Menu
menu

Polizeiinspektion Dessau-Roßlau

Verkehrsprävention Karnevalszeit
PD Dessau

25.02.2003, Dessau – 33

  • Polizeiinspektion Dessau-Roßlau

 

 

 

Polizeidirektion Dessau - Pressemitteilung Nr.: 033/03

 

Dessau, den 25. Februar 2003

 

 

Verkehrsprävention Karnevalszeit

PD Dessau

 

Karneval - Alkohol - Führerschein

 

Nur wer jeck, ist fährt angetrunken mit dem Auto

 

"Mir passiert schon nichts", denken noch zu viele Besucher von Karnevalveranstaltungen. Sie unterliegen nach Ende der Veranstaltung einem oft nicht wieder gutzumachenden Irrtum.

Die Verkehrsunfallzahlen 2002 sprechen hierzu eine deutliche Sprache:

Bei 472 Verkehrsunfällen unter Alkohol wurden 2 Menschen getötet, 41 schwer und 57 leicht verletzt.

"Mir wird schon nichts passieren", dachten im vergangenen Jahr 2 045 Kraftfahrer, die angetrunken ihr Fahrzeug führten, von der Polizei gestoppt und zur Verantwortung gezogen wurden. Verstärkte Kontrollen und kompromisslose Ahndung dieser Rechtsverletzungen werden auch künftig einen Schwerpunkt der polizeilichen überwachungsarbeit bilden.

Alkohol drückt oft Geselligkeit, Gastfreundschaft und Vertraulichkeit aus. Das sind jene Tugenden, die zur fünften Jahreszeit den Närrinnen und Narren das Wir-Gefühl stärken und die Ausgelassenheit fördern.

Eine feuchtfröhliche Karnevalsfeier wird oft unterschätzt; sie beginnt mit Enthemmung und einer erhöhten Risikobereitschaft, führt auf Grund des Alkoholkonsums zur Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit und endet mit der Verdrängung möglicher Folgen bei einer möglichen Alkoholfahrt. Alkoholunfälle sind keine Kavaliersdelikte, sie werden vorsätzlich begangen und der wahrscheinliche Schaden für sich und andere wird oft billigend in Kauf genommen.

Autofahrer, die mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut in eine Verkehrskontrolle geraten, müssen mit einem Monat Fahrverbot rechnen, 250 Euro bezahlen und erhalten vier Punkte in Flensburg.

Schon mit 0,3 oder mehr Promille im Blut kann man folgenschwere Probleme bekommen.

Der Autofahrer begeht dann eine Straftat, wenn er z.B. einen alkoholbedingten Unfall verursacht. Ihm droht ein Fahrverbot von mehreren Monaten, Geldstrafe und Punkte in der Verkehrssünderkartei.

Problematisch ist auch der nicht zu unterschätzende Restalkohol am nächsten Morgen.

 

Deshalb rät die Polizei, vor dem Schaden klug sein.

 

Stopp dem Alkohol und den Partydrogen,

 

wenn man nach dem karnevalistischen Treiben ein Fahrzeug nutzen muss und den Führerschein am Aschermittwoch nicht verlieren will.

Damit Ihnen das gelingt, wird die Polizei in der Karnevalszeit mit ihrer Verkehrsüberwachungs- und -kontrolltätigkeit jenen Verkehrsteilnehmern hilfreich zur Seite stehen, die Rücksichtnahme und gegenseitige Achtung im Straßenverkehr demonstrieren und jene in die Schranken weisen, die Alkohol am Steuer als Kavaliersdelikt betrachten.

 

In diesem Sinne " Auf Ihr Wohl - Helau - und am Steuer ohne Alkohol"

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

gez. Bernd Kirsch

Polizeihauptkommissar

Sachbearbeiter Prävention

 

 

 

Impressum:

Polizeidirektion Dessau

Pressestelle

Kühnauer Straße 161

06846 Dessau

Tel: 0340/ 6000-204

Fax: 0340/ 6000-210

Mail: pressestelle@de.pol.lsa-net.de

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

Pressestelle

Kühnauer Straße 161

06846 Dessau

Tel: (0340) 6000-204

Fax: (0340) 6000-300

Mail:

pressestelle@de.pol.lsa-net.de