Polizeirevier Dessau-Roßlau
Gericht ordnet die einstweilige
Unterbringung eines 21-jährigen Beschuldigten wegen Handeltreibens mit
Rauschgift an
13.08.2010, Dessau-Roßlau – 285
- Polizeirevier Dessau-Roßlau
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 285/10
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt
Ost - Pressemitteilung Nr.: 285/10
Dessau, den 12. August 2010
Gericht ordnet die einstweilige
Unterbringung eines 21-jährigen Beschuldigten wegen Handeltreibens mit
Rauschgift an
Am
Mittwochnachmittag hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dessau-Roßlau
auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau die einstweilige Unterbringung
nach § 126a Strafprozessordnung eines 21-jährigen Mannes aus dem Landkreis
Wittenberg wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiterer
Straftaten angeordnet.
Nach einer am Montag, 10.08.2010, erstatteten Strafanzeige wegen eines
Fahrraddiebstahls an der Puschkinallee in Dessau-Roßlau konnte der 21-Jährige
mit dem entwendeten Fahrrad noch in Tatortnähe von Polizeibeamten gestellt
werden. Während der polizeilichen Überprüfung seiner mitgeführten Sachen
ergriff der zunächst nur Tatverdächtige zu Fuß die Flucht, die jedoch von einem
aufmerksamen Passanten unterbunden werden konnte. Die Beamten fanden bei der anschließenden
körperlichen Durchsuchung des jungen Mannes, versteckt am Körper und in seinen
Sachen, mehr als 100 Gramm Betäubungsmittel und über 200 Euro Bargeld in
szenetypischer Stückelung. Beides stellten die Polizeibeamten für das weitere
Verfahren im Hinblick auf die mögliche spätere gerichtliche Einziehung sicher.
Weiterhin befanden sich in seinem Rucksack mehrere Flaschen mit alkoholischen
Getränken.
Wegen des Verdachts des verbotenen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wurde
der Tatverdächtige daraufhin von den Polizeibeamten vorläufig festgenommen und
zu weiteren Ermittlungsmaßnahmen zum Polizeirevier Dessau-Roßlau verbracht. Seitens
der Staatsanwaltschaft wurde nach Auswertung aller bisherigen
Ermittlungsergebnisse beim zuständigen Ermittlungsrichter Antrag auf Erlass
eines Haftbefehls gegen den nunmehr Beschuldigten gestellt. Da nach der
gerichtlichen Untersuchung begründeter Anlass zu der Annahme bestand, dass der
augenscheinlich stark rauschmittelabhängige 21-Jährige die ihm zur Last
gelegten Straftaten im Zustand zumindest erheblich verminderter oder sogar
aufgehobener Schuldfähigkeit begangen hatte und deshalb - jedenfalls derzeit ¿
alles dafür spricht, dass im Falle seiner Verurteilung die Unterbringung in
eine Entziehungsanstalt (§ 64 Strafgesetzbuch) angeordnet werden wird, wurde
kein Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, sondern seine einstweilige
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei gegen den 21-jährigen Beschuldigten
betreffen eine Vielzahl von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, ferner
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u. a Delikte. Die Ermittlungen dauern.
Preissner
Pressesprecher
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
Wendland
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