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Die Polizeiinspektion Stendal ist für den nördlichen Bereich Sachsen-Anhalts zuständig. Mit ca. 680 Mitarbeitern sind wir auf einer Fläche von 6293 km² in den Landkreisen Stendal, Salzwedel und Jerichower Land für die Sicherheit von 285.675 Bürgerinnen und Bürger, die in der Region leben, im Einsatz.
Die Polizeiinspektion Stendal, unter Leitung von Polizeidirektor Andreas Krautwald, hat ihren Sitz in der Hansestadt Stendal. Hier befindet sich auch die Einsatzleitstelle, in der die Einsätze im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion koordiniert werden.
Zur Polizeiinspektion Stendal gehören das Polizeirevier Stendal mit dem Revierkommissariat Osterburg und der Außenstelle Havelberg, das Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel mit dem Revierkommissariat Gardelegen und der Außenstelle Klötze sowie das Polizeirevier Jerichower Land mit dem Revierkommissariat Genthin und einer Außenstelle in Gommern.
Ihr Andreas Krautwald
Direktor der PI Stendal
Polizeireviere
Wir brauchen Verstärkung!
Polizeimeldungen
Polizeimeldung Polizeirevier Stendal
Berichtszeitraum 14.05. - 15.05.2024
15.05.2024, Stendal – 120/2024
- Polizeirevier Stendal
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Bei Verkehrsunfall leicht verletzt" "Fahren ohne Fahrerlaubnis"
Bei Verkehrsunfall leicht verletzt
Tangermünde Ulrichstraße/Kirchstraße, 14.05.2024, 14:37 Uhr
Ein 43-jähriger Fahrradfahrer befuhr die Ulrichstraße in Richtung Kirschallee. Hinter ihm fuhr eine 39-Jährige mit ihrem Personenkraftwagen, welche geradeaus weiterfahren wollte. Die 39-Jährige übersah das der Fahrradfahrer nach links in die Kirschallee abbiegen wollte. Daraufhin kam es zum Zusammenstoß zwischen Personenkraftwagen und Fahrrad. Der 43-jährige Fahrradfahrer stürzte durch den Zusammenstoß und zog sich leichte Verletzungen zu. An dem PKW entstand ein leichter Sachschaden. Der Fahrradfahrer konnte seine Fahrt fortsetzten.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Osterburg, Werbener Straße, 15.05.2024, 07:40 Uhr
Ein 16-Jähriger befuhr mit seinem Kleinkraftrad die Werbener Straße in der Ortslage Osterburg. Bei einer Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass an dem Kleinkraftrad bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, sodass eine Leistungssteigerung hervorgerufen wurde. Der Fahrzeugführer ist nicht in Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisklasse. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrzeugführer untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
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