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Die Polizeiinspektion Stendal ist für den nördlichen Bereich Sachsen-Anhalts zuständig. Mit ca. 680 Mitarbeitern sind wir auf einer Fläche von 6293 km² in den Landkreisen Stendal, Salzwedel und Jerichower Land für die Sicherheit von 285.675 Bürgerinnen und Bürger, die in der Region leben, im Einsatz.
Die Polizeiinspektion Stendal, unter Leitung von Polizeidirektor Andreas Krautwald, hat ihren Sitz in der Hansestadt Stendal. Hier befindet sich auch die Einsatzleitstelle, in der die Einsätze im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion koordiniert werden.
Zur Polizeiinspektion Stendal gehören das Polizeirevier Stendal mit dem Revierkommissariat Osterburg und der Außenstelle Havelberg, das Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel mit dem Revierkommissariat Gardelegen und der Außenstelle Klötze sowie das Polizeirevier Jerichower Land mit dem Revierkommissariat Genthin und einer Außenstelle in Gommern.
Ihr Andreas Krautwald
Direktor der PI Stendal
Polizeireviere
Wir brauchen Verstärkung!
Polizeimeldungen
Polizeimeldung Polizeirevier Stendal
Berichtszeitraum 18.04. - 19.04.2024
19.04.2024, Stendal – 98/2024
- Polizeirevier Stendal
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Unter Betäubungsmitteleinfluss verunfallt" "Ohne Pflichtversicherung"
Unter Betäubungsmitteleinfluss verunfallt
Stendal, Akazienweg, 18.04.2024, 14:47 Uhr
Eine 41-Jährige befuhr den Akzienweg in Richtung Osterburger Straße, als sie ihren Personenkraftwagen VW aufgrund eines querenden Fahrradfahrers ein Stück zurücksetzen wollte. Dabei übersah sie den bereits hinter ihr haltenden 73-Jährigen und kollidierte mit dessen Mercedes. Die 41-Jährige ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ein Betäubungsmittelschnelltest reagierte positiv auf die Einnahme von Amphetamin. Eine Blutprobe wurde entnommen und die entsprechenden Strafverfahren eingeleitet.
Ohne Pflichtversicherung
Wahrburg, Wahrburger Straße, 18.04.2024, 19:40 Uhr
Donnerstagabend stellten die Beamten in Wahrburg einen 15-Jährigen mit einem Elektrokleinstfahrzeug fahrend fest, an welchem kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Während der Verkehrskontrolle bestätigte sich der fehlende Versicherungsschutz. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
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