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Polizeirevier Salzlandkreis

Kriminalitätsgeschehen Prev. SLK
vom 08.10.2008

08.10.2008, Bernburg – 56

  • Polizeirevier Salzlandkreis

 

 

 

 

 

PRev SLK - Pressemitteilung Nr.: 056/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PRev SLK - Pressemitteilung Nr.:

056/08

 

 

 

Bernburg, den 8. Oktober 2008

 

 

 

Kriminalitätsgeschehen Prev. SLK

vom 08.10.2008

 

 

 

3. Kriminalitätsgeschehen

 

Elektrischer Einwecktopf gestohlen!

Bernburg,

05.10.08- 07.10.08,Hallesche Landstraße

Am gestrigen Tag meldete ein Laubenpieper einen Einbruch in seine Gartenlaube.

Unbekannte Täter drangen gewaltsam in die Räumlichkeiten der Laube ein und

entwendeten aus dieser einen elektrischen Einwecktopf.

Zu ihrem Diebesgut zählen auch noch eine elektrische Kettensäge und eine elektrische

Motorhacke.

 

Für alle Gartenlaubenbesitzer

¿TIPPS gegen TRICKS!¿

Nutzen Sie die Beratungsangebote bei Ihrer Polizei und informieren Sie

sich zur Sicherung ihrer Gartenlauben!

Einbrecher nutzen jetzt die längere Abwesenheit der Laubenbesitzer und steigen

gewaltsam in die Gartenanlegen ein.

Meisten hinterlassen sie ein Feld der Verwüstung und der Eigentümer steht nicht

nur vor einem hohen finanziellen Schaden.

Mit einigen kleinen Tricks zur Vorbeugung von Einbrüchen kann man sich

schützen.

Info-Broschüren zum Thema gibt es ebenfalls kostenlos in den

Polizeidienststellen.

 

oder unter:   www.polizei-beratung.de

 

 

 

Ladendiebstahl

ist kein Kavaliersdelikt

Bernburg,

07.10.08, 15.05 Uhr, Zepziger Weg

Am gestrigen Tag

beobachtete der Sicherheitsdienst eines Verkaufsmarktes, wie sich 2 Mädchen aus

einem Warenträger des Geschäftes bedienten und nach dem Verlassen des

Kassenbereiches die Ware nicht auf das Kassenband zum Bezahlen legten.

4 gestohlene Zigarettenschachteln befanden sich im Rucksack der Diebin.

Als sie daraufhin angesprochen wurde, verweigerte sie die Auskunft zur Sache.

Daraufhin wurde sie gebeten zur weiteren Klärung des Sachverhaltes in das Büro

Folge zu leisten.

Auch dieser Aufforderung kam sie nicht nach. Der Sicherheitsmann macht von der

vorläufigen Festnahme durch Jedermann nach § 127 Abs.I StPO Gebrauch:

Die Frau setzte sich zur Wehr und schlug den Detektiv mehrmals gegen den Oberkörper

und in das Gesicht. Somit konnte sie sich der Festnahme entziehen und flüchtete

zu Fuß in unbekannte Richtung.

Ihre Freundin machte Angaben zu ihrer Person und gab den Diebstahl der Ware zu.

Jetzt muss sie nicht nur mit einer Anzeige wegen Ladendiebstahls rechnen,

sondern auch mit einer Körperverletzungsanzeige durch den Sicherheitsmann.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord

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