Polizeirevier Salzlandkreis
Pressemeldung des Polizeireviers
Salzlandkreis vom 16.12.2008
16.12.2008, Bernburg – 104
- Polizeirevier Salzlandkreis
PRev SLK - Pressemitteilung Nr.: 104/08
PRev SLK - Pressemitteilung Nr.:
104/08
Bernburg, den 16. Dezember 2008
Pressemeldung des Polizeireviers
Salzlandkreis vom 16.12.2008
Wildunfall
Bernburg, 15.12.2008, 13.16 Uhr
Am gestrigen Tag befuhr ein
Fahrzeugführer mit seinem Pkw die B 185 aus Richtung Bernburg kommend in
Richtung Aschersleben.
Ca. 400m nach dem Abzweig Rosengarten
überquerte ein Reh die Fahrbahn.
Um eine Kollision mit dem Tier zu
verhindern, leitete der Fahrer eine Gefahrenbremsung ein. Dadurch verlenkte er
sich und stieß in der weiteren Folge gegen einen Laubbaum. Der Fahrer blieb
unverletzt. Am Fahrzeug und an dem Baum entstand Sachsschaden. Das Reh setzte
unversehrt seinen Weg fort.
3. Kriminalitätsgeschehen
Edding- Schmiererei in Schule!
Schönebeck, Johannes-R.-Becher-Straße, 15.12.2008, 06.40
Uhr
Über das vergangene Wochenende hatten vermutlich Kinder sehr viel
Langeweile.
Sie beschmierten den gesamten Eingangsbereich der Schule mit
Edding-Stiften in den Farben schwarz, blau und lila. Mehrere unterschiedliche
Schriftzeichen unter anderem die Buchstaben ¿AB¿ wurden durch die Kids
aufgemalt.
Vor den Fensterscheiben der Schule machten sie auch nicht Halt und
beschmierten diese ebenfalls.
¿Kreativität¿ sollte gefördert werden, aber durchaus auf einem höheren
Niveau.
Diese Schmierereien stellen eine Sachbeschädigung nach dem § 303
StGB dar und haben nichts mit dem Begriff ¿ KUNST¿ zu tun. Eine Anzeige zur
Sache wurde aufgenommen und die Ermittlungen dauern an.
Versuchter Einbruch in Staubsauger!
Aschersleben, Zollberg, 15.12.2008, 05.50 Uhr
Am gestrigen Tag wurde ein versuchter Einbruch in einem Staubsauger
einer Tankstelle in Ascherleben gemeldet. Unbekannte Täter versuchten mit einem
unbekannten Schneidewerkzeug das Vorhängeschloss des Staubsaugers gewaltsam zu
öffnen.
Dies misslang ihnen jedoch. Unverrichteter Dinge mussten sie den Tatort
verlassen.
Erfolgreicher¿¿.
Bernburg, Hallesche Landstraße, 15.12.2008, 08.50 Uhr
¿waren über das vergangene Wochenende unbekannte Täter in Bernburg.
Sie öffneten ebenfalls gewaltsam die Geldbox des Staubsaugers einer
Tankstelle und entwendeten ca. 30,-¿ Bargeld daraus.
Einbruch in Garage der Gemeindeverwaltung!
Hakeborn, 15.12.2008, 07.05 Uhr
Über das vergangene Wochenende drangen gewaltsam unbekannte Täter in
eine Garage der Gemeindeverwaltung ein.
Aus dieser entwendeten sie eine Motorkettensäge, 3 Sägeketten und einen 20
Liter Benzinkanister. Es entstand hoher Sachschaden.
150 Liter Dieselkraftstoff gestohlen!
Egeln, Alte Hakeborner Straße, 15.12.2008, 07.00 Uhr
Über das vergangene Wochenende drangen unbekannte Täter auf das
Gelände einer Firma in Egeln ein. Dort öffneten sie gewaltsam die Tankdeckel an
drei gesichert abgestellten Erdaufbereitungsmaschinen und zapften ca. 150 Liter
Dieselkraftstoff daraus ab.
Weihnachtsbaumklau!
Staßfurt, Löderburger Straße, 15.12.2008, 08.00 Uhr
Am vergangenen Wochenende nutzten unbekannte Diebe die Gelegenheit und
entwendeten von einer Verkaufsfläche für Weihnachtsbäume 15 Nordmanntannen.
Sie schoben die Bauzaunfelder auseinander und luden anschließend für
den Transport die Bäume auf. Es entstand ein Schaden von ca. 400,-¿.
1500 Liter Diesel abgezapft!
Gerlebogk, Gröbziger Straße, 15.12.2008, 08.40 Uhr
In der Nacht von 14.12.2008- 15.12.2008 machten sich unbekannte Diebe
auf dem Gelände einer Firma in Gerlebogk zu schaffen. Sie öffneten gewaltsam
die Tankstutzen eines Vorratsbehälters und zapften ca. 1500 Liter
Dieselkraftstoff ab.
Eine Anzeige wurde aufgenommen. Die Ermittlungen dauern an.
Zur Mittagszeit¿¿.
Bernburg, Ernst-Barlach- Straße, 15.12.2008, 13.35 Uhr
¿¿¿¿.trennte vor dem Wohnhaus eine 72-jährige Dame ihren Hausmüll an
den dort befindlichen Containern.
Vor ihren Füßen hatte sie einen gelb-braunen Stoffbeutel stehen.
Plötzlich kam von hinten eine unbekannte männliche Person und griff sich diesen
Stoffbeutel. Geistig gegenwärtig versuchte die Geschädigte dem Dieb hinterher
zu laufen in Richtung Hallische Straße. Als ihre Kräfte nachließen, prägte sie
sich das Aussehen des Diebes ein und machte folgende Angaben:
Personenbeschreibung:
Größe: ca. 180 cm
Gestalt: sehr schlank
Bekleidung: trug einen olivgrünen Parker mit Kapuze,
welche über den Kopf gezogen war und eine graufarbene Hose
Alter: ca. 20 Jahre alt
In der anschließenden Befragung äußerte sie, dass sie um ¿Hilfe¿
gerufen hatte, jedoch keinerlei Reaktion von Anwohner oder Passanten erfuhr.
In dem Stoffbeutel befanden sich weitere Zeitungen, die für den Müll
bestimmt waren und ca. 23,-¿ Bargeld.
Polizei bitte um Hinweise aus der Bevölkerung !
Wer kann Angaben zum Sachverhalt tätigen?
Wem ist die gesuchter Person bekannt?
Hinweise bitte an : Polizeirevier Salzlandkreis
Franzstraße 35
06406 Bernburg
Tel: 03471/ 379-0
4.
Sonstiges
Feuerwehreinsatz in Güsten!
Güsten, Ascherslebener Straße, 15.12.2008,17.36 Uhr
In den gestrigen Nachmittagstunden wurde über die Rettungsleitstelle
eine Explosion in Güsten gemeldet. Als die polizeilichen Einsatzkräfte am
Ereignisort eintrafen, war die Feuerwehr mit einem erweiterten Löschzug von 25
Kameraden schon vor Ort.
Während der Rundumermittlungen wurde durch Anwohnerbefragungen
bekannt, dass es sich vermutlich nicht um eine Explosion handle, sondern um
gezündete Feuerwerkskörper.
Eine nähere Absuche des Einsatzortes brachte dann Klarheit. Ca. 2-4 m
vor dem Eingang des Gebäudes entfernt, wurden Reste eines Feuerwerkskörpers
gefunden.
Dieser setzte vermutlich die Ursache für die starke Geräusch,- und
Rauchentwicklung.
+ + + + + + Wichtig+ + + + + + + + + +Wichtig + + + + + +
+
Hinweis von Seiten der
Polizei!
¿Feuerwerkskörper¿
"Feuerwerkskörper" gehören zu den pyrotechnischen
Gegenständen gem. § 3 (1) Nr. 2 Sprengstoffgesetz.
Pyrotechnische Gegenstände werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit in
Klassen eingeteilt.
Folgende Gefährdungsklassen sind geregelt:
Klasse I ¿
Kleinstfeuerwerk (z.B. Tischfeuerwerk)
Klasse II ¿
Kleinfeuerwerk (z.B. Silvesterraketen)
Klasse III ¿
Mittelfeuerwerk
Klasse IV ¿
Großfeuerwerk
T1 und T2 ¿
pyrotechnische Gegenstände zu technischen Zwecken
(z.B. Signal-
und Rettungsmittel)
Die Gefährdungsklasse muss neben dem Zulassungszeichen der Bundesanstal t
für Materialforschung und -prüfung ( BAM ) auf den Gegenständen
vermerkt sein (z.B. BAM-P II-1269 Klasse II".
Ist diese "BAM-Kennzeichnung" nicht vorhanden,
handelt es sich offenbar um nicht zugelassene, z.B. aus Polen
oder Tschechien eingeführte pyrotechnische Gegenstände.
In die Klasse I fallen zum Beispiel Wunderkerzen,
Knallerbsen und ähnliche als ¿harmlos¿ eingestufte Gegenstände. Diese
Gegenstände dürfen über das gesamte Jahr vertrieben werden . Für die
Abgabe und den Gebrauch bestehen keine Beschränkungen, auch keine Altersauflagen .
Allerdings können den Verkäufer bei Schäden auf Grund des Verkaufs an Kinder im
Vorschulalter Schadenersatzansprüche treffen.
Zur Klasse II gehören die Artikel der handelsüblichen
Silvestersortimente wie beispielsweise Silvesterraketen, Böller und
Bengalische Lichter . Für diese Klasse werden Abgabe- und
Vertriebsbeschränkungen geregelt (§§ 20-24 1. SprengV).
Sie dürfen z.B. nur an den letzten drei Werktagen des Jahres
verkauft und erlaubnisfrei nur am 31. Dezember und 1. Januar von
Personen verwendet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben .
Außerhalb dieser Tage ist für das Abbrennen eine Erlaubnis
der zuständigen Behörde erforderlich. Weitere Verbote können der nachfolgenden
Übersicht entnommen werden.
INFO:
Für die Gefährdungsklassen III und IV
gelten spezielle Regelungen. Diese pyrotechnischen Gegenstände dürfen nur mit
Genehmigung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes vertrieben werden. Ebenso
sind der Besitz und das Verwenden nur bestimmten Personengruppen (z.B.
Berufsfeuerwerker) mit Erlaubnis des Gewerbeaufsichtsamtes vorbehalten.
Durch die strengen Schutz- und
Erlaubnisbestimmungen besteht für Unberechtigte kaum die Möglichkeit eines
Zugriffs. Aus diesem Grunde wird auf mögliche Verstöße gegen die §§ 21 II, 23
II 1.SprengV und den § 27 I SprengG (Umgang und Verkehr) in diesem
Zusammenhang nicht näher eingegangen.
Eine weitere Einteilung der
pyrotechnischen Erzeugnisse kann entsprechend dem technischen Verwendungszweck
erfolgen.
Zu dieser Klasse ( Klasse T )
gehören insbesondere Gegenstände, die zur Rettung von Menschen, als Hilfsmittel
für Arbeitsvorgänge oder zur Schädlingsbekämpfung bestimmt sind.
Diese Klasse ist weiter in die
Unterklassen T1 und T2 unterteilt.
Zur Klasse T1 gehören z.B.
sogenannte Seenotrettungsfackeln und Rauchfackeln. Das Mindestalter für das
Überlassen und Verwenden dieser Gegenstände liegt bei 18 Jahren (§ 22 III
SprengG). Ein Nachweis über die Verwendung ist nicht gefordert. Zeitliche
Beschränkungen für das Abbrennen dieser Gegenstände sind gesetzlich nicht
geregelt.
Aufgrund der höheren Gefährlichkeit der Klasse
T2 werden an den Vertrieb und den Umgang strenge Voraussetzungen geknüpft.
Diese sind ähnlich wie die Regelungen der Klassen III und IV.
Zu dieser Klasse gehören u.a.
Seenotsignalmittel wie Fallschirmraketen, Signal- oder Leinenwurfraketen und
größere Signalfackeln.
Die Polizei, Dein Freund und Helfer!
Schönebeck, 15.12.2008, 18.20 Uhr
In den gestrigen Abendstunden wurde eine hilflose Person auf der
Fahrbahn in Schönebeck, Wilhelm- Hellge- Straße, gemeldet.
Die Polizeibeamten fanden am Ereignisort tatsächlich einen stark angetrunkenen
Mann, welcher versuchte allein vom Fußweg aufstehen. Dies gelang ihm jedoch
nicht. Um sicher zugehen, dass er sich bei den nächtlichen Temperaturen nicht
unterkühlt und unversehrt zu Hause ankommt, entschlossen sich die Kollegen den
Mann nach Hause zu verbringen.
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