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Polizeirevier Stendal

Pressemitteilung Polizeirevier
Stendal

29.09.2008, Stendal – 71

  • Polizeirevier Stendal

 

 

 

 

 

Polizeirevier Stendal - Pressemitteilung Nr.: 071/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeirevier Stendal -

Pressemitteilung Nr.: 071/08

 

 

 

Stendal, den 29. September 2008

 

 

 

Pressemitteilung Polizeirevier

Stendal

 

 

 

Pressemitteilung zum Winterfahrverkehr

 

 

 

Der Herbst hat

begonnen und der Winter steht vor der Tür

 

Die damit verbundene Umstellung auf die schlechteren Licht-, Witterungs- und

Fahrbahnverhältnisse verlangen erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit von allen

Verkehrsteilnehmern.

 

Dazu einige Tipps und Hinweise:

 

- Überdenken Sie Ihre Zeitplanung. Planen Sie mehr Zeit ein.

 

  Schon bevor Sie

losfahren, müssen Sie für eine ausreichende Rundumsicht sorgen.

 

  Eventuell sind Scheiben

zu enteisen, Abdeckungen zu entfernen.

 

  All das kostet Zeit. Auf

der Fahrstrecke können Nässe, Laub, Nebel, Schnee u.a.

 

  die Fahrzeit verlängern.

 

  Bedenken Sie: ¿Zeitdruck

ist ein schlechter Beifahrer !¿

- Den schlechteren Fahrbahnverhältnissen ist Rechnung zu tragen, d.h. passen

Sie

 

  Ihre Geschwindigkeit

entsprechend an. Verringern Sie gegebenenfalls Ihre

 

  Geschwindigkeit und

erhöhen Sie den Sicherheitsabstand.

- Lassen Sie Ihr Fahrzeug jetzt überprüfen oder kontrollieren Sie es selbst.

  Hierbei besonders wichtig die Beleuchtung und der Zustand von

Scheibenwischern

 

  und Bereifung.

 

53. Bundesweite Kfz-Beleuchtungsaktion "Licht-Test 2008"

 

In der Zeit vom 01. bis 31. Oktober 2008 führt das Deutsche

Kraftfahrzeuggewerbe zum 52. Mal unter der Schirmherrschaft des Bundesministers

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die bundesweite Verkehrssicherheitsaktion

"Licht-Test" durch. Einen Monat lang können Autofahrer die

Beleuchtungsanlage ihres Fahrzeugs in den Meisterbetrieben der Kfz.-Innungen

oder bei den Prüfstellen der Automobilclubs und

Überwachungsorganisationen kostenlos überprüfen und bei Bedarf korrigieren

lassen.

 

Was sagt die StVO zur Winterreifenpflicht?

 

 

 

Eine allgemeine

Winterreifen-Pflicht in Deutschland gibt es nicht.

 

Jedoch hat der Bundesrat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen,

wonach es seit Mai 2006 in Deutschland eine situationsbedingte

Winterreifenpflicht gibt, d.h. PKW´s müssen den Wetterverhältnissen

entsprechend ausgestattet sein.

Denn in Paragraph zwei der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO) heißt es:

¿Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.

Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in

der Scheibenwaschanlage.¿

 

Sicher durch Winterreifen !

 

Auch wenn es keine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland gibt: ¿Wer im

Winter sicher unterwegs sein und den Winter unfallfrei überstehen möchte, der

sollte auf Winterreifen nicht verzichten.¿ Dank seiner speziellen

Profil-Konstruktion reduziert ein Winterreifen das Aquaplaning-Risiko.

Er bietet bei tiefen Temperaturen viel bessere Haftung und Geschmeidigkeit im

Vergleich zu Sommerreifen. Das Profil eines Winterreifens weist zahlreiche

Lamellen auf, die sich im Schnee verzahnen. Die spezielle kältetaugliche

Gummimischung von Winterreifen erlaubt unter anderem eine Verkürzung des

Bremswegs.

 

 

 

Der richtige Zeitpunkt

zum Reifenwechsel

 

Der Wechsel auf Winterreifen

sollte in der Zeit zwischen Mitte Oktober und Mitte November erfolgen. Die

Reifen sollten bis Ostern auf dem Fahrzeug montiert bleiben.

 

Schon bei niedrigen

Plusgraden verhärtet sich die Gummimischung von Sommerreifen und eine optimale

Haftung ist damit nicht mehr gewährleistet.

 

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt zwar 1,6 mm.

Die Restprofiltiefe eines Winterreifens sollte jedoch 4 mm betragen.

 

Auch das Reifenalter sollte beachtet werde. Spätestens nach sechs Jahren ist

die Gummimischung so hart geworden, dass die Fahrbahnhaftung bei tiefen

Temperaturen nachlässt.

 

Auch Fußgänger und Radfahrer sind angesprochen.

Sehen und gesehen werden!

Reflektierende Kleidung und ein verkehrs- und betriebssicheres Fahrrad erhöhen

die Verkehrssicherheit.

 

 

 

In diesem Sinne: ¿Kommen

Sie immer unfallfrei an Ihr Ziel !¿

 

 

 

Fred Mücke

 

Ihr Sachbearbeiter für

Verkehrsprävention

im Polizeirevier Stendal

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord

- PRev. Stendal -

Pressestelle

Uchtewall 3

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Tel: +49 3931 685 198

Fax: +49 3931 685 190

Mail:

bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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