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Polizeirevier Dessau-Roßlau

Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
Amtsgericht Dessau-Roßlau erlässt Haftbefehl gegen 22-Jährigen wegen Totschlags

02.11.2009, Dessau-Roßlau – 172

  • Polizeirevier Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 172/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt

Ost - Pressemitteilung Nr.: 172/09

 

 

 

Dessau, den 29. Oktober 2009

 

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung der

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

Amtsgericht Dessau-Roßlau erlässt Haftbefehl gegen 22-Jährigen wegen Totschlags

 

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat am 28.10.2009 wegen

Totschlags Haftbefehl gegen den 22-jährigen Lebensgefährten der Mutter des am

22.09.2009 im Städtischen Klinikum Dessau an seinen schweren Hirnverletzungen

verstorbenen eineinhalb Jahre alt gewordenen Jason erlassen. Der Beschuldigte

wurde daraufhin in den frühen Abendstunden des 28.10.2009 festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat das ihr nach sehr umfänglichen Untersuchungen

am 27.10.2009 zugegangene rechtsmedizinische Sachverständigengutachten sowie

weiterführende kriminalpolizeiliche Ermittlungsergebnisse umgehend ausgewertet.

Auf der Grundlage der neuen Erkenntnisse wurde noch am selben Tag Beschwerde

gegen den richterlichen Beschluss vom 06.10.2009 eingelegt, mit dem seinerzeit

der Erlass eines Haftbefehls abgelehnt worden war. Diese weiterführenden

Erkenntnisse haben dem Amtsgericht Veranlassung gegeben, der Beschwerde der

Staatsanwaltschaft abzuhelfen und Haftbefehl zu erlassen.

Der Haftbefehl wurde dem Beschuldigten heute gegen 13.00 Uhr im Amtsgericht

Dessau-Roßlau von der Ermittlungsrichterin verkündet. Der Beschuldigte macht

einstweilen keine Angaben, hat aber eine Einlassung zu den gegen ihn erhobenen

schweren Vorwürfen durch seinen Verteidiger für die Zukunft in Aussicht

gestellt.

In ihrem Sachverständigengutachten haben die Rechtsmediziner ausführlich

dargelegt, dass die schweren Hirnverletzungen des Kindes Jason nur durch eine

Gewalteinwirkung , die sich innerhalb weniger Stunden vor der stationären

Aufnahme des Kindes im Städtischen Klinikum Dessau, entstanden sein können. In

diesem Zeitraum war der Beschuldigte nach jetzt vorliegenden Erkenntnissen

jedenfalls zeitweise allein mit dem Jungen in der Wohnung. Die Rechtsmediziner

schließen es aus, dass der erst eineinhalbjährige Jason sich die schweren

Hirnverletzungen selbst beigebracht haben kann oder dass früheres Hinfallen

oder Stürzen des Kindes als Ursache für die Verletzungen in Betracht kommen.

Von der Polizei in umfänglicher und äußerst gründlicher Kleinarbeit gesicherte

und zur Auswertung gebrachte Spuren im Zimmer des Kindes, von Kinderärzten

diagnostizierte und auch bildlich belegte Verletzungsanzeichen aus der Zeit der

Partnerschaft der Kindesmutter und ihres Lebensgefährten, zudem die Angaben

einer Reihe von Zeugen, unterstreichen und stützen die Ergebnisse der sachlich

und zeitlich sehr aufwändig und gründlich geführten rechtsmedizinischen

Untersuchungen, so dass sehr gewichtige Umstände für die Täterschaft des Beschuldigten

sprechen. Die Ermittlungen sind mit dem Erlass des Haftbefehls und mit der

Inhaftierung des Beschuldigten nicht abgeschlossen. Sie werden mit der

gebotenen Intensität fortgeführt.

Staatsanwaltschaft und Polizei sind der interessierten Öffentlichkeit, hier vor

allem den Medienvertretern, sehr dankbar für die über mehrere Wochen

aufgebrachte Geduld, während der keine Mitteilungen zum Ermittlungsstand

herausgegeben wurden. Die Zurückhaltung der Medien hat letztlich dazu geführt,

dass die Ermittlungsbehörden und die von ihnen beauftragten Sachverständigen

ihre schwierige und verantwortungsvolle Arbeit zur Aufklärung der äußerst

brutalen Tat mit der gebotenen Konzentration ausführen konnten.

 

Preissner

Pressesprecher

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

 

Moritz

Pressesprecher

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

 

 

 

Impressum:

 

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