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Polizeirevier Stendal

Pressemitteilung

14.09.2008, Stendal – 58

  • Polizeirevier Stendal

 

 

 

 

 

Polizeirevier Stendal - Pressemitteilung Nr.: 058/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeirevier Stendal -

Pressemitteilung Nr.: 058/08

 

 

 

Stendal, den 14. September 2008

 

 

 

Pressemitteilung

 

 

 

 

 

Auf PKW aufgefahren

 

12.09.2008 

21:40 Uhr  Stendal, Kreuzung Schützenplatz

 

Der

24-jährige Fahrer eines PKW BMW befuhr die Kreuzung Schützenplatz, aus Richtung

Bismarkstr. kommend, in Richtung Arneburger Str. Wegen eines Rückstaus musste

er im Kreuzungsbereich  verkehrsbedingt halten. Ein nachfolgender 21 - jähriger

VW - Fahrer bemerkte das stehende Fahrzeug zu spät und fuhr auf. An beiden

Fahrzeugen entstand Sachschaden.

 

 

 

Zusammenstoß mit einem Reh

 

14.09.2008

04:35 Uhr Landkreis Stendal, zwischen  Hassel und Wischer

 

Ein

48 ¿ jähriger Fahrer eines PKW Opel befuhr die Kreisstrasse aus Richtung

Wischer in Richtung Hassel. Auf Höhe des Abschnitts 008, Kilometer 2,8 lief ein

Reh von rechts nach links über die Fahrbahn. Trotz sofort eingeleiteter

Gefahrenbremsung konnte ein Zusammenstoß mit dem Reh nicht mehr verhindert

werden. Es kam zum Unfall mit Sachschaden.

 

 

 

Einbruch in Garagenkomplex

 

11.09.2008

14:00 Uhr bis 13.09.2008 08:40 Uhr  Stendal, Ziegeleiweg

 

Unbekannte

Täter brachen im Garagenkomplex Ziegeleiweg insgesamt  11 Garagen auf.

 

 

 

 

 

Trunkenheit im Straßenverkehr

 

13.09.2008

01:20 Uhr  Hohengöhren, Große Str.

 

In

Hohengöhren wurde ein 25 jähriger Opel - Fahrer einer Verkehrskontrolle

unterzogen. Dabei wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter

Vortest ergab einen Wert von 0,78 Promille.

 

 

 

13.09.2008

01:05 Uhr Landkreis Stendal, Ortseingang Möllendorf

 

Am

Ortseingang Möllendorf wurde ein 21 - jähriger Renaultfahrer angehalten und

kontrolliert, weil er die Kreisstrasse in Schlangenlinien befuhr. Dabei wurde

Atemalkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Der Vortest ergab einen Wert

von 2,02 Promille. Einen Führerschein konnte der Fahrer nicht vorweisen, weil

er eigenen Angaben zufolge keine Fahrerlaubnis besitzt. Auf dem Beifahrersitz

befand sich der Fahrzeughalter des PKW Renault.

 

 

 

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