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Polizeirevier Dessau-Roßlau

Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
Fahndungserfolg der Polizei - Haftantrag wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz gestellt

24.08.2010, Dessau-Roßlau – 289

  • Polizeirevier Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 289/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt

Ost - Pressemitteilung Nr.: 289/10

 

 

 

Dessau, den 20. August 2010

 

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung der

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

Fahndungserfolg der Polizei - Haftantrag wegen Verstoßes gegen das

Betäubungsmittelgesetz gestellt

 

Am

19.08.2010 gegen 18:00 Uhr konnten Beamte der Landesbereitschaftspolizei einen

22-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau, gegen welchen ein Jugendarrest wegen

des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes vorlag, in seiner Wohnung in

der Franzstraße aufgreifen und festnehmen.

Die Beamten stellten den Gesuchten unmittelbar vor seiner Wohnung fest. Durch

die geöffnete Tür konnten die Beamten mehrere kleine Tüten mit pulvrigem Inhalt

wahrnehmen. Der Gesuchte schlug die Tür schnellstmöglich zu und gab an, keinen

Schlüssel zum Öffnen der Tür mit sich zu führen. Die Polizei forderte daraufhin

einen Schlüsseldienst zur Türöffnung an. Während der darauffolgenden

Durchsuchung seiner Wohnung konnten cirka 520 Gramm Haschisch, 80 Gramm

Amphetamine (Speed), diverse kleine Tütchen mit zurzeit unbekanntem Inhalt,

Utensilien zum Konsum sowie zum Handel von Betäubungsmitteln und Bargeld von

über 300 Euro aufgefunden werden. Zudem wurde ein Rauschgiftspürhund

eingesetzt. In einer durch den Beschuldigten genutzten Kellerräumlichkeit

fanden die Beamten ein zur Fahndung stehendes Fahrrad und stellten dieses

sicher. Das Fahrrad wurde im Jahre 2006 im damaligen Polizeirevier Bitterfeld

als gestohlen gemeldet.

Nach der Festnahme des 22-Jährigen wurde dieser noch am gestrigen Abend in eine

Justizvollzugsanstalt überführt. Gegen den Mann wurden Ermittlungen unter

anderem wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat am heutigen Tage nach Würdigung der

Ermittlungsakte Haftantrag gegen den Beschuldigten u. a. wegen Verstoßes gegen

das Betäubungsmittelgesetz gestellt. Die Ermittlungen dauern an.

 

Pieper

Pressesprecher

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

 

Wendland

Pressesprecherin

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

 

 

 

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