Polizeirevier Stendal
Pressemitteilung Polizeirevier
Stendal
29.09.2008, Stendal – 71
- Polizeirevier Stendal
Polizeirevier Stendal - Pressemitteilung Nr.: 071/08
Polizeirevier Stendal -
Pressemitteilung Nr.: 071/08
Stendal, den 29. September 2008
Pressemitteilung Polizeirevier
Stendal
Pressemitteilung zum Winterfahrverkehr
Der Herbst hat
begonnen und der Winter steht vor der Tür
Die damit verbundene Umstellung auf die schlechteren Licht-, Witterungs- und
Fahrbahnverhältnisse verlangen erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit von allen
Verkehrsteilnehmern.
Dazu einige Tipps und Hinweise:
- Überdenken Sie Ihre Zeitplanung. Planen Sie mehr Zeit ein.
Schon bevor Sie
losfahren, müssen Sie für eine ausreichende Rundumsicht sorgen.
Eventuell sind Scheiben
zu enteisen, Abdeckungen zu entfernen.
All das kostet Zeit. Auf
der Fahrstrecke können Nässe, Laub, Nebel, Schnee u.a.
die Fahrzeit verlängern.
Bedenken Sie: ¿Zeitdruck
ist ein schlechter Beifahrer !¿
- Den schlechteren Fahrbahnverhältnissen ist Rechnung zu tragen, d.h. passen
Sie
Ihre Geschwindigkeit
entsprechend an. Verringern Sie gegebenenfalls Ihre
Geschwindigkeit und
erhöhen Sie den Sicherheitsabstand.
- Lassen Sie Ihr Fahrzeug jetzt überprüfen oder kontrollieren Sie es selbst.
Hierbei besonders wichtig die Beleuchtung und der Zustand von
Scheibenwischern
und Bereifung.
53. Bundesweite Kfz-Beleuchtungsaktion "Licht-Test 2008"
In der Zeit vom 01. bis 31. Oktober 2008 führt das Deutsche
Kraftfahrzeuggewerbe zum 52. Mal unter der Schirmherrschaft des Bundesministers
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die bundesweite Verkehrssicherheitsaktion
"Licht-Test" durch. Einen Monat lang können Autofahrer die
Beleuchtungsanlage ihres Fahrzeugs in den Meisterbetrieben der Kfz.-Innungen
oder bei den Prüfstellen der Automobilclubs und
Überwachungsorganisationen kostenlos überprüfen und bei Bedarf korrigieren
lassen.
Was sagt die StVO zur Winterreifenpflicht?
Eine allgemeine
Winterreifen-Pflicht in Deutschland gibt es nicht.
Jedoch hat der Bundesrat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen,
wonach es seit Mai 2006 in Deutschland eine situationsbedingte
Winterreifenpflicht gibt, d.h. PKW´s müssen den Wetterverhältnissen
entsprechend ausgestattet sein.
Denn in Paragraph zwei der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO) heißt es:
¿Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.
Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in
der Scheibenwaschanlage.¿
Sicher durch Winterreifen !
Auch wenn es keine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland gibt: ¿Wer im
Winter sicher unterwegs sein und den Winter unfallfrei überstehen möchte, der
sollte auf Winterreifen nicht verzichten.¿ Dank seiner speziellen
Profil-Konstruktion reduziert ein Winterreifen das Aquaplaning-Risiko.
Er bietet bei tiefen Temperaturen viel bessere Haftung und Geschmeidigkeit im
Vergleich zu Sommerreifen. Das Profil eines Winterreifens weist zahlreiche
Lamellen auf, die sich im Schnee verzahnen. Die spezielle kältetaugliche
Gummimischung von Winterreifen erlaubt unter anderem eine Verkürzung des
Bremswegs.
Der richtige Zeitpunkt
zum Reifenwechsel
Der Wechsel auf Winterreifen
sollte in der Zeit zwischen Mitte Oktober und Mitte November erfolgen. Die
Reifen sollten bis Ostern auf dem Fahrzeug montiert bleiben.
Schon bei niedrigen
Plusgraden verhärtet sich die Gummimischung von Sommerreifen und eine optimale
Haftung ist damit nicht mehr gewährleistet.
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt zwar 1,6 mm.
Die Restprofiltiefe eines Winterreifens sollte jedoch 4 mm betragen.
Auch das Reifenalter sollte beachtet werde. Spätestens nach sechs Jahren ist
die Gummimischung so hart geworden, dass die Fahrbahnhaftung bei tiefen
Temperaturen nachlässt.
Auch Fußgänger und Radfahrer sind angesprochen.
Sehen und gesehen werden!
Reflektierende Kleidung und ein verkehrs- und betriebssicheres Fahrrad erhöhen
die Verkehrssicherheit.
In diesem Sinne: ¿Kommen
Sie immer unfallfrei an Ihr Ziel !¿
Fred Mücke
Ihr Sachbearbeiter für
Verkehrsprävention
im Polizeirevier Stendal
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