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Polizeirevier Dessau-Roßlau

Gericht ordnet die einstweilige
Unterbringung eines 21-jährigen Beschuldigten wegen Handeltreibens mit
Rauschgift an

13.08.2010, Dessau-Roßlau – 285

  • Polizeirevier Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 285/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt

Ost - Pressemitteilung Nr.: 285/10

 

 

 

Dessau, den 12. August 2010

 

 

 

Gericht ordnet die einstweilige

Unterbringung eines 21-jährigen Beschuldigten wegen Handeltreibens mit

Rauschgift an

 

Am

Mittwochnachmittag hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dessau-Roßlau

auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau die einstweilige Unterbringung

nach § 126a Strafprozessordnung eines 21-jährigen Mannes aus dem Landkreis

Wittenberg wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiterer

Straftaten angeordnet.

Nach einer am Montag, 10.08.2010, erstatteten Strafanzeige wegen eines

Fahrraddiebstahls an der Puschkinallee in Dessau-Roßlau konnte der 21-Jährige

mit dem entwendeten Fahrrad noch in Tatortnähe von Polizeibeamten gestellt

werden. Während der polizeilichen Überprüfung seiner mitgeführten Sachen

ergriff der zunächst nur Tatverdächtige zu Fuß die Flucht, die jedoch von einem

aufmerksamen Passanten unterbunden werden konnte. Die Beamten fanden bei der anschließenden

körperlichen Durchsuchung des jungen Mannes, versteckt am Körper und in seinen

Sachen, mehr als 100 Gramm Betäubungsmittel und über 200 Euro Bargeld in

szenetypischer Stückelung. Beides stellten die Polizeibeamten für das weitere

Verfahren im Hinblick auf die mögliche spätere gerichtliche Einziehung sicher.

Weiterhin befanden sich in seinem Rucksack mehrere Flaschen mit alkoholischen

Getränken.

Wegen des Verdachts des verbotenen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wurde

der Tatverdächtige daraufhin von den Polizeibeamten vorläufig festgenommen und

zu weiteren Ermittlungsmaßnahmen zum Polizeirevier Dessau-Roßlau verbracht. Seitens

der Staatsanwaltschaft wurde nach Auswertung aller bisherigen

Ermittlungsergebnisse beim zuständigen Ermittlungsrichter Antrag auf Erlass

eines Haftbefehls gegen den nunmehr Beschuldigten gestellt. Da nach der

gerichtlichen Untersuchung begründeter Anlass zu der Annahme bestand, dass der

augenscheinlich stark rauschmittelabhängige 21-Jährige die ihm zur Last

gelegten Straftaten im Zustand zumindest erheblich verminderter oder sogar

aufgehobener Schuldfähigkeit begangen hatte und deshalb - jedenfalls derzeit ¿

alles dafür spricht, dass im Falle seiner Verurteilung die Unterbringung in

eine Entziehungsanstalt (§ 64 Strafgesetzbuch) angeordnet werden wird, wurde

kein Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, sondern seine einstweilige

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei gegen den 21-jährigen Beschuldigten

betreffen eine Vielzahl von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, ferner

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u. a Delikte. Die Ermittlungen dauern.

 

Preissner

Pressesprecher

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

 

Wendland

Pressesprecherin

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

 

 

 

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