+++Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung vergibt den 1. Platz des Hugo Junkers Preises 2020 für ein gemeinsames Forschungsprojekt+++
Am 29. März 2021 wurden in einer Onlineveranstaltung die Sieger des Hugo Junkers Preises 2020 bekannt gegeben. Der in Sachsen-Anhalt höchstdotierte Forschungs- und Innovationspreis widmete sich im Jahr 2020 mit einem Sonderpreis dem Themenschwerpunkt „Applied Interactive Technologies“ (angewandte interaktive Technologien). Diesen Sonderpreis gewann das Projekt EVOK (Echtzeit Vor-Ort-Aufklärung und Einsatzmonitoring). Im Kern geht es bei dem Projekt um die Generierung von 3D-Modellen der Einsatzräume von Spezialeinsatzkommandos. „Live in Echtzeit eine digitale Repräsentation eines Einsatzgebietes unter realen Bedingungen zu erzeugen und übertragen, ist bisher weltweit neuartig“, Prof. Frank Ortmeier von der Otto-von-Guericke-Universität, die zusammen mit der METOP GmbH für die technische Realisierung verantwortlich sind. Wenn das Projekt erfolgreich ist, können zukünftig u. a. Gefahren für Einsatzkräfte und potentielle Opfer minimiert werden. Die Anforderungen echter Einsätze fließen während der gesamten Projektlaufzeit in die Entwicklung ein. Prof. Dr.-Ing. Thomas Leich von der METOP GmbH ergänzte: „Es ist äußerst erfreulich, wenn man in einem innovativen Projekt, mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft, einen so großen Nutzen für die Praxis realisieren kann.“ Um den Hugo Junkers Preis 2020 hatten sich fast 100 Bewerber bemüht. „Bei so vielen tollen Projekten bin ich überrascht und stolz, dass wir den 1. Platz belegt haben. Der Preis unterstreicht, dass wir als Polizei, gemeinsam mit den richtigen Partnern, zu exzellenten Innovationen fähig sind“, so der Projektleiter, Kriminaldirektor Ralf Heidrich vom Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt.
Der stellvertretende Direktor des Landeskriminalamtes, Herr Sirko Eckert, ist ebenso begeistert: „Ich bin hoch erfreut über die Auszeichnung und sicher, dass dieses grandiose Projekt die Bewältigung der anspruchsvollen Aufgaben des Spezialeinsatzkommandos hervorragend unterstützen kann“.
Das Projekt startete am 1. Februar 2019 und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Die Laufzeit ist auf drei Jahre ausgelegt.
+++Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt; 31-Jähriger wegen Verdacht des Handeltreibens mit Be-täubungsmitteln in nicht geringer Menge vorläufig festgenommen+++
Am 19.03.2021 führten Kriminalbeamte und Spezialeinheiten des Landeskriminalamtes Durchsuchungen im Bördekreis, im Salzlandkreis und in der Landeshauptstadt durch.
Im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft Magdeburg (StA) wurden nach monatelangen Ermittlungen Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Magdeburg vollstreckt.
Bei den Durchsuchungen wurden u. a. neben einer Schusswaffe und Munition mehr als 10 kg Cannabis, ca. 7 kg Amphetamin, ca. 700 g Crystal Meth, ca. 10 kg Ecstasy und ca. 5 kg Kokain beschlagnahmt.
Die Ermittlungen werden gegen mehrere deutsche Beschuldigte geführt, die im Verdacht stehen, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge aus dem Ausland einzuführen und damit Handel zu treiben.
Der 31-jährige Beschuldigte wurde auf Antrag der StA einem Haftrichter in Magdeburg vorgeführt, welcher den Haftbefehl verkündete.
Bei den Durchsuchungen, an denen mehr als 70 Beamte im Einsatz waren, wurde das Landeskriminalamt von der Landesbereitschaftspolizei, der PI Magdeburg, dem Zollfahndungsamt Hannover, Dienstsitz Magdeburg, sowie der Steuerfahndung Magdeburg unterstützt.
+++Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe - 500.000 Euro Belohnung ausgelobt+++
Am Montag, 25. November 2019, gegen 05:00 Uhr, drangen unbekannte Täter gewaltsam in das Historische Grüne Gewölbe in Dresden ein und entwendeten aus einer Vitrine hochwertige Schmuckstücke von besonderem historischen Wert.
Für Hinweise, die zur Aufklärung der Straftat und zur Ermittlung oder Ergreifung der Täter oder zum Auffinden des Diebesgutes führen, hat die Polizei im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft eine Belohnung in Höhe von 500.000 Euro ausgesetzt.
Warnung vor Betrugsmasche zum Nachteil von Unternehmen: Chefbetrug - CEO-Fraud
Beim CEO-Fraud geben sich Täter - nach Sammlung jeglicher Art von Information über das anzugreifende Unternehmen - beispielsweise als Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens aus und veranlassen einen Unternehmensmitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrages ins Ausland.
Tatvorbereitung
Die Täter nutzen hierfür Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in Werbebroschüren veröffentlichen. Die Täter legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments. Für die Täter
sind beispielsweise E-Mail-Erreichbarkeiten von Interesse, da sie daraus die Systematik von Erreichbarkeiten herleiten. Soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Details preisgeben, stellen ebenfalls eine wichtige Informationsquelle dar. Auf diese Weise verschaffen sich die Täter das für den Betrug notwendige Insiderwissen über das betreffende Unternehmen.
Tatbegehung
Die Täter nehmen mit den „ausgeforschten“ Mitarbeitern Kontakt auf und geben sich als Leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus. Dabei fordern sie z.B. unter Hinweis auf eine
angebliche Unternehmensübernahme oder angeblich geänderter Kontoverbindungen den Transfer eines größeren Geldbetrages auf Konten in China und Hong Kong, aber auch in osteuropäischen
Staaten. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über E-Mail oder Telefon, wobei E-Mail-Adressen verfälscht und Telefonnummern verschleiert werden.
Schäden
Durch CEO-Fraud konnten Kriminelle in den letzten Monaten bereits mehrere Millionen Euro mit zum Teil gravierenden Folgen für das betroffene Unternehmen bzw. die getäuschten Mitarbeiter erbeuten.
In einer Vielzahl von Fällen waren die Täter jedoch nicht erfolgreich, weil die kontaktierten Mitarbeiter aufmerksam waren und sich von den professionell vorgehenden Tätern nicht täuschen ließen.
Die Polizei rät
Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter/innen im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren!
Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein!
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter/innen hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens!
Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden:
1. Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
Drücken Sie niemals auf die Antworten-Taste! Niemals!
2. Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber
3. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten
Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle oder an das zuständige Landeskriminalamt!
Hotline LKA Sachsen-Anhalt:
zur Geschäftszeit 0391-250 2244
außerhalb der Geschäftszeit 0391-2500