Menu
menu

Liebe Besucherinnen und Besucher,

ich begrüße Sie auf den Seiten des Landeskriminalamtes, der kriminalpolizeilichen Zentralstelle der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt. Zu den vielfältigen Aufgaben der rund 600 Mitarbeiter finden Sie hier im Weiteren viel Interessantes. 

Auf den folgenden Seiten haben Sie auch die Möglichkeit, sich über die Organisation, Aufgaben und Leistungsvielfalt unserer Behörde zu informieren. Die Gestaltung der Seiten soll Ihnen dabei das Finden der gewünschten Inhalte erleichtern.

Das Landeskriminalamt informiert Sie aktuell in den Themenbereichen Prävention und zu neuen Kriminalitätserscheinungen und aktuellen Fällen in Sachsen-Anhalt. Die Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der letzten Jahre finden Sie hier.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß und lade Sie recht herzlich zum Stöbern in unserem virtuellen Informationsangebot ein.

 

Ihre Birgit Specht

Direktorin des Landeskriminalamtes

Wir über uns

Aufgaben

Das Landeskriminalamt (LKA) nimmt gemäß dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt kriminalpolizeiliche Aufgaben auf Landesebene wahr und führt Ermittlungen in schwierigen oder besonders gelagerten kriminalpolizeilichen Einzelfällen von überregionaler Bedeutung. Das LKA ist Zentralstelle der Kriminalpolizei des Landes im Sinne des Bundeskriminalamtgesetzes. ... mehr

Aufbau & Struktur

Informationsservices

Dialog unter Landeskriminalämtern

Zu einem Arbeitsbesuch kamen am 14.06.2024 die Behördenleitungen der Landeskriminalämter Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zusammen. Der Präsident des LKA Niedersachsen, Herr Friedo de Vries begrüßte im Beisein seines Vizepräsidenten, Bernd Gründel, die Direktorin des LKA Sachsen-Anhalt, Frau Birgit Specht und ihren Ständigen Vertreter, Herrn Sirko Eckert, in Hannover. Themenschwerpunkte bildeten der Austausch im Allgemeinen, der Erfahrungsaustausch im Hinblick auf Kriminalitätsentwicklungen auf Länderebene sowie sich daraus ergebende Lösungsansätze und gegenseitige Unterstützungsmöglichkeiten.

31. Tagung der Sicherheitskooperation in Senftenberg

Rückblick und Ausblick - das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt übernimmt ab 2025 die Geschäftsführung der Sicherheitskooperation

Am 22. und 23. Mai 2024 fand in Senftenberg, Brandenburg, die 31. Tagung der Sicherheitskooperation (SiKoop) statt. Bei diesem Treffen kamen die Direktoren und Direktorin bzw. der Präsident und die Präsidentin der Landeskriminalämter aus Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen zusammen, um über die Zukunft der polizeilichen Zusammenarbeit zu beraten und neue Strategien der Kriminalitätsbekämpfung zu entwickeln.

Die SiKoop wurde im Jahr 2002 von den drei mitteldeutschen Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ins Leben gerufen. Brandenburg trat der Kooperation im Jahr 2004 bei, gefolgt von Berlin im Jahr 2015. Diese Erweiterungen haben die Zusammenarbeit erheblich gestärkt und die Grundlage für eine noch effektivere Bekämpfung von Kriminalität geschaffen.

Die SiKoop hat sich zum Ziel gesetzt, die länderübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit zu intensivieren. Durch einen optimierten Informationsaustausch sollen schwere Straftaten sowie organisierte Kriminalität effektiver bekämpft werden. Ein besonderer Fokus liegt auch auf der länderübergreifenden Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität, insbesondere politisch motivierter Gewaltkriminalität sowie Straftaten des Extremismus und Terrorismus. Durch die Schaffung von Synergieeffekten sollen die zur Verfügung stehenden Ressourcen effizienter genutzt werden. Dies zeigt sich insbesondere auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung.

Ein Programmpunkt der diesjährigen Tagung war die „Staffelstabübergabe“ für die vierjährige Geschäftsführung der SiKoop. Das Land Brandenburg, das seit 2021 die Geschäftsführung innehat, übergab diese Verantwortung an das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt. Der Wechsel tritt am 1. Januar 2025 offiziell in Kraft.

Vertreter der INTEL AG zu Gesprächen im Landeskriminalamt

Im Südwesten Magdeburgs sind die ersten Anzeichen des geplanten „Hightech-Parkes“ bereits zu sehen. Den Mittelpunkt des Bauprojektes stellt die Ansiedlung einer neuen Chipfabrik der INTEL AG dar. Dieses Großprojekt wird zukünftig auch Einfluss auf die Aufgabenfelder und Einsatzmaßnahmen der Polizei in und um Magdeburg haben.
Daher trafen am 14.05.2024 im Landeskriminalamt Vertreterinnen und Vertreter der INTEL AG, der Polizeiinspektion Magdeburg und des Landeskriminalamtes zusammen.

Im Rahmen dieser Besprechung erfolgte der erste Informationsaustausch, die Identifizierung möglicher Schnittstellen und die Benennung einzelner Ansprechpartner. In der nächsten Zeit sind weitere Treffen mit verschiedenen Fachbereichen geplant.

Zukunftstag 2024 im Landeskriminalamt

Am 25.04.24 war es wieder soweit. Anlässlich des bundesweiten Zukunftstages öffnete das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt seine Türen für berufsinteressierte Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 - 9. Es gab jede Menge zu hören, zu sehen, anzufassen und auszuprobieren. So war der Stundenplan an diesem Tag bestückt mit anschaulichen Vorträgen zum Thema Falschgeld und Betäubungsmittelkriminalität. Daktyloskopischen Spuren konnten ausgewertet und Einblicke in die Waffensachkunde und Ballistik gewonnen werden. Im Anschluss galt es ermittlungstechnisches Geschick unter Beweis zu stellen, bei der Bewältigung eines Escape-Rooms unter dem Motto „Cybercrime“.

Nach der Mittagspause wurde ein präparierter Tatort unter fachkundiger Anleitung der Tatortgruppe abgearbeitet. Last but not least erhielten die Schülerinnen und Schüler einen Einblick in den Workflow der Spezialeinheiten, konnten den Kollegen viele Fragen stellen und auch mal die Ausrüstung eines SEK-Beamten anprobieren. 

 

Leiter der Financial Intelligence Unit (FIU) im Landeskriminalamt

Zu seinem Antrittsbesuch begrüßte die Direktorin Frau Specht den seit Juli 2023 amtierenden Leiter der deutschen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), Herrn Daniel Thelesklaf, am 14.03.2024 im Landeskriminalamt (LKA).

Daniel Thelesklaf gilt international als anerkannter Experte für Geldwäschebekämpfung und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Bekämpfung von Finanzkriminalität.

Die FIU nimmt Finanzinformationen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten könnten, entgegen und analysiert diese. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden die Analyseergebnisse an die zuständigen nationalen Behörden sowie internationalen Partner weitergeleitet. Für das Land Sachsen-Anhalt fungiert die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) im LKA gegenüber der FIU als Zentralstelle und empfängt die Geldwäscheverdachtsmeldungen.

Auch Steuerfahnder haben ihre Büros im Landeskriminalamt • Vielfältige Aufgaben in der Steuerverwaltung

Steuerfahnder und Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) arbeiten eng zusammen, wenn es um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung geht. Diese Zusammenarbeit spiegelt sich auch in der räumlichen Nähe wider. Finanzstaatssekretär Rüdiger Malter und die Direktorin des LKA, Birgit Specht, haben sich vor Ort im LKA in Magdeburg über die Zusammenarbeit ausgetauscht. Denn auch hier, und eben nicht im Finanzamt, befinden sich Büros auf IT spezialisierter Steuerfahnder – eine deutschlandweit einmalige Arbeitsorganisation.

Rüdiger Malter: „In der in Sachsen-Anhalt gelebten engen Zusammenarbeit von LKA und Steuerfahndung liegt die Stärke, vom Wissen des anderen zu profitieren, technische Herausforderungen zu meistern und Arbeitskraft effektiv zu bündeln.“ 

Birgit Specht: „Die enge Zusammenarbeit mit dem Finanzamt hat sich seit Jahren bewährt. Es ist einzigartig in der Kooperation, dass Beamte des Finanzamtes und der Kriminalpolizei im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt unter einem Dach die Herausforderungen bewältigen.“

Hintergrund:

Die effektive Bekämpfung von Steuerhinterziehung in ihren vielfältigen Erscheinungs- und Begehungsformen ist nur durch die enge Zusammenarbeit zwischen den 58 Steuerfahndern und Steuerfahnderinnen des Landes Sachsen-Anhalt und den für die forensische Sicherung zuständigen Kollegen möglich. Um als Steuerfahnder tätig zu sein, ist zunächst ein dreijähriges Studium an der Fachhochschule für Finanzen zu absolvieren, das bereits auch Praxisabschnitte in den Finanzämtern beinhaltet. Nach erfolgreichem Abschluss schließt sich eine Zeit im Innen- und Außendienst der Finanzverwaltung an. Für Kollegen, die über die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen hinaus auch polizeiliche Aufgaben wahrnehmen möchten, bietet die Tätigkeit als Steuerfahnder ein breites Spektrum an Aufgaben, die über die Arbeit am Büroschreibtisch hinausgeht. Die Aufgaben der Steuerfahndung liegen insbesondere in der Erforschung bzw. Aufklärung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen sowie in der Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Hierzu führen die Steuerfahnder, wenn erforderlich, Durchsuchungsmaßnahmen und Vernehmungen durch.

Die Spezialisten für die forensische Sicherung von elektronischen Daten sind im Landeskriminalamt des Landes Sachsen-Anhalt ansässig und begleiten regelmäßig die Durchsuchungsmaßnahmen der Steuerfahnder. Unterstützung erfahren die Steuerfahnder zudem von Kollegen, die an der Hochschule Harz den Bachelorstudiengang im Bereich Informatik absolviert haben. Aufgabe dieser Experten ist beispielsweise die Entwicklung von Auswertungsprogrammen. Sie tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass umfangreiche elektronische Daten zeitnah und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend analysiert und ausgewertet werden können.

Fachtagung „Bekämpfungs- und Präventionsansätze im Phänomenbereich Sprengung von Geldautomaten"

Am 11.10.2023 fand in Magdeburg auf Einladung des LKA Sachsen-Anhalt eine Fachtagung „Bekämpfungs- und Präventionsansätze im Phänomenbereich Sprengung von Geldautomaten" unter Beteiligung der Vorsitzenden, Mitglieder und Repräsentanten der Vorstände der Sparkassen und Raiffeisenbanken in Sachsen-Anhalt, Repräsentanten des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, des Genossenschaftsverbandes der Regionen, der Bundesbank, der ÖSA Versicherungen und der R+V Allgemeine Versicherung, Repräsentanten der Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt und der Staatsanwaltschaften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niederländischen Polizei, der hessischen Polizei sowie der Landespolizei Sachsen-Anhalt statt.

Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einem Grußwort von Frau Ministerin Dr. Zieschang. Durch die Veranstaltung führte als Moderator Herr Dr. Fuchs aus dem Ministerium für Inneres und Sport.

Nach unterschiedlichen Vorträgen und Fachinformationen im Rahmen dieser Veranstaltung erfolgte eine kleine Podiumsdiskussion zur Formulierung gegenseitiger Erwartungen und Lösungen zum Problem der Sprengung von GA sowie (gemeinsamer) Zielstellungen.

Im Rahmen dieser Podiumsdiskussion haben Vertreter/Repräsentanten der ÖSA, der R+V-Versicherung, des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, des die Volks- und Raiffeisenbanken vertretenden Genossenschaftsverbandes sowie der Polizei, aus einem Präsidium heraus, mit den Teilnehmern einen moderierten Abschlussgedanken zur Veranstaltung gefunden und insbesondere die gegenseitigen Interessenlagen Banken-Versicherungen-Polizei transportiert.

?Geschäftsführerbetrug (CEO-Fraud)? auch in Sachsen-Anhalt beliebte Betrugsmasche - Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt informiert über das Vorgehen der Kriminellen und wie man sich schützen kann

14.03.2017, Magdeburg – 4

  • Landeskriminalamt

 

 

800x600

 

 

 

CEO-Fraud - Was steckt dahinter?

 

Bei dieser Betrugsmasche, die sehr häufig

mittelständische Unternehmen auch in Sachsen-Anhalt betrifft, erwecken gut

organisierte kriminelle Banden in einer E-Mail den Anschein, als sei der

Vorstand oder Geschäftsführer der Absender.

 

Sie deuten die Übernahme eines Unternehmens an, die

natürlich streng geheim bleiben müsse. Ziel ist es, einen Mitarbeiter des

Rechnungswesens über Aufträge aus der Geschäftsführung zu täuschen und so zu beeinflussen,

dass er einen hohen Geldbetrag ins Ausland überweist, vorzugsweise auf Konten

in China und osteuropäische Staaten.

 

 

 

So geschehen 2016 im nördlichen Sachsen-Anhalt. Ein

seit vielen Jahren in Sachsen Anhalt erfolgreich im produzierenden Gewerbe tätiges

Unternehmen wurde um eine 6-stellige Summe gebracht.

 

Die Firma glänzt mit einem umfangreichen

Internetauftritt, aus dem hervorgeht:

 

-      

Jahresumsatz im oberen zweistelligem Millionenbereich

 

-      

Standorte des Unternehmens im In- und Ausland

 

-      

für alle Standorte die Erreichbarkeiten der Geschäftsführer und

verantwortlicher Mitarbeiter (Telefon / E- Mail), wie z.B. die der Buchhaltung

 

-      

Grußwort eines Geschäftsführers mit eingescannter Unterschrift.

 

Alles in Allem eine sehr professionelle und umfangreiche

Außendarstellung. Dies wurde dem Unternehmen scheinbar zum Verhängnis.

 

 

 

Was war passiert?

 

Eine Buchhalterin des Unternehmens erhielt eine dienstliche

E-Mail, die scheinbar vom Geschäftsführer stammte und in der er ihr mitteilte,

dass er allein sie dazu ausgewählt habe, bei einem streng geheimen

Unternehmenskauf mitzuwirken. Er verlange absolute Diskretion. Alle

Kommunikation dürfe ausschließlich per Mail erfolgen. Die zu veranlassende

Zahlung sollte an den Besitzer einer Beratungsfirma, gehen. Dazu übersandte der

angebliche Geschäftsführer ihr dessen E-Mail Kontaktdaten sowie eine von ihm

genehmigte Rechnung über 400.000 ?. In

der Kopfzeile dieser beglaubigten Rechnung waren die Daten der Bundesanstalt

für Finanzdienstleistungsaufsicht ersichtlich. Der angebliche Eigentümer der

Beratungsfirma schickte ihr auf ihre E-Mail Anfrage umgehend die Daten eines

Kontos in der Tschechischen Republik.

 

 

 

Bevor sie die Zahlung

veranlasste bat sie, wie intern vorgesehen, den vermeintlichen Geschäftsführer zuvor

um eine schriftliche Bestätigung eines weiteren Geschäftsführers des

Unternehmens, welche sie ebenfalls sofort per E-Mail als PDF Dokument erhielt.

 

Daraufhin hat sie die Zahlung veranlasst. Der

gesamte Geschäftsablauf erweckte bei ihr keinen Verdacht, da sich das

Unternehmen kurz zuvor in Tschechien engagiert hatte.

 

 

 

Wie flog der Betrug auf?

 

Von dem angeblichen

Berater erhielt die

Buchhalterin eine Bestätigung über

den Zahlungseingang der 400.000 ?. Diese E-Mail erhielt sie auf ihr Diensthandy

und hat diese Nachricht mittels des dort vorhandenen E-Mailkontakts an den

Geschäftsführer weitergeleitet. Der tatsächliche Geschäftsführer kannte diesen

gesamten Geschäftsvorgang natürlich nicht. Das Geld allerdings war vom Konto in

der Tschechischen Republik sofort auf ein Konto in Hongkong weitergeleitet

worden.

 

 

 

Warum funktioniert die

Masche?

 

Da nunmehr der

?richtige? Geschäftsführer die E-Mail erhalten hatte, wurde klar, dass die zuvor

verwendete E-Mailadresse nicht ordnungsgemäß war. Aufgefallen war dies jedoch

nicht, weil die ?gefälschte E-Mailadresse? nur marginal vom Original abwich

(meist nur ein Punkt, Unterstrich oder Buchstabe).

 

Dies hätte vermieden werden können, wenn die

Buchhalterin die E-Mail Adresse ihres Chefs händisch in das System eingegeben

hätte und nicht die Funktion ?antworten? genutzt hätte.

 

Die Polizei rät deshalb

Unternehmen, ihren Internetauftritt kritisch zu betrachten, weil sich die

Kriminellen dort zuerst die wichtigsten Informationen für ihre Betrugsmasche

holen.

 

Selbst wenn eine große

Transparenz für den Kunden gewünscht ist, sollte man kritisch überdenken, ob

die vollständigen Daten der verantwortlichen Mitarbeiter, wie z.B. die vollständige

E-Mailanschrift, direkte Telefondurchwahlen oder gar die Unterschriften von

Geschäftsführern, z.B. im Grußwort der Homepage, veröffentlicht werden sollten.

 

 

Hierfür nutzen die Täter

aber auch Informationen aus verschiedenen anderen Quellen wie Zeitungen, Handelsregister,

Webseiten, Werbungen, sozialen Netzwerken und Karriereportalen. Abgerundet wird

die Anbahnung durch einen telefonischen Kontakt einer Rechtsanwaltskanzlei oder

eines Vermittlers, der über gefälschte Telefonanschlüsse, dafür mit klangvollem

Namen und einem akademischen Titel vor dem Nachnamen, dem ganzen Treiben nicht

nur einen seriösen Anstrich geben, sondern auch aufkommende Zweifel zerstreuen

soll. Schließlich wird auch Eile vorgetäuscht und zeitlich Druck ausgeübt,

wofür beispielsweise eventuelle Vertragsstrafen oder Druck der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Argumente angeführt werden.

 

 

 

Wie schützt man sich

nun?

 

Zu Recht stellen sich Unternehmen

die Frage nach einem wirksamen Schutz. Um einen Schaden zu verhindern, sollten Unternehmer

Ihre Mitarbeiter sensibilisieren, dass Manipulationen nicht nur schriftlich

oder per Telefon, sondern auch online möglich sind. Innerhalb des Unternehmens muss

es klare Abwesenheitsregelungen, Kontrollmechanismen, aber auch eindeutige

Regelungen zur Übermittlung sensibler Daten an Dritte geben. Hausinterne

Telefondurchwahlen, persönliche E-Mail-Adressen, Informationen über

Zahlungsberechtigte usw. sollten hausintern bleiben.

 

Die Belegschaft  muss auch wissen, dass die Kriminellen sich

gut vorbereiten und in den sozialen Medien gezielt Kontakt zu Unternehmensmitarbeitern

der mittleren Ebene aufnehmen, um ungeahnt von diesen Informationen zum

Unternehmen, zu Abläufen, Zuständigkeiten usw. herauszulocken.

 

Geschäftsleitung und

Mitarbeiter sollten über die tatsächlichen Aufgaben der BaFin Bescheid wissen und

sich nicht davon beeindrucken lassen, wenn die BaFin oder zukünftig auch andere

mögliche Institutionen ins Spiel gebracht werden.

 

 

 

?Drücken Sie nicht auf den Button Antworten.

Niemals.?

 

 

 

Sollte ein Auftrag oder

eine Bitte einzelne Mitarbeiter erreichen, die vom Gewohnten abweichen oder Zweifel

in Ihnen wecken: Beantworten Sie die E-Mail, indem Sie die E-Mail-Adresse händisch

eingeben oder aus dem Adressbuch auswählen.

 

Natürlich sind auch

persönliche Gespräche oder Telefonanrufe geeignet. Aber keinesfalls sollte man

mit den durchaus sympathischen Funktionen ?Weiterleiten?, ?Antworten? usw. kommunizieren.

Diese Antworten führen geradewegs zum Betrüger, der mit einer gefälschten

E-Mail sehr geschickt den Anschein erweckt, als wende sich der Geschäftsführer

an seinen Mitarbeiter.

 

Eher ungewöhnliche Anweisungen

der Art »Ich bitte Sie, mich in dieser

Angelegenheit weder persönlich noch telefonisch zu kontaktieren.« oder »Die ganze Angelegenheit muss bis zum

Abschluss absolut vertraulich bleiben.« sollten niemanden davon abbringen,

bewährte Informationswege, ein Vier-Augen-Prinzip oder sonstige bestehende

Regelungen anzuwenden. Obgleich wir alle gefühlt viel zu wenig für unsere

Arbeit gelobt werden, sollte man auch bei nachfolgendem Satz kühlen Kopf bewahren:

»Aufgrund Ihrer Diskretion und bisher

einwandfreien Arbeit in unserem Unternehmen möchte ich Ihnen die Verantwortung

für dieses Projekt übertragen.«

 

 

 

Falls Sie doch Opfer werden

 

Wer Opfer eines

Geschäftsführerbetruges geworden ist, sollte schnellstmöglich Strafanzeige bei

der Polizei erstatten. Die Bearbeitungszuständigkeit obliegt dem Landeskriminalamt

Sachsen-Anhalt (Hotline: 0391/250-2244,

außerhalb der normalen Geschäftszeit: 0391/250-1030).

 

Gemeinsam mit der Bank

und der Industrie- und Handelskammer kann man versuchen, sofort den Transfer

des überwiesenen Betrages zu stoppen. Die IHK kann auch über ihre Kontakte zu

Auslandshandelskammern der deutschen Botschaft im Land der Empfängerbank weiterhelfen

(Tel.: 0391/5693-139).

 

 

 

Normal

0

 

 

21

 

 

false

false

false

 

DE

X-NONE

X-NONE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

MicrosoftInternetExplorer4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Landeskriminalamt Sachsen-AnhaltPressestelleLübecker Str. 53-63 39124 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-111-3276Mail: presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.de

Aktuelle Themen

+ Wir informieren! +

...mehr

Polizeimeldungen (ehem. Pressemeldungen).

Polizeiliche Kriminalstatistik

Auf unserer Statistiken-Übersicht finden Sie die PKS ab dem Jahr 2000 und andere interessante Statistiken.

Datenschutz

Die vollständigen Datenschutzregelungen finden Sie Klick hier.

Zum Seitenanfang

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt

Lübecker Straße 53-63
39124 Magdeburg

Tel.: +49 (0)391 - 250 0
Fax: +49 (0)391 - 250 111 3650

E-Mail:
lka(at)polizei.sachsen-anhalt.de

E-Mail-Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur

Pressesprecher: Michael Klocke

Tel.: +49 (0)391 - 250 2020
Fax: +49 (0)391 - 250 111 3276

E-Mail:
presse.lka(at)polizei.sachsen-anhalt.de

Zum Seitenanfang

Die mobile Beratungsstelle des LKA

Wir machen Kripo-Beratung vor Ort!

Unser Präventionsmobil reist durch das Land und berät Bürger vor Ort.

Hinweis für Bedarfsträger: Das Präventionsmobil steht allen gesellschaftlichen Verantwortungsträgern, Ministerien, Behörden, Institutionen und freien Trägern zur Verfügung, die zusammen mit der Polizei die Kriminalprävention vorantreiben und effektiver gestalten möchten.

Hier finden Sie Informationen zum Präventionsmobil des LKA

Hier finden Sie den Tourenplan des Präventionsmobiles; Juli 2024

Hier finden Sie den Tourenplan des Präventionsmobiles; August 2024

Hier finden Sie den Tourenplan des Präventionsmobiles; September 2024

Zum Seitenanfang