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Polizeirevier Jerichower Land

Polizeimeldungen

Berichtzeitraum vom 02.10.2023 bis 03.10.2023

03.10.2023, Burg – 246/2023

  • Polizeirevier Jerichower Land

Einsatz-, Verkehrs- und Kriminalitätsgeschehen *Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole* *Gefährliche Körperverletzung auf dem Marktplatz Genthin endet im Zentralen Polizeigewahrsam* *Verkehrskontrolle in Biederitz führt zur Untersagung der Weiterfahrt*

Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole

Burg, Bahnhofstraße, 02.10.2023, 17:15 Uhr

Am 02.10.2023 gegen 17:15 Uhr wurde im Rahmen der Streifentätigkeit in der Bahnhofstraße in Burg ein Fahrradfahrer von den Polizeibeamten angehalten und kontrolliert. Während der Kontrolle wurde durch die Beamten eine Tätowierung in Form eines SS-Totenkopfes auf dem Arm des 24-jährigen Beschuldigten festgestellt. Um Beweismaterial zu sichern, wurde die Tätowierung fotografisch dokumentiert. Die Größe des Tattoos betrug circa 10 x 10 cm. Die Polizeibeamten wiesen den Beschuldigten daraufhin, dass das öffentliche Zeigen eines derartigen Tattoos eine strafbare Handlung darstellt. Verfassungsfeindliche Symbole wie der SS-Totenkopf sind in Deutschland gemäß § 86a Strafgesetzbuch verboten. Die weitere Bearbeitung des Falls liegt nun bei den zuständigen Ermittlungsbehörden.

 

Die Polizei möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole nicht nur eine strafbare Handlung darstellt, sondern auch gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft verstößt. Symbole wie der SS-Totenkopf sind eng mit den Verbrechen des Nationalsozialismus verbunden und haben in unserer Gesellschaft keinen Platz.

 

 

Gefährliche Körperverletzung auf dem Marktplatz Genthin endet im Zentralen Polizeigewahrsam

Genthin, Marktplatz, 03.10.2023, 00:07 Uhr   

In der heutigen Nacht ereigneten sich auf dem Marktplatz in Genthin zwei gewalttätige Vorfälle. Ein 35-jähriger Mann konsumierte während einer Feierlichkeit auf dem Markt in Genthin erhebliche Mengen Alkohol und schlief daraufhin vor der Toilette ein. Als seine Freundin versuchte, ihn zu wecken, reagierte er nicht. Es wurde daraufhin eine Rettungswagenbesatzung verständigt. Als die Rettungskräfte eintrafen, schlug der Beschuldigte mehrfach mit den Armen und Beinen in ihre Richtung. Die eingesetzten Beamten mussten aufgrund der extremen Aggressivität den Beschuldigte mittels Zwang unter Kontrolle bringen. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 2,08 Promille. Durch die Beamten wurden entsprechende Strafanzeige aufgenommen. Zudem wurde dem Beschuldigten ein Platzverweis erteilt. Im weiteren Verlauf der Nacht wurde der Beschuldigte erneut auffällig, indem er den erteilten Platzverweis missachtete und eine Glasflasche in Richtung einer Menschenmenge warf. Die Beamten vor Ort mussten den Beschuldigten daraufhin fesseln. Als Konsequenz verbrachte er die Nacht in polizeilichem Gewahrsam in Magdeburg. Durch die Angriffe des Beschuldigten wurden nach bisherigen Erkenntnissen keine Personen oder Beamte verletzt.  

 

Sachdienliche Hinweise erbittet das Polizeirevier Jerichower Land persönlich, unter der Telefonnummer 03921/920-0 oder via E-Mail an levd.prev-jl(at)polizei.sachsen-anhalt.de.

 

 

Verkehrskontrolle in Biederitz führt zur Untersagung der Weiterfahrt

Biederitz, Woltersdorfer Straße, 03.10.2023, 01:28 Uhr

In den frühen Morgenstunden des 3. Oktober um 1:28 Uhr führten Beamte der Polizei Burg eine Verkehrskontrolle auf der Woltersdorfer Straße in Biederitz durch. Das betreffende Fahrzeug wurde von den Beamten gestoppt, nachdem der Fahrer durch seine auffällige Fahrweise aufgefallen war, bei der er die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten hatte. Im Rahmen dieser Kontrolle wurde auf freiwilliger Basis ein Atemalkoholtest vorgenommen, der negativ ausfiel. Zusätzlich wurde ein Drogentest durchgeführt, welcher positiv auf Amphetamine reagierte. Sowohl der 19-jährige Fahrzeugführer als auch das Fahrzeug wurden durchsucht, jedoch ergaben sich hierbei keine weiteren Hinweise. Dennoch wurde dem Fahrer durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen, um eine genaue Analyse der Substanzen vorzunehmen. Aufgrund der positiven Reaktion auf den Drogentest und der Gefahr, die von einem drogenbeeinflussten Fahrer ausgehen könnte, wurde dem Betroffenen die Weiterfahrt für 48 Stunden untersagt. Dies dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und entspricht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Polizei appelliert an die Verkehrsteilnehmer, stets die Verkehrsregeln zu beachten und keine berauschenden Substanzen im Straßenverkehr zu konsumieren. Dadurch kann das Risiko von schweren Unfällen und Verletzungen erheblich verringert werden. Die Beobachtung und Meldung verdächtiger Fahrweisen durch Zeugen ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit auf den Straßen.

 

 

 

 

Polizeioberkommissar Lentze

Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

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