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Polizeirevier Salzlandkreis

Pressemeldung des Polizeireviers
Salzlandkreis vom 16.12.2008

16.12.2008, Bernburg – 104

  • Polizeirevier Salzlandkreis

 

 

 

 

 

PRev SLK - Pressemitteilung Nr.: 104/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PRev SLK - Pressemitteilung Nr.:

104/08

 

 

 

Bernburg, den 16. Dezember 2008

 

 

 

Pressemeldung des Polizeireviers

Salzlandkreis vom 16.12.2008

 

 

 

Wildunfall

 

Bernburg, 15.12.2008, 13.16 Uhr

 

Am gestrigen Tag befuhr ein

Fahrzeugführer mit seinem Pkw die B 185 aus Richtung Bernburg kommend in

Richtung Aschersleben.

 

Ca. 400m nach dem Abzweig Rosengarten

überquerte ein Reh die Fahrbahn.

 

Um eine Kollision mit dem Tier zu

verhindern, leitete der Fahrer eine Gefahrenbremsung ein. Dadurch verlenkte er

sich und stieß in der weiteren Folge gegen einen Laubbaum. Der Fahrer blieb

unverletzt. Am Fahrzeug und an dem Baum entstand Sachsschaden. Das Reh setzte

unversehrt seinen Weg fort.

 

 

 

 

 

  3. Kriminalitätsgeschehen

 

 

 

 

Edding- Schmiererei in Schule!

 

Schönebeck, Johannes-R.-Becher-Straße, 15.12.2008, 06.40

Uhr

 

Über das vergangene Wochenende hatten vermutlich Kinder sehr viel

Langeweile.

 

Sie beschmierten den gesamten Eingangsbereich der Schule mit

Edding-Stiften in den Farben schwarz, blau und lila. Mehrere unterschiedliche

Schriftzeichen unter anderem die Buchstaben ¿AB¿ wurden durch die Kids

aufgemalt.

 

Vor den Fensterscheiben der Schule machten sie auch nicht Halt und

beschmierten diese ebenfalls.

 

¿Kreativität¿ sollte gefördert werden, aber durchaus auf einem höheren

Niveau.

 

Diese Schmierereien stellen eine Sachbeschädigung nach dem § 303

StGB dar und haben nichts mit dem Begriff ¿ KUNST¿ zu tun. Eine Anzeige zur

Sache wurde aufgenommen und die Ermittlungen dauern an.

 

 

 

Versuchter Einbruch in Staubsauger!

 

Aschersleben, Zollberg, 15.12.2008, 05.50 Uhr

 

Am gestrigen Tag wurde ein versuchter Einbruch in einem Staubsauger

einer Tankstelle in Ascherleben gemeldet. Unbekannte Täter versuchten mit einem

unbekannten Schneidewerkzeug das Vorhängeschloss des Staubsaugers gewaltsam zu

öffnen.

Dies misslang ihnen jedoch. Unverrichteter Dinge mussten sie den Tatort

verlassen.

 

 

 

Erfolgreicher¿¿.

 

Bernburg, Hallesche Landstraße, 15.12.2008, 08.50 Uhr

 

¿waren über das vergangene Wochenende unbekannte Täter in Bernburg.

 

Sie öffneten ebenfalls gewaltsam die Geldbox des Staubsaugers einer

Tankstelle und entwendeten ca. 30,-¿ Bargeld daraus.

 

 

 

Einbruch in Garage der Gemeindeverwaltung!

 

Hakeborn, 15.12.2008, 07.05 Uhr

 

Über das vergangene Wochenende drangen gewaltsam unbekannte Täter in

eine Garage der Gemeindeverwaltung ein.

Aus dieser entwendeten sie eine Motorkettensäge, 3 Sägeketten und einen 20

Liter Benzinkanister. Es entstand hoher Sachschaden.

 

 

 

150 Liter Dieselkraftstoff gestohlen!

 

Egeln, Alte Hakeborner Straße, 15.12.2008, 07.00 Uhr

 

Über das vergangene Wochenende drangen unbekannte Täter auf das

Gelände einer Firma in Egeln ein. Dort öffneten sie gewaltsam die Tankdeckel an

drei gesichert abgestellten Erdaufbereitungsmaschinen und zapften ca. 150 Liter

Dieselkraftstoff daraus ab.

 

 

 

 

 

Weihnachtsbaumklau!

 

Staßfurt, Löderburger Straße, 15.12.2008, 08.00 Uhr

 

Am vergangenen Wochenende nutzten unbekannte Diebe die Gelegenheit und

entwendeten von einer Verkaufsfläche für Weihnachtsbäume 15 Nordmanntannen.

 

Sie schoben die Bauzaunfelder auseinander und luden anschließend für

den Transport die Bäume auf. Es entstand ein Schaden von ca. 400,-¿.

 

 

 

 

 

1500 Liter Diesel abgezapft!

 

Gerlebogk, Gröbziger Straße, 15.12.2008, 08.40 Uhr

 

In der Nacht von 14.12.2008- 15.12.2008 machten sich unbekannte Diebe

auf dem Gelände einer Firma in Gerlebogk zu schaffen. Sie öffneten gewaltsam

die Tankstutzen eines Vorratsbehälters und zapften ca. 1500 Liter

Dieselkraftstoff ab.

Eine Anzeige wurde aufgenommen. Die Ermittlungen dauern an.

 

 

 

 

 

Zur Mittagszeit¿¿.

 

Bernburg, Ernst-Barlach- Straße, 15.12.2008, 13.35 Uhr

 

¿¿¿¿.trennte vor dem Wohnhaus eine 72-jährige Dame ihren Hausmüll an

den dort befindlichen Containern.

Vor ihren Füßen hatte sie einen gelb-braunen Stoffbeutel stehen.

Plötzlich kam von hinten eine unbekannte männliche Person und griff sich diesen

Stoffbeutel. Geistig gegenwärtig versuchte die Geschädigte dem Dieb hinterher

zu laufen in Richtung Hallische Straße. Als ihre Kräfte nachließen, prägte sie

sich das Aussehen des Diebes ein und machte folgende Angaben:

 

Personenbeschreibung:

 

 

Größe: ca. 180 cm

Gestalt: sehr schlank

Bekleidung: trug einen olivgrünen Parker mit Kapuze,

welche über den Kopf gezogen war und eine graufarbene Hose

 

 

 

Alter: ca. 20 Jahre alt

 

 

In der anschließenden Befragung äußerte sie, dass sie um ¿Hilfe¿

gerufen hatte, jedoch keinerlei Reaktion von Anwohner oder Passanten erfuhr.

 

In dem Stoffbeutel befanden sich weitere Zeitungen, die für den Müll

bestimmt waren und ca. 23,-¿ Bargeld.

 

Polizei bitte um Hinweise aus der Bevölkerung !

 

 

 

 

Wer kann Angaben zum Sachverhalt tätigen?

Wem ist die gesuchter Person bekannt?

 

 

 

 

Hinweise bitte an : Polizeirevier Salzlandkreis

 

                               Franzstraße 35

 

                               06406 Bernburg

 

                               Tel: 03471/ 379-0

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Sonstiges

 

 

Feuerwehreinsatz in Güsten!

 

Güsten, Ascherslebener Straße, 15.12.2008,17.36 Uhr

 

In den gestrigen Nachmittagstunden wurde über die Rettungsleitstelle

eine Explosion in Güsten gemeldet. Als die polizeilichen Einsatzkräfte am

Ereignisort eintrafen, war die Feuerwehr mit einem erweiterten Löschzug von 25

Kameraden schon vor Ort.

 

Während der Rundumermittlungen wurde durch Anwohnerbefragungen

bekannt, dass es sich vermutlich nicht um eine Explosion handle, sondern um

gezündete Feuerwerkskörper.

 

Eine nähere Absuche des Einsatzortes brachte dann Klarheit. Ca. 2-4 m

vor dem Eingang des Gebäudes entfernt, wurden Reste eines Feuerwerkskörpers

gefunden.

 

Dieser setzte vermutlich die Ursache für die starke Geräusch,- und

Rauchentwicklung.

 

 

 

 + + + + + + Wichtig+ + + + + + + + + +Wichtig + + + + + +

+

 

                           Hinweis von Seiten der

Polizei!

 

                                  ¿Feuerwerkskörper¿

 

"Feuerwerkskörper" gehören zu den pyrotechnischen

Gegenständen gem. § 3 (1) Nr. 2 Sprengstoffgesetz.

 

 

 

Pyrotechnische Gegenstände werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit in

Klassen  eingeteilt.

 

 

 

Folgende Gefährdungsklassen sind geregelt:

 

  

 

Klasse I      ¿

Kleinstfeuerwerk (z.B. Tischfeuerwerk)

 

Klasse II     ¿

Kleinfeuerwerk (z.B. Silvesterraketen)

 

Klasse III    ¿

Mittelfeuerwerk

 

Klasse IV   ¿

Großfeuerwerk

 

T1 und T2    ¿

pyrotechnische Gegenstände zu technischen Zwecken

 

   (z.B. Signal-

und Rettungsmittel)     

 

 

 

 

 

Die Gefährdungsklasse muss neben dem Zulassungszeichen der Bundesanstal t

für Materialforschung und -prüfung ( BAM ) auf den Gegenständen

vermerkt sein (z.B. BAM-P II-1269   Klasse II".

 

Ist diese "BAM-Kennzeichnung" nicht vorhanden,

handelt es sich offenbar um nicht zugelassene, z.B. aus Polen

oder Tschechien eingeführte pyrotechnische Gegenstände. 

 

        

 

  

 

In die Klasse I fallen zum Beispiel Wunderkerzen,

Knallerbsen und ähnliche als ¿harmlos¿ eingestufte Gegenstände. Diese

Gegenstände dürfen über das gesamte Jahr vertrieben werden . Für die

Abgabe und den Gebrauch bestehen keine Beschränkungen, auch keine Altersauflagen .

Allerdings können den Verkäufer bei Schäden auf Grund des Verkaufs an Kinder im

Vorschulalter Schadenersatzansprüche treffen.

 

 

 

Zur Klasse II gehören die Artikel der handelsüblichen

Silvestersortimente wie beispielsweise Silvesterraketen, Böller und

Bengalische Lichter . Für diese Klasse werden Abgabe- und

Vertriebsbeschränkungen geregelt (§§ 20-24  1. SprengV).

 

 

 

Sie dürfen z.B. nur an den letzten drei Werktagen des Jahres

verkauft und erlaubnisfrei nur am 31. Dezember und 1. Januar von

Personen verwendet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben .

 

 

 

 

Außerhalb dieser Tage ist für das Abbrennen eine Erlaubnis

der zuständigen Behörde erforderlich. Weitere Verbote können der nachfolgenden

Übersicht entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

INFO:

 

Für die Gefährdungsklassen III und IV

gelten spezielle Regelungen. Diese pyrotechnischen Gegenstände dürfen nur mit

Genehmigung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes vertrieben werden. Ebenso

sind der Besitz und das Verwenden nur bestimmten Personengruppen (z.B.

Berufsfeuerwerker) mit Erlaubnis des Gewerbeaufsichtsamtes vorbehalten.     

 

Durch die strengen Schutz- und

Erlaubnisbestimmungen besteht für Unberechtigte kaum die Möglichkeit eines

Zugriffs. Aus diesem Grunde wird auf mögliche Verstöße gegen die §§ 21 II, 23

II  1.SprengV und den § 27 I  SprengG (Umgang und Verkehr) in diesem

Zusammenhang nicht näher eingegangen.

 

Eine weitere Einteilung der

pyrotechnischen Erzeugnisse kann entsprechend dem technischen Verwendungszweck

erfolgen.

 

 

 

Zu dieser Klasse ( Klasse T )

gehören insbesondere Gegenstände, die zur Rettung von Menschen, als Hilfsmittel

für Arbeitsvorgänge oder zur Schädlingsbekämpfung bestimmt sind.

 

Diese Klasse ist weiter in die

Unterklassen T1 und T2 unterteilt.

 

 

 

Zur Klasse T1 gehören z.B.

sogenannte Seenotrettungsfackeln und Rauchfackeln. Das Mindestalter für das

Überlassen und Verwenden dieser Gegenstände liegt bei 18 Jahren (§ 22 III

SprengG). Ein Nachweis über die Verwendung ist nicht gefordert. Zeitliche

Beschränkungen für das Abbrennen dieser Gegenstände sind gesetzlich nicht

geregelt.

 

 

 

Aufgrund der höheren Gefährlichkeit der Klasse

T2 werden an den Vertrieb und den Umgang strenge Voraussetzungen geknüpft.

Diese sind ähnlich wie die Regelungen der Klassen III und IV.

 

Zu dieser Klasse gehören u.a.

Seenotsignalmittel wie Fallschirmraketen, Signal- oder Leinenwurfraketen und

größere Signalfackeln.

 

 

 

 

 

Die Polizei, Dein Freund und Helfer!

 

Schönebeck, 15.12.2008, 18.20 Uhr

 

In den gestrigen Abendstunden wurde eine hilflose Person auf der

Fahrbahn in Schönebeck, Wilhelm- Hellge- Straße, gemeldet.

Die Polizeibeamten fanden am Ereignisort tatsächlich einen stark angetrunkenen

Mann, welcher versuchte allein vom Fußweg aufstehen. Dies gelang ihm jedoch

nicht. Um sicher zugehen, dass er sich bei den nächtlichen Temperaturen nicht

unterkühlt und unversehrt zu Hause ankommt, entschlossen sich die Kollegen den

Mann nach Hause zu verbringen.

 

 

 

 

 

 

 

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