Menu
menu

Polizeirevier Jerichower Land

Polizeimeldungen PRev Jerichower Land

Berichtszeitraum vom 04.10.2023 bis 05.10.2023

05.10.2023, Burg – 248/2023

  • Polizeirevier Jerichower Land

Tägliches Verkehrs- und Kriminalitätsgeschehen "Diebstahl eines Pkw" "Diebstahl von GPS-Geräten" "Alkoholisiert am Steuer"

Diebstahl eines Pkw
Möser OT Hohenwarthe, Zum Elbblick, 03.10.2023, 21:00 Uhr bis 04.10.2023, 06:30 Uhr
Am Mittwochmorgen bemerkte der Besitzer eines schwarzen VW Passat, dass der am Vorabend unter dem Carport des Hauses abgestellte Pkw nicht mehr da war.
Unbekannte Täter begaben sich demnach in der Tatzeit von 21 Uhr am Dienstagabend bis zum Mittwochmorgen auf das Grundstück und entwendeten den Pkw auf bislang unbekannte Weise. Umliegend wohnende Nachbarn wurden befragt, bekamen von der Tat allerdings nichts mit. Die Fahndung nach dem Pkw wurde eingeleitet.

 

Diebstahl von GPS-Geräten
Biederitz OT Gerwisch, Woltersdorfer Straße, 01.10.2023, 18:00 Uhr bis 04.10.2023, 07:00 Uhr
Durch den Verantwortlichen eines Agrarbetriebes wurde angezeigt, dass unbekannte Täter widerrechtlich in die Lagerhalle des Betriebes eingedrungen waren.
Der oder die Täter überstiegen die Umfriedung des Betriebes und schlugen eine Fensterscheibe ein, um ins Halleninnere zu gelangen. Darin waren mehrere Traktoren abgestellt. Von drei Traktoren wurden die GPS-Empfänger demontiert und aus einem Traktor wurde zusätzlich ein Monitor aus dem Führerhaus ausgebaut.

 

Alkoholisiert am Steuer
Burg, Blumenthaler Straße, 05.01.2023, 00:30 Uhr
Polizeibeamte stellten einen E-Scooter-Fahrer auf der Blumenthaler Straße fest. Der Fahrer wurde angehalten und einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem 44-Jährigen wurde Atemalkohol wahrgenommen, so dass ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Der Test ergab ein Ergebnis von 1,68 Promille.
Wie beim alkoholisierten Fahren mit Kraftfahrzeugen, greift bei den E-Scootern dieselbe Promille-Grenze. Das bedeutet es gilt die 0,5-Promille-Grenze, wird die überschritten begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Hat man über 0,3 Promille und Ausfallerscheinungen oder die 1,1-Promille-Grenze erreicht, begeht man eine Straftat und mit Fahrverbot bzw. Fahrerlaubnisentzug ist zu rechnen; und ein Bußgeld kommt dann auch noch dazu.
Dieser Fahrzeugführer musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und muss mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen.

Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

39288 Burg
Bahnhofstraße 29 b

Tel: +49 3921 920-198
Fax: +49 3921 920-304