Polizeirevier Dessau-Roßlau
Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
Fahndungserfolg der Polizei - Haftantrag wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz gestellt
24.08.2010, Dessau-Roßlau – 289
- Polizeirevier Dessau-Roßlau
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 289/10
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt
Ost - Pressemitteilung Nr.: 289/10
Dessau, den 20. August 2010
Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
Fahndungserfolg der Polizei - Haftantrag wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz gestellt
Am
19.08.2010 gegen 18:00 Uhr konnten Beamte der Landesbereitschaftspolizei einen
22-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau, gegen welchen ein Jugendarrest wegen
des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes vorlag, in seiner Wohnung in
der Franzstraße aufgreifen und festnehmen.
Die Beamten stellten den Gesuchten unmittelbar vor seiner Wohnung fest. Durch
die geöffnete Tür konnten die Beamten mehrere kleine Tüten mit pulvrigem Inhalt
wahrnehmen. Der Gesuchte schlug die Tür schnellstmöglich zu und gab an, keinen
Schlüssel zum Öffnen der Tür mit sich zu führen. Die Polizei forderte daraufhin
einen Schlüsseldienst zur Türöffnung an. Während der darauffolgenden
Durchsuchung seiner Wohnung konnten cirka 520 Gramm Haschisch, 80 Gramm
Amphetamine (Speed), diverse kleine Tütchen mit zurzeit unbekanntem Inhalt,
Utensilien zum Konsum sowie zum Handel von Betäubungsmitteln und Bargeld von
über 300 Euro aufgefunden werden. Zudem wurde ein Rauschgiftspürhund
eingesetzt. In einer durch den Beschuldigten genutzten Kellerräumlichkeit
fanden die Beamten ein zur Fahndung stehendes Fahrrad und stellten dieses
sicher. Das Fahrrad wurde im Jahre 2006 im damaligen Polizeirevier Bitterfeld
als gestohlen gemeldet.
Nach der Festnahme des 22-Jährigen wurde dieser noch am gestrigen Abend in eine
Justizvollzugsanstalt überführt. Gegen den Mann wurden Ermittlungen unter
anderem wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat am heutigen Tage nach Würdigung der
Ermittlungsakte Haftantrag gegen den Beschuldigten u. a. wegen Verstoßes gegen
das Betäubungsmittelgesetz gestellt. Die Ermittlungen dauern an.
Pieper
Pressesprecher
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
Wendland
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