Polizeirevier Dessau-Roßlau
Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz -
08.09.2011, Dessau-Roßlau – 104
- Polizeirevier Dessau-Roßlau
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 104/11
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt
Ost - Pressemitteilung Nr.: 104/11
Dessau, den 5. September 2011
Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz -
Umfangreiche
Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz waren erfolgreich gewesen. Im Rahmen von Ermittlungen
aus einem gesonderten Verfahren heraus ergab sich ein Tatverdacht gegen zwei in
der Stadt Dessau-Roßlau wohnhafte Männer im Alter von jeweils 23 Jahren wegen
des gewerbsmäßigen Handels mit Marihuana. Dabei soll einer der Beschuldigten in
mehreren Einzelhandlungen über 560 Gramm Marihuana verkauft haben. (Verkäufer)
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Beschlüsse
zur Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten beider Beschuldigter, die am Freitag,
02.09.2011, vollstreckt worden waren. In den Wohnungen konnten insgesamt ca.
350 Gramm Marihuana, Hanfsamen, mehrere hundert Euro Bargeld in szenetypischer
Stückelung, Digitalwaagen, Rauchgeräte u. a. Beweismittel aufgefunden und
sichergestellt werden. In der Wohnung des mutmaßlichen Verkäufers wurde nur
eine geringe Menge Marihuana aufgefunden. Gegen diesen Beschuldigten wurde kein
Haftantrag gestellt.
Gegen den anderen 23-jährigen Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft im
Ergebnis der Durchsuchungsmaßnahmen Haftantrag beim zuständigen Amtsgericht
gestellt. Der Ermittlungsrichter ist diesem Antrag gefolgt und hat am
Nachmittag des 02.09.2011 Haftbefehl erlassen. Der 23-Jährige wurde daraufhin
in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Pieper
Pressesprecher
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
Wendland
Pressesprecherin
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