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Polizeirevier Jerichower Land

Polizeirevier Jerichower Land

31.03.2009, Burg – 79

  • Polizeirevier Jerichower Land

 

 

 

 

 

PRev JL - Pressemitteilung Nr.: 079/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PRev JL - Pressemitteilung Nr.:

079/09

 

 

 

Burg, den 24. März 2009

 

 

 

Polizeirevier Jerichower Land

 

 

 

 

 

Burg

 

Am gestrigen Tag wurde im

Polizeirevier ein Fahrraddiebstahl zur Anzeige gebracht.

 

Die Geschädigte hatte ihr Rad am

Samstagabend am Fahrradständer des Bahnhofes in Burg angeschlossen. Als die ca.

4 Stunden später zurückkehrte stellte sie fest, dass dieses entwendet worden

war.

 

 

 

Möser

 

Im Külzauer Forst ist am Wochenende

in vier dort befindliche Bauwagen eingebrochen und randaliert worden.

 

Unbekannte Täter drangen gewaltsam in

die Bauwagen ein und versprühten aus einem dort vorhandenen Pulverlöscher den

Inhalt in alle vier Bauwagen.

 

Spuren konnten am Tatort gesichert

werden. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

 

 

 

Genthin

 

Am gestrigen Vormittag ereignete sich

in Genthin, ein Verkehrsunfall. Ein aus dem Mühlgraben auf die Friedenstr.

auffahrende Pkw bemerkte den von links kommenden, auf der Friedenstr.

befindlichen Pkw zu spät, so dass es zu einer Kollision zwischen beiden Pkw

kam.

 

Es entstand erheblicher Sachschaden,

Personen wurden nicht verletzt.

 

 

 

Burg

 

Am Sonntagnachmittag ereignete sich

in Burg, Magdeburger Chaussee ein Verkehrsunfall in dessen Folge ein

Beteiligter leicht verletzt wurde.

 

Die Verursacherin wollte von der

Neuendorfer Str. aus nach links auf die Magdeburger Chaussee auffahren. Dabei

missachtete sie die Vorfahrt eines von links kommenden Pkw.

 

Bei dem Zusammenstoß wurde der Pkw,

welcher sich auf der Magdeburger Chaussee befand über die Verkehrsinsel

geschleudert und kam neben der Fahrbahn zum Stehen. An diesem Pkw entstand

wirtschaftlicher Totalschaden und die Fahrzeugführerin wurde dabei leicht

verletzt.

 

 

 

Genthin

 

Bei einer Verkehrskontrolle eines Pkw

in Genthin, Altmärker Str. wurde bei dem Fahrzeugführer Alkoholgeruch in der

Atemluft festgestellt.

 

 Eine Überprüfung ergab einen Wert

von 0.91 Promille. Weiter stellten die Beamten fest, dass der Fahrer nicht im

Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

 

Es wurden daraufhin ein

Strafverfahren, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein

Ordnungswidrigkeitsverfahren, wegen des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol

eingeleitet.

 

 

 

 

 

Grabowski

 

 

 

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