Polizeirevier Dessau-Roßlau
Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
Amtsgericht Dessau-Roßlau erlässt Haftbefehl gegen 22-Jährigen wegen Totschlags
02.11.2009, Dessau-Roßlau – 172
- Polizeirevier Dessau-Roßlau
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 172/09
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt
Ost - Pressemitteilung Nr.: 172/09
Dessau, den 29. Oktober 2009
Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
Amtsgericht Dessau-Roßlau erlässt Haftbefehl gegen 22-Jährigen wegen Totschlags
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat am 28.10.2009 wegen
Totschlags Haftbefehl gegen den 22-jährigen Lebensgefährten der Mutter des am
22.09.2009 im Städtischen Klinikum Dessau an seinen schweren Hirnverletzungen
verstorbenen eineinhalb Jahre alt gewordenen Jason erlassen. Der Beschuldigte
wurde daraufhin in den frühen Abendstunden des 28.10.2009 festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat das ihr nach sehr umfänglichen Untersuchungen
am 27.10.2009 zugegangene rechtsmedizinische Sachverständigengutachten sowie
weiterführende kriminalpolizeiliche Ermittlungsergebnisse umgehend ausgewertet.
Auf der Grundlage der neuen Erkenntnisse wurde noch am selben Tag Beschwerde
gegen den richterlichen Beschluss vom 06.10.2009 eingelegt, mit dem seinerzeit
der Erlass eines Haftbefehls abgelehnt worden war. Diese weiterführenden
Erkenntnisse haben dem Amtsgericht Veranlassung gegeben, der Beschwerde der
Staatsanwaltschaft abzuhelfen und Haftbefehl zu erlassen.
Der Haftbefehl wurde dem Beschuldigten heute gegen 13.00 Uhr im Amtsgericht
Dessau-Roßlau von der Ermittlungsrichterin verkündet. Der Beschuldigte macht
einstweilen keine Angaben, hat aber eine Einlassung zu den gegen ihn erhobenen
schweren Vorwürfen durch seinen Verteidiger für die Zukunft in Aussicht
gestellt.
In ihrem Sachverständigengutachten haben die Rechtsmediziner ausführlich
dargelegt, dass die schweren Hirnverletzungen des Kindes Jason nur durch eine
Gewalteinwirkung , die sich innerhalb weniger Stunden vor der stationären
Aufnahme des Kindes im Städtischen Klinikum Dessau, entstanden sein können. In
diesem Zeitraum war der Beschuldigte nach jetzt vorliegenden Erkenntnissen
jedenfalls zeitweise allein mit dem Jungen in der Wohnung. Die Rechtsmediziner
schließen es aus, dass der erst eineinhalbjährige Jason sich die schweren
Hirnverletzungen selbst beigebracht haben kann oder dass früheres Hinfallen
oder Stürzen des Kindes als Ursache für die Verletzungen in Betracht kommen.
Von der Polizei in umfänglicher und äußerst gründlicher Kleinarbeit gesicherte
und zur Auswertung gebrachte Spuren im Zimmer des Kindes, von Kinderärzten
diagnostizierte und auch bildlich belegte Verletzungsanzeichen aus der Zeit der
Partnerschaft der Kindesmutter und ihres Lebensgefährten, zudem die Angaben
einer Reihe von Zeugen, unterstreichen und stützen die Ergebnisse der sachlich
und zeitlich sehr aufwändig und gründlich geführten rechtsmedizinischen
Untersuchungen, so dass sehr gewichtige Umstände für die Täterschaft des Beschuldigten
sprechen. Die Ermittlungen sind mit dem Erlass des Haftbefehls und mit der
Inhaftierung des Beschuldigten nicht abgeschlossen. Sie werden mit der
gebotenen Intensität fortgeführt.
Staatsanwaltschaft und Polizei sind der interessierten Öffentlichkeit, hier vor
allem den Medienvertretern, sehr dankbar für die über mehrere Wochen
aufgebrachte Geduld, während der keine Mitteilungen zum Ermittlungsstand
herausgegeben wurden. Die Zurückhaltung der Medien hat letztlich dazu geführt,
dass die Ermittlungsbehörden und die von ihnen beauftragten Sachverständigen
ihre schwierige und verantwortungsvolle Arbeit zur Aufklärung der äußerst
brutalen Tat mit der gebotenen Konzentration ausführen konnten.
Preissner
Pressesprecher
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
Moritz
Pressesprecher
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