Polizeirevier Salzlandkreis
Kriminalitätsgeschehen Prev. SLK
vom 08.10.2008
08.10.2008, Bernburg – 56
- Polizeirevier Salzlandkreis
PRev SLK - Pressemitteilung Nr.: 056/08
PRev SLK - Pressemitteilung Nr.:
056/08
Bernburg, den 8. Oktober 2008
Kriminalitätsgeschehen Prev. SLK
vom 08.10.2008
3. Kriminalitätsgeschehen
Elektrischer Einwecktopf gestohlen!
Bernburg,
05.10.08- 07.10.08,Hallesche Landstraße
Am gestrigen Tag meldete ein Laubenpieper einen Einbruch in seine Gartenlaube.
Unbekannte Täter drangen gewaltsam in die Räumlichkeiten der Laube ein und
entwendeten aus dieser einen elektrischen Einwecktopf.
Zu ihrem Diebesgut zählen auch noch eine elektrische Kettensäge und eine elektrische
Motorhacke.
Für alle Gartenlaubenbesitzer
¿TIPPS gegen TRICKS!¿
Nutzen Sie die Beratungsangebote bei Ihrer Polizei und informieren Sie
sich zur Sicherung ihrer Gartenlauben!
Einbrecher nutzen jetzt die längere Abwesenheit der Laubenbesitzer und steigen
gewaltsam in die Gartenanlegen ein.
Meisten hinterlassen sie ein Feld der Verwüstung und der Eigentümer steht nicht
nur vor einem hohen finanziellen Schaden.
Mit einigen kleinen Tricks zur Vorbeugung von Einbrüchen kann man sich
schützen.
Info-Broschüren zum Thema gibt es ebenfalls kostenlos in den
Polizeidienststellen.
oder unter: www.polizei-beratung.de
Ladendiebstahl
ist kein Kavaliersdelikt
Bernburg,
07.10.08, 15.05 Uhr, Zepziger Weg
Am gestrigen Tag
beobachtete der Sicherheitsdienst eines Verkaufsmarktes, wie sich 2 Mädchen aus
einem Warenträger des Geschäftes bedienten und nach dem Verlassen des
Kassenbereiches die Ware nicht auf das Kassenband zum Bezahlen legten.
4 gestohlene Zigarettenschachteln befanden sich im Rucksack der Diebin.
Als sie daraufhin angesprochen wurde, verweigerte sie die Auskunft zur Sache.
Daraufhin wurde sie gebeten zur weiteren Klärung des Sachverhaltes in das Büro
Folge zu leisten.
Auch dieser Aufforderung kam sie nicht nach. Der Sicherheitsmann macht von der
vorläufigen Festnahme durch Jedermann nach § 127 Abs.I StPO Gebrauch:
Die Frau setzte sich zur Wehr und schlug den Detektiv mehrmals gegen den Oberkörper
und in das Gesicht. Somit konnte sie sich der Festnahme entziehen und flüchtete
zu Fuß in unbekannte Richtung.
Ihre Freundin machte Angaben zu ihrer Person und gab den Diebstahl der Ware zu.
Jetzt muss sie nicht nur mit einer Anzeige wegen Ladendiebstahls rechnen,
sondern auch mit einer Körperverletzungsanzeige durch den Sicherheitsmann.
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