Polizeirevier Jerichower Land
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31.03.2009, Burg – 79
- Polizeirevier Jerichower Land
PRev JL - Pressemitteilung Nr.: 079/09
PRev JL - Pressemitteilung Nr.:
079/09
Burg, den 24. März 2009
Polizeirevier Jerichower Land
Burg
Am gestrigen Tag wurde im
Polizeirevier ein Fahrraddiebstahl zur Anzeige gebracht.
Die Geschädigte hatte ihr Rad am
Samstagabend am Fahrradständer des Bahnhofes in Burg angeschlossen. Als die ca.
4 Stunden später zurückkehrte stellte sie fest, dass dieses entwendet worden
war.
Möser
Im Külzauer Forst ist am Wochenende
in vier dort befindliche Bauwagen eingebrochen und randaliert worden.
Unbekannte Täter drangen gewaltsam in
die Bauwagen ein und versprühten aus einem dort vorhandenen Pulverlöscher den
Inhalt in alle vier Bauwagen.
Spuren konnten am Tatort gesichert
werden. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Genthin
Am gestrigen Vormittag ereignete sich
in Genthin, ein Verkehrsunfall. Ein aus dem Mühlgraben auf die Friedenstr.
auffahrende Pkw bemerkte den von links kommenden, auf der Friedenstr.
befindlichen Pkw zu spät, so dass es zu einer Kollision zwischen beiden Pkw
kam.
Es entstand erheblicher Sachschaden,
Personen wurden nicht verletzt.
Burg
Am Sonntagnachmittag ereignete sich
in Burg, Magdeburger Chaussee ein Verkehrsunfall in dessen Folge ein
Beteiligter leicht verletzt wurde.
Die Verursacherin wollte von der
Neuendorfer Str. aus nach links auf die Magdeburger Chaussee auffahren. Dabei
missachtete sie die Vorfahrt eines von links kommenden Pkw.
Bei dem Zusammenstoß wurde der Pkw,
welcher sich auf der Magdeburger Chaussee befand über die Verkehrsinsel
geschleudert und kam neben der Fahrbahn zum Stehen. An diesem Pkw entstand
wirtschaftlicher Totalschaden und die Fahrzeugführerin wurde dabei leicht
verletzt.
Genthin
Bei einer Verkehrskontrolle eines Pkw
in Genthin, Altmärker Str. wurde bei dem Fahrzeugführer Alkoholgeruch in der
Atemluft festgestellt.
Eine Überprüfung ergab einen Wert
von 0.91 Promille. Weiter stellten die Beamten fest, dass der Fahrer nicht im
Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Es wurden daraufhin ein
Strafverfahren, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren, wegen des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol
eingeleitet.
Grabowski
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