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Die Polizeiinspektion Stendal ist für den nördlichen Bereich Sachsen-Anhalts zuständig. Mit ca. 680 Mitarbeitern sind wir auf einer Fläche von 6293 km² in den Landkreisen Stendal, Salzwedel und Jerichower Land für die Sicherheit von 285.675 Bürgerinnen und Bürger, die in der Region leben,  im Einsatz.

Die Polizeiinspektion Stendal, unter Leitung  von Polizeidirektor Andreas Krautwald,  hat ihren Sitz in der Hansestadt Stendal. Hier befindet sich auch die Einsatzleitstelle, in der die Einsätze  im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion koordiniert werden.

Zur Polizeiinspektion Stendal gehören das Polizeirevier Stendal mit dem Revierkommissariat Osterburg und der Außenstelle Havelberg, das Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel mit dem Revierkommissariat Gardelegen und der Außenstelle Klötze sowie das Polizeirevier Jerichower Land mit dem Revierkommissariat Genthin und einer Außenstelle in Gommern.

Ihr Andreas Krautwald
Direktor der PI Stendal

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Polizeimeldungen

Polizeimeldung

Berichtszeitraum 16.03.2023

16.03.2023, Stendal – 12/2023

  • Polizeiinspektion Stendal

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) der Polizeiinspektion Stendal für das Jahr 2022

 Kriminalitätslage in der Polizeiinspektion Stendal

 

  • Straftatenaufkommen

Im Zuständigkeitsbereich wurden im Jahr 2022 insgesamt 18.857 Straftaten registriert. Das sind 1.701 Straftaten mehr als im Vorjahr und entspricht einem Zuwachs um 9,9 Prozentpunkte. Deutliche Zuwächse ergeben sich bei den Rohheitsdelikten, Diebstahlsdelikten insgesamt und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Signifikante Rückgänge gegenüber dem Vorjahr sind bei der Umweltkriminalität zu verzeichnen.

 

  • Aufklärungsquote

Insgesamt konnten im Jahr 2022 10.811 Straftaten aufgeklärt werden. Die Aufklärungsquote (AQ) ist gegenüber dem Jahr 2021 um -1,6 Prozentpunkte gesunken und liegt bei 57,3 %. Der Landesdurchschnitt in Sachsen-Anhalt liegt bei 54,6 %.

 

  • Tatverdächtigenstruktur

Im Zuständigkeitsbereich der PI Stendal wurden im Jahr 2022 insgesamt 7.614 Tatverdächtige ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr (2021: 7.254) bedeutet dies einen Zuwachs um 5,0 Prozentpunkte. Die Tatverdächtigen schlüsseln sich in 5.676 männliche und 1.938 weibliche Personen auf.

 

  • Nichtdeutsche Tatverdächtige

Die Anzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger ist im Jahr 2022 von 793 auf 714 Tatverdächtige gesunken. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an der Gesamtzahl aller ermittelten Tatverdächtigen steigt auf 12,0 Prozentpunkte an (2021: 10,9 %).

 

  • Jugendkriminalität

Unter den Begriff der Jugendkriminalität fallen alle Straftaten, die durch Personen im Alter von unter 21 Jahren begangen werden. Im Jahr 2022 waren 1.736 ermittelte Tatverdächtige unter 21 Jahre alt. Das entspricht einem Anteil von 22,8 % an der Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich somit ein Anstieg (+2,3 %). Die Jungtatverdächtigen gliedern sich dabei in 432 Kinder (bis unter 14 Jahre), 740 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) und 564 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) auf.

Im Jahr 2022 wurden unter den Jungtatverdächtigen im Bereich der PI Stendal 15 Intensivtäter (Täter mit mehr als 9 Einzelhandlungen in einem Jahr) ermittelt. Das sind vier Intensivstraftäter weniger als im Vorjahr. Durch jungtatverdächtige Intensivtäter wurden im Jahr 2022 insgesamt 337 Einzeltaten begangen. Dies sind 66 Straftaten mehr als im Vorjahr.

 

  1. Deliktsfelder
    • Erfasste Fälle ausgewählter Straftaten

 

Straftatenhauptgruppen

ausgewählte Straftaten

Erfasste Fälle

Veränderung

Aufklärung in %

(Auszug aus der Gesamtstatistik)

2021

2022

absolut

in %

2021

2022

 

   

 

 

 

 

Fälle gesamt

17.156

18.857

1701

9,9

58,9

57,3

 

 

 

 

 

 

 

Straftaten geg. das Leben

12

10

 -2

 -16,7

83,3

70,0

- Mord

0

1

1

0

0

100,0

- Totschlag und Töten auf Verlangen

5

4

 -1

 -20

100,0

100,0

- fahrlässige Tötung

7

5

 -2

 -28,6

71,4

40,0

Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung

326

387

61

18,7

90,8

92,5

- unter Gewaltanw./Abhängigkeit

103

157

54

52,4

88,3

89,8

    - darunter Vergewaltigung/ sex. Nötigung

27

34

7

25,9

81,5

94,1

- sexueller Missbrauch

94

79

 -15

 -16

89,4

84,8

    - darunter sex. Missbrauch v. Kindern

80

54

 -26

 -32,5

90,0

92,6

Rohheitsdelikte/Straftaten gg. persönliche Freiheit

3.167

3.697

530

16,7

91,0

90,9

- Körperverletzungen

1.953

2.264

311

15,9

92,9

91,6

- Raub/ räub. Erpressung/ räub. Angriff auf Kraftfahrer

90

86

 -4

 -4,4

71,1

70,9

Diebstahl ohne erschwerende Umstände

2.317

2.668

351

15,1

43,2

42,2

 in/aus Warenhäusern

597

737

140

23,5

83,8

84,7

- Ladendiebstahl

577

709

132

22,9

86,0

86,9

Diebstahl unter erschwerenden Umständen

2.251

2.426

175

7,8

16,3

12,8

- in/aus Wohnungen

173

185

12

6,9

27,2

18,9

- TWE

53

53

0

0

30,2

20,8

Diebstahl insgesamt

4.568

5.094

526

11,5

29,9

28,2

- von Kraftwagen einschl. unbefugte Ingebrauchnahme

75

72

 -3

 -4

30,7

33,3

- Diebstahl von Fahrrädern

771

870

99

12,8

15,2

11,3

- Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen

475

588

113

23,8

13,1

7,1

- von unbaren Zahlungsmitteln

204

226

22

10,8

5,9

11,1

Vermögens- und Fälschungsdelikte

2.745

3.021

276

10,1

50,2

44

- Betrug

2.058

2.297

239

11,6

43,7

38,1

- Waren- und Warenkreditbetrug

1.045

1.096

51

4,9

50,7

44,7

- rechtswidrig erlangtem unbaren Zahlungsmittel

199

222

23

11,6

23,6

17,6

- Computerbetrug § 263a StGB

642

571

 -71

 -11,1

21,8

19,3

sonst. Straftaten StGB

4.603

4.948

345

7,5

56,1

55,9

- Brandstiftung

144

148

4

2,8

48,6

29,7

- Sachbeschädigung

2.198

2.374

176

8

31,2

32,2

    - darunter Sachbeschädigungen durch Graffiti

413

461

48

11,6

12,6

18

- Widerstand gg. Staatsgewalt

647

664

17

2,6

89,0

90,5

Rauschgiftkriminalität

1.216

1.249

33

2,7

95,1

95,8

- allg. Verstöße gegen das BtMG

943

965

22

2,3

96,8

96,5

- unerlaubter Handel/Schmuggel von BtM

130

176

46

35,4

93,8

96

- sonstige Verstöße gegen das BtMG

112

91

 -21

 -18,8

91,1

94,5

Cybercrime

780

675

 -105

 -13,5

20,4

19,1

Umweltkriminalität

170

120

 -50

 -29,4

63,5

69,2

Straßenkriminalität

2.595

2.859

264

10,2

25,2

26,2

  • Straftaten gegen das Leben

Der prozentuale Anteil der Straftaten gegen das Leben (insgesamt zehn Straftaten) beträgt im Verhältnis zum Gesamtstraftatenaufkommen 0,05 %. Drei Delikte konnten im Jahr 2022 nicht aufgeklärt werden.

 

  • Sexualdelikte

Von 387 bekannt gewordenen Sexualdelikten konnten 358 Taten aufgeklärt werden, was einer AQ von 92,5 % entspricht. Die Anzahl der erfassten Fälle, die unter Anwendung von Gewalt oder Ausnutzung einer Abhängigkeit begangen wurden, hat sich von 106 auf 157 Fälle erhöht. Dies ist ein starker Anstieg von Fällen und bedeutet im Vergleich zum Jahr 2021 eine Zunahme um 52,4 %.

 

  • Rohheitsdelikte

Die Anzahl der erfassten Rohheitsdelikte nahm mit 3.697 Fällen (+530) um 16,7 Prozentpunkte zu. Rohheitsdelikte nehmen einen prozentualen Anteil von 19,6 % an allen Taten ein. Die AQ bei Rohheitsdelikten liegt bei 90,9 %. Bei Raubstraftaten ist ein leichter Rückgang auf nunmehr 86 Straftaten (-4) zu verzeichnen. Davon konnten 61 Fälle aufgeklärt werden, was einer AQ von 70,9 % entspricht. Die Anzahl der bekannt gewordenen Körperverletzungsdelikte hat um 311 Straftaten zugenommen. 2.264 Fälle wurden im Jahr 2022 insgesamt in diesem Deliktsbereich erfasst (2021: 1.953 Straftaten). Die AQ lag hier bei 91,6 Prozentpunkten.

  • Diebstahl

Diebstahlsdelikte stellen mit 27,0 % auch im Jahr 2022 den höchsten Anteil an allen abgeschlossene Fällen dar. Insgesamt ist ein Anstieg der erfassten Straftaten um 526 Fälle auf 5.094 (+11,5 %) mit leicht gesunkener AQ (28,2 %) zu verzeichnen.

Für den einfachen Diebstahl wurde ein Anstieg um 15,1 % auf 2.668 Fälle registriert. Den größten Zuwachs (+22,9 %) gab es dabei beim Ladendiebstahl.

Im Bereich des Diebstahls unter erschwerenden Umständen (BSD) sind für das Jahr 2022 steigende Fallzahlen festzustellen. Wurden im Jahr 2021 noch 2.251 Fälle registriert, so sind es im Jahr 2022 bereits 2.426 (+175 Fälle, +7,8 %). Die AQ beim BSD nahm indes um 3,5 % ab.

In nahezu allen Deliktsfeldern des Diebstahls unter erschwerenden Umständen ist die Anzahl der abgeschlossenen Fälle im Vergleich zum Vorjahr ansteigend. Die Fallzahlen beim BSD an/aus Kraftwagen stieg mit 113 bekannt gewordenen Fällen im Jahr 2022 um 23,8 %.

Im Bereich von Tageswohnungseinbrüchen aus Einfamilienhäusern blieben die Fallzahlen hingegen auf dem Niveau von 2021 (53 Fälle, +- 0 %).

  • Vermögens- und Fälschungsdelikte

Auch bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten sind im wesentlichen steigende Fallzahlen zu verzeichnen (2021: 2.745 Fälle, 2022: 3.021 Fälle). Während über alle Betrugsdelikte gesehen ein Zuwachs um 11,6 % auf nunmehr 2.297 Fälle zu registrieren ist, nimmt die Anzahl der bekannt gewordenen Straftaten des Computerbetrugs gem. § 263a StGB um -11,1 % auf 571 Fälle ab (2021: 642 Fälle). Der Rückgang der Fallzahlen entspricht nicht den Trends der vergangenen Jahre. Trotz sinkender Fallzahlen des Computerbetrugs ist auch eine sinkende AQ (19,3 %) zu verzeichnen.

 

  • Sonstige Straftatbestände des StGB

Im Bereich der sonstigen Straftatbestände des StGB ist ein Zuwachs um 7,5 % von 4.603 auf 4.948 Fälle zu verzeichnen. Die Anzahl der aufgeklärten Fälle steigt um 180 auf 2.764, die AQ sinkt um 0,2 % von 56,1 % auf 55,9 %.

Beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sind mit nunmehr 133 Fälle 18 Fälle mehr als im Jahr 2021 zu verzeichnen (+15,7 %). Die Anzahl der Fälle von Hausfriedensbruch ist mit 408 Straftaten geringer als im Jahr 2021 (434 Taten). Das entspricht einem Rückgang um -6,0 %, wobei die AQ von 86,6 % im Jahr 2021 auf 91,4 % im Jahr 2022 leicht gestiegen ist. Die Anzahl der Beleidigungsdelikte stieg von 921 auf 1010 Straftaten (+9,7 %) bei gleichbleibender AQ (89,6 %) an.

Im Deliktsbereich der Sachbeschädigung ist ein Anstieg der PKS erfassten Fälle zu verzeichnen. Die Anzahl ist im Jahr 2022 um 176 auf insgesamt 2.374 Fälle (+8,0 %) angestiegen. Im Jahr 2021 waren es 2.198 Fälle. Ein starker Anstieg ist bei Sachbeschädigungen durch Graffiti (+39,4 %) festzustellen. Die Anzahl der aufgeklärten Straftaten im Deliktsbereich der Sachbeschädigung hat sich um 11,4 % erhöht, die AQ ist 2022 mit 32,2 % ansteigend (+1,0 %). Sachbeschädigungen nehmen im Bereich der PI Stendal insgesamt einen Anteil von 12,6 % an der Gesamtkriminalität ein.

  • Strafrechtliche Nebengesetze

Die in der PKS erfassten Fälle nach strafrechtlichen Nebengesetzen nehmen in der PI Stendal mit 1.700 Fällen einen Anteil von 9,0 % am Gesamtstraftatenaufkommen ein.

Der überwiegende Anteil entfällt auf Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Im Berichtsjahr wurden in der PKS 1.249 Fälle von Rauschgiftdelikten nach dem BtMG erfasst. Das sind 33 Straftaten mehr als im Vorjahr. Das entspricht einem Anstieg vom 2,7 %. Die AQ konnte um 0,7 Prozentpunkte auf 95,8 % leicht gesteigert werden.

Den größten Anteil nehmen dabei allgemeine Verstöße gegen das BtMG ein, wobei Cannabis mit 557 (+11,4 %) und Amphetamine und deren Derivate in flüssiger und fester Form, trotz eines Rückganges auf 260 Fälle (-14,2 %), auch im Jahr 2022 die Spitzenplätze belegen.

Fälle, die einen allgemeinen Verstoß mit Methamphetamin in kristalliner Form (sog. Crystal) zum Gegenstand haben, sind im Vergleich zum Jahr 2021 von 48 auf 34 gesunken.

Ein Rücklauf um -45,2 % ist bei den Straftaten gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz zu verzeichnen. Wurden im Jahr 2021 31 Straftaten bekannt, so sinkt die Anzahl 2022 auf 17, was dem Niveau des Jahres 2020 (18) entspricht.

 

Im Jahr 2022 sind die Fallzahlen der Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- oder Freizügigkeitsgesetz durch Asylbegehrende ähnlich des Vorjahres. Es wurden 41 Fälle in der PKS ausgewiesen, was einem leichten Anstieg um einen Fall (2,5 %) zum Vorjahreszeitraum entspricht.

Insgesamt wurden in der PKS 2022 aus der Personengruppe der Zuwanderer heraus 414 Tatverdächtige erfasst, die an 590 erfassten Fällen beteiligt waren.

Neben den Verstößen gegen das Aufenthalts-, das Asyl- oder Freizügigkeitsgesetz wurden durch die erfassten Tatverdächtigen 199 Rohheitsdelikte, darunter 142 Fälle von Körperverletzungsdelikten und Diebstahlsdelikte (131 Fälle, davon 61 Fälle von Ladendiebstahl) begangen. 30 Straftaten richteten sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung, das bedeutet einen starken Anstieg von 87,5 % im Vergleich zum Vorjahr (16 Fälle). 34 Fälle sind den Rauschgiftdelikten zuzuordnen.

 

Im Jahr 2022 wurde eine Straftat gegen das Infektionsschutzgesetz bekannt. Die Anzahl verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um fünf Fälle, das entspricht einer Abnahme um 83,3 Prozentpunkte.

 

  • Straßenkriminalität

Die Straßenkriminalität – Straftatenkatalog von sich im öffentlichen Raum ereigneten Straftaten – verzeichnet für das Jahr 2022 einen Anstieg um 264 auf 2.859 Fälle (+10,2 %). Entgegen Vorjahrestrends, in denen die Zahlen abgenommen hatten, wird der Anstieg der Zahlen in 2022 dieses Deliktsbereichs im Jahr 2022 mit großer Wahrscheinlichkeit durch das Auflösen der Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen maßgeblich beeinflusst.

 

  1. Herausragende Sachverhalte 2022
  • Fachkommissariat 2
  • versuchtes Tötungsdelikt im Landkreis Jerichower Land, Ortslage Jerichow, am 23.01.2022

Am Ereignisort konnte der Geschädigte (63-jähriger) stark blutend angetroffen werden. Nach einer notärztlichen Versorgung vor Ort wurde der Geschädigte schwer verletzt in das Klinikum Brandenburg verbracht und dort notoperiert. Der Geschädigte war danach außer Lebensgefahr.

Durch den FvD der PI Stendal wurde die Führungsübernahme der BAO Phase 1 erklärt. Nach ersten Ermittlungen ist der Beschuldigte mit einer abgebrochenen Glasflasche auf den Geschädigten losgegangen, wobei er mehrfach auf ihn einstach. Dabei wurde der Geschädigte schwer verletzt, sodass die Zeugen die arterielle Blutung des auf ihr Grundstück Geeilten abdrücken mussten. Aktuell wird von einer Tötungsabsicht des Beschuldigten ausgegangen. Unmittelbar nach der Tat flüchtete der Beschuldigte in ein in der Nähe liegendes Waldstück. Durch die eingesetzten Kräfte erfolgte eine Umstellung des Waldstückes und die Absuche mit einem Fährtenspürhund. Hierbei unterstützen die Kräfte der PI Magdeburg und des Landes Brandenburg. Der Beschuldigte konnte vorerst nicht aufgefunden werden.

In der weiteren Folge meldete sich ein weiterer Zeuge im RK Genthin und teilte mit, dass er Kontakt zu seinem Mandanten, dem Beschuldigten, habe. Dieser sei bereit, sich in seinem Beisein den Polizeikräften zu stellen. In Abstimmung mit dem Zeugen konnte der Beschuldigte letztendlich widerstandslos festgenommen werden. Die vorläufige Festnahme des Beschuldigten wurde durch die Staatsanwaltschaft Stendal bestätigt.

Im Ergebnis der am 24.01.2022 durchgeführten weiteren Ermittlungen, hier insbesondere die Vernehmung des Geschädigten im Krankenhaus und die Absuche nach dem Tatmittel, wurde durch die Staatsanwaltschaft Stendal beim Amtsgericht Burg Haftantrag gestellt. Dieser wurde antragsgemäß erlassen und der Beschuldigte in die JVA Burg verbracht.

Anmerkung: Eine Gerichtsverhandlung fand im Juni 2022 vor dem Landgericht Stendal statt.

Ein konkretes Urteil ist bislang aber noch nicht bekannt, der Täter ist z.Z. im Maßregelvollzug gem. § 126 a StPO (Einstweilige Unterbringung „wg. Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit) untergebracht.

 

  • versuchtes Tötungsdelikt im Landkreis Salzwedel, Ortslage Gardelegen, am 23.05.2022

Durch den Zeugen wird fernmündlich eine körperliche Auseinandersetzung am Ereignisort mitgeteilt. Dabei habe der Beschuldigte dem Geschädigten mittels eines Messers eine Stichverletzung im Brustbereich zugefügt. Vor Ort konnte der Geschädigte mit der besagten Stichverletzung sowie der Zeuge angetroffen werden. Der Geschädigte wurde durch Kräfte des angeforderten Rettungswagens unmittelbar medizinisch versorgt. Fahndungsmaßnahmen nach dem flüchtigen Beschuldigten führten wenig später zum Auffinden des selbigen, worauf er vorläufig festgenommen wurde. Das Tatmittel führte er hier nicht mehr bei sich. Der Geschädigte wurde mittels Rettungshubschrauber in die Uniklinik Magdeburg verlegt, der gesundheitliche Zustand ist weiterhin als kritisch einzuschätzen. Das Tatmittel konnte durch die eingesetzten Kräfte, sowie dem Einsatz eines Fährtenspürhundes bisher nicht aufgefunden werden. Durch die Staatsanwaltschaft wurde das Delikt als versuchter Totschlag gewertet und die Festnahme des Beschuldigten bestätigt.

Der Sachverhalt wird z.Z. (Stand Januar 2023) beim LG Stendal verhandelt.

 

  • Vollendetes Tötungsdelikt im Landkreis Jerichower Land, Ortslage Parey, am 22.09.2022

Über die Rettungsleitstelle Jerichower Land wurde bekannt, dass sich am Ereignisort eine männliche Person mit Stichverletzung in der Brust befindet. Bei Eintreffen der Polizeikräfte am Ereignisort wurde bereits durch Rettungskräfte versucht, den Geschädigten zu reanimieren. Kurz darauf erlag der Geschädigte seinen Verletzungen und verstarb am Ereignisort.

Die Beschuldigte und die Zeugen befanden sich ebenfalls am Ereignisort.

Nach ersten Erkenntnissen haben der Geschädigte und die Beschuldigte den Tag miteinander verbracht. Nach dem gemeinsamen Abendessen habe sich die Beschuldigte aufs Sofa gelegt. Der Geschädigte habe sie unvermittelt von diesem heruntergerissen und sie ins Schlafzimmer geschliffen. Dort habe er mittels einer Decke versucht der Beschuldigten die Luft abzudrücken. Die Beschuldigte konnte sich befreien und flüchtete in die Küche. Dort habe sie ein herumliegendes Küchenmesser ergriffen. Es kam zu einer weiteren körperlichen Auseinandersetzung, aus der die Stichverletzung im Brustkorb des Geschädigten resultierte. Die genauen Tatumstände sind derzeit noch unklar und Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen. Die erforderlichen Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet.

 

Das mutmaßliche Tatmittel wurde im Rahmen der Spurensicherung am 22.09.2022 sichergestellt. In der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung ließ sich die Beschuldigte nicht zur Sache ein. Durch die Staatsanwaltschaft Stendal wurde

Haftantrag für die Beschuldigte sowie ein Antrag zur Obduktion des Geschädigten gestellt. Während der Haftvorführung ließ sich die Beschuldigte vor dem Haftrichter kurz zur Sache ein.

Der diensthabende Richter des Amtsgerichtes Burg verkündete den Haftbefehl und fertigte den beantragten Obduktionsbeschluss aus. Die Beschuldigte wurde in die JVA Halle/Saale eingeliefert.

 

  • Fachkommissariat 3

Überregionale Sprengung von Fahrkartenausgabeautomaten im Landkreis Stendal, Ortslage Tangerhütte, am 22.10.2021

 

In den frühen Morgenstunden des 22.10.2021 wurde am Bahnhof in Tangerhütte ein Fahrkartenausgabeautomaten (FAA) der Deutschen Bahn AG mittels Pyrotechnik gesprengt.

Am 01.11.2021 erfolgte die Sprengung eines FAA in der Ortslage Demker.

Die Ermittlungen wurden vom Fachkommissariat 3 des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Stendal übernommen. In der Folgezeit ereigneten sich weitere FAA-Sprengungen in Sachsen-Anhalt sowie u.a. im benachbarten Niedersachsen und Brandenburg. Im Rahmen der Ermittlungen und des polizeilichen Nachrichtenaustausches konnten über den Vergleich von Funkzellendaten zunächst vier Rufnummern identifiziert werden, welche gleichzeitig oder wechselweise an den jeweiligen Tatorten entsprechende Verbindungsdaten erzeugten. Durch die Staatsanwaltschaft Stendal wurde ein Komplexverfahren (Bande) gegen letztendlich vier Beschuldigte geführt und die Ermittlungsergebnisse des Fachkommissariat 3 sowie die der benachbarten Polizeidienststellen zusammengeführt. Im Fachkommissariat wurden neben Observation und Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen Ermittlungen zentral weitergeführt bzw. mit beteiligten Polizeidienststellen abgestimmt. Die ermittelten Tatverdächtigen verübten allein oder gemeinsam und in wechselseitiger Beteiligung weitere FAA-Sprengungen unter Verwendung von Pyrotechnik, welche sich im weiteren Ermittlungsverlauf nachvollziehbar bis nach Hessen, Niedersachsen, und Bayern ausgedehnten. Die Taten wurden im Abstand weniger Tage ausgeführt, sodass eine Vielzahl von Angriffen auf FAA zu verzeichnen war. Aufgrund der Betroffenheit der Deutschen Bahn AG wurden frühzeitig Präventions- und Observationsmaßnahmen mit der Bundespolizei abgestimmt und durchgeführt.

Am 04.02.2022 konnte ein Täter der Bande unmittelbar nach einer verübten FAA-Sprengung in Brück (Brandenburg) festgenommen werden. Seine drei Mittäter wurden am gleichen Tag ebenfalls festgenommen sowie weitere Exekutivmaßnahmen durchgeführt. So konnten im Rahmen von Durchsuchungen eine Vielzahl von Beweismaterialien sichergestellt werden. Alle vier Beschuldigten wurden in Untersuchungshaft genommen.

Sie wurden zwischenzeitlich vom Landgericht Stendal wegen des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen als Bande in mehreren Fällen in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Hessen, Bayern, Niedersachsen und Brandenburg zu langjährigen Haftstrafen verurteilt (5 Jahre 6 Monate, 4 Jahre 6 Monate, 3 Jahre 9 Monate, 3 Jahre 3 Monate).

Der Stehlschaden bei den o.g. Taten lag im unteren fünfstelligen Bereich, der reine Sachschaden an den FAA bei ca. 600.000 €.

Weitere Verfahren sind bei Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg anhängig.

 

  • Fachkommissariat 5
  • mehrere Landfriedensbrüche im Landkreis Stendal, Ortslage Stendal, im Juli und Oktober 2022

Im Juli und Oktober 2022 kam es zu insgesamt drei Landfriedensbrüchen zwischen nichtdeutschen Personen im Stadtgebiet Stendal. Daraufhin wurde die „Ermittlungsgruppe Fehde“ eingerichtet. Im Rahmen der Ermittlungen wird gegen 18 tatverdächtige Personen ermittelt.

 

  • schwere Brandstiftung im Landkreis Stendal, Ortsteil Osterburg, am 05.06.2022

Im Juni 2022 brannte das Bahnhofsgebäude in Seehausen/Altmark. Dieses wurde durch die Waldbesetzer aus der Ortslage Losse und durch das Bündnis „#keineA14“ genutzt. Eine politische motivierte Tat ist zum jetzigen Stand der Ermittlungen nicht zu erkennen, kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.

 

  • Fachkommissariat 6
  • Auffinden größerer Mengen BtM

In einem seit Juli 2021 geführten Ermittlungsverfahren gegen die teilweise einkommenslosen vier Hauptbeschuldigten und in der Folge weitere Mitbeschuldigten werden innerhalb des Ermittlungszeitraumes bis November 2022 intensive und umfangreiche operative Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung, Observation, dem Einsatz von Bildaufzeichnungen und Maßnahmen mit einer VP sowie mehreren erforderlichen Vertrauenskäufen unter dem Einsatz der VP geführt.

Die Beschuldigten standen unter dem dringenden Verdacht des gemeinschaftlichen unerlaubten Handels mit verschiedensten Betäubungsmittel. Die Beschuldigten handelten arbeitsteilig und gewerbsmäßig. Zur Tatausübung nutzten die Beschuldigten das soziale Netzwerk Instagram, stellten katalogartig die zu verkaufenden BtM mit Mengen- und Preisangaben ein.

Die Beschuldigten beschafften sich überregional und auch außerhalb des Bundesgebietes BtM. In einem Fall konkret 910g Amphetamin aus den USA.

Die zu veräußernden BtM, wie Marihuana, Amphetamin und Kokain, wurden nach Vorabsprachen postalisch im Bundesgebiet und/oder bei persönlichen Treffen zwischen den Beteiligten verkauft. Teilmengen, konkret 2,4 kg Marihuana, werden bei einem der Käufer im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme aufgefunden und gesichert. Aus den Ermittlungen ergaben sich Kenntnisse zu Verkaufsmengen von mehreren Kilogramm an Marihuana sowie hohen dreistelligen Grammmengen an Amphetamin.

Ebenso bedienten sich die Hauptbeschuldigten weiteren Personen, um zur Verschleierung ihrer Taten die zu verkaufenden BtM zu lagern und je nach Verkaufsbedarf aus den Depots abzuholen.

Durch Ermittlungen, konnten Tataufklärungen erfolgen, die am 03.11.2022 zur Festnahme von zwei Beschuldigten während einer arrangierten Übergabe von 2,5 kg Amphetamin führten. Im Nachgang konnten weitere Depots und Beschuldigte ermittelt und in insgesamt acht Durchsuchungsobjekten Tatmittel, wie BtM, Aufzeichnungen die Rückschlüsse auf den Handel schließen lassen gesichert werden. Zu zwei Hauptbeschuldigten wurden Haftanträge gestellt. Die Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.

 

  • Indoorplantage im Landkreis Stendal, Ortslage Stendal

In dem Zeitraum Februar 2022 bis März 2022 erfolgten Ermittlungen gegen insgesamt drei serbische und zwei kroatische Hauptbeschuldigte und weitere, im Nachgang ermittelte, Beschuldigte. Die Hauptbeschuldigen nutzen angekaufte bzw. ihre eigenen Wohnhäuser in Gardelegen und Stendal zum Anbau von Cannabispflanzen in Indooranlagen. Am der Tag der Durchsuchungen werden in dem Wohnhaus in Gardelegen 1 kg geerntetes Marihuana und 859 Cannabispflanzen sowie im bewohnten und zum Teil als Restaurant genutzten Wohnhaus in Stendal, 1,5 kg geerntetes Marihuana und 340 Cannabispflanzen aufgefunden und sichergestellt. Ein Teil der Beschuldigten wurde in zwischen zu Haftstrafen verurteilt.

Die geführten Ermittlungen erbachten die Zuordnung einer weiteren in Betrieb befindlichen Indoorplantage in Burg.

 

 

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