mit den Teilnehmern einen moderierten Abschlussgedanken zur Veranstaltung gefunden und insbesondere die gegenseitigen Interessenlagen Banken-Versicherungen-Polizei transportiert.

Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg und des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt

Landeskriminalamt ermittelt gegen Betreiber einer kriminellen Handelsplattform im Internet

27.04.2022, Magdeburg – 003/2022

  • Landeskriminalamt

Am heutigen Tag führten fast einhundert Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt (LKA), der Polizeiinspektionen Zentrale Dienste, Magdeburg und Halle/Saale sowie Beamte der Polizeidirektion Leipzig, Exekutivmaßnahmen durch. Nach monatelangen Ermittlungen, die unter Federführung der Staatsschutzabteilung des LKA standen, durchsuchten die Kriminalisten im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg nun in Sachsen-Anhalt und Sachsen Wohn- und Geschäftsräume.

Das vorliegende Verfahren betreibt die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegen zwei beschuldigte Personen u. a. wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Belohnung und Billigung von Straftaten. Da die Beschuldigten im Verdacht stehen, Waren mit teilweise volksverhetzendem Inhalt über einen Onlineshop verkauft zu haben, wird in diesem Verfahren erstmals in Sachsen-Anhalt wegen des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet (§127 StGB) ermittelt.

Im konkreten Fall soll ein als Rechtsextremist bekannter Beschuldigter gemeinsam mit seiner Mittäterin eine Vielzahl verschiedener Artikel, wie zum Beispiel T-Shirts, Aufkleber, Aufnäher, Tassen, die volksverhetzende Inhalte zeigen, vertrieben haben.

Bei den Durchsuchungen wurden u. a. Geschäftsunterlagen, digitale Speichermedien, Computertechnik und bedruckte T-Shirts sichergestellt.

Weitere Auskünfte werden derzeit nicht erteilt, um die laufenden Ermittlungen nicht zu behindern.

Anmerkung:

Für das Betreiben einer kriminellen Handelsplattform im Internet, strafbar gem. § 127 StGB (s. S. 3 u. 4, in Kraft getreten am 01.10.2021) ist, für den Fall der Gewerbsmäßigkeit bzw. als Mitglied einer Bande handelnd, eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren angedroht.

 

  • 127 Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet

(1) Wer eine Handelsplattform im Internet betreibt, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind

  1.           Verbrechen,
  2.           Vergehen nach
  3. a)           den §§ 86, 86a, 91, 130, 147 und 148 Absatz 1 Nummer 3, den §§ 149, 152a und 176a Absatz 2, § 176b Absatz 2, § 180 Absatz 2, § 184b Absatz 1 Satz 2, § 184c Absatz 1, § 184l Absatz 1 und 3, den §§ 202a, 202b, 202c, 202d, 232 und 232a Absatz 1, 2, 5 und 6, nach § 232b Absatz 1, 2 und 4 in Verbindung mit § 232a Ab-satz 5, nach den §§ 233, 233a, 236, 259 und 260, nach § 261 Absatz 1 und 2 unter den in § 261 Absatz 5 Satz 2 genannten Voraussetzungen sowie nach den §§ 263, 263a, 267, 269, 275, 276, 303a und 303b,
  4. b)          § 4 Absatz 1 bis 3 des Anti-Doping-Gesetzes,
  5. c)           § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 6, sowie Absatz 2 und 3 des Betäubungsmittelgesetzes,
  6. d)          § 19 Absatz 1 bis 3 des Grundstoffüberwachungsgesetzes,
  7. e)          § 4 Absatz 1 und 2 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes,
  8. f)           § 95 Absatz 1 bis 3 des Arzneimittelgesetzes,
  9. g)           § 52 Absatz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe b und c, Absatz 2 und 3 Nummer 1 und 7 sowie Absatz 5 und 6 des Waffengesetzes,
  10. h)          § 40 Absatz 1 bis 3 des Sprengstoffgesetzes,
  11. i)            § 13 des Ausgangsstoffgesetzes,
  12. j)            § 83 Absatz 1 Nummer 4 und 5 sowie Absatz 4 des Kulturgutschutzgesetzes,
  13. k)           den §§ 143, 143a und 144 des Markengesetzes sowie
  14. l)            den §§ 51 und 65 des Designgesetzes.

(2) Handelsplattform im Internet im Sinne dieser Vorschrift ist jede virtuelle Infrastruktur im frei zugänglichen wie im durch technische Vorkehrungen zugangsbeschränkten Bereich des Internets, die Gelegenheit bietet, Menschen, Waren, Dienstleistungen oder Inhalte (§ 11 Absatz 3) anzubieten oder auszutauschen.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer im Fall des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer bei der Begehung einer Tat nach Absatz 1 beabsichtigt oder weiß, dass die Handelsplattform im Internet den Zweck hat, Verbrechen zu ermöglichen oder zu fördern.

Impressum:

 

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Lübecker Str. 53-63

39124 Magdeburg

 

Tel: (0391) 250-2020

Fax: (0391) 250-111-3276

 

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