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Polizeirevier Jerichower Land

Pressemitteilung PRev JL

18.05.2009, Burg – 129

  • Polizeirevier Jerichower Land

 

 

 

 

 

PRev JL - Pressemitteilung Nr.: 129/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PRev JL - Pressemitteilung Nr.:

129/09

 

 

 

Burg, den 18. Mai 2009

 

 

 

Pressemitteilung PRev JL

 

 

 

Burg

 

 

 

Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde

ein Kleinkraftrad festgestellt und kontrolliert. Der Fahrzeugführer ist nicht

im Besitz einer Fahrerlaubnis. Das Kleinkraftrad hat 49 cm/3 und eine

bauartbedingte HG von 45 km/h. Der Fahrzeugführer gab an, er habe das Kfz auf

25 km/h drosseln lassen, konnte eine Einzelgenehmigung, ausgestellt von der

Dekra, vorweisen, die die Höchstgeschwindigkeit mit 25km/h vermerkt.

 

Vom Besitz der Fahrerlaubnis befreit

ist jedoch nur das Führen von Kfz mit einer BAUARTBEDINGTEN

Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h. Es besteht somit der Verdacht

des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Eine Strafanzeige wurde gefertigt.

 

 

 

Unbekannte Täter führten in Burg,

Dahlienweg, in der Zeit vom 16.05.2009, 17:00 Uhr bis 17.05.2009, 09:10 Uhr

eine Sachbeschädigung an einem Gartenzaun durch. Ein Zaunfeld aus Metall wurde

durch die unbekannten Täter verbogen. Weiterhin wurde von einem gemauerten

Eckpfeiler des Zauns, die Abdeckung aus Beton abgerissen, dabei wurde auch ein

Teil der Verzierung abgerissen. Die Kriminalpolizei ermittelt.

 

 

 

Zu einer weiteren Sachbeschädigung am

es in Burg, Feuerbachstr., in der Zeit vom 15.05.2009, 16:00 Uhr bis

17.05.2009, 11:00 Uhr. Hier zerstachen unbekannte Täter, vermutlich mittels

eines spitzen Gegenstandes, den hinteren Reifen eines VW ¿ Transporters. Die

Kriminalpolizei ermittelt auch hier.

 

 

 

Gommern

 

 

 

Unbekannte Täter entwendeten in

Gommern, Straße A, in der Zeit vom 16.05.2009, 16:00 Uhr bis 17.05.2009, 12:00

Uhr von einer dort abgestellten Sattelzugmaschine DAF, aus dem Tank ca. 300-400

l Diesel. Weiterhin wurde aus dem Fahrerhaus der Sattelzugmaschine, ein

Fernseher 15 Zoll, sowie ein Navigationsgerät entwendet. Das Fahrerhaus war

ordnungsgemäß verschlossen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen

aufgenommen.

 

 

 

Elbe-Parey

 

 

 

Der oder die unbekannten Täter

drangen in der Zeit, vom 17.05.2009, 22:00 Uhr bis 18.05.2009, 04:55 Uhr, in

Elbe-Parey, Goethestr., von der Rückseite des Grundstücks in einen Garten ein.

Es wurde eine Gartenlaube sowie zwei Gerätehäuser (Blech) angegriffen. Aus der

Laube entwendeten die unbekannten Täter einen Fernseher mit Receiver und einen

CD-Player sowie CD"s. Aus einem der Gerätehäuser, wurde ein Freischneider

entwendet. Eine genaue Schadensaufstellung wird  nachgereicht. Die

Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Genthin

 

 

 

Durch eine Funkwagenbesatzung des

Revierkommissariats Genthin, wurde am 17.05.2009, gegen 20:40 Uhr festgestellt,

dass an einem Einkaufsmarkt in Genthin, Geschwister - Scholl - Straße  an der

Giebelwand Schmierereien( ein  Hakenkreuz ) mit schwarzer Sprühfarbe

aufgebracht sind. Eine telefonische Nachfrage mit der Marktleiterin ergab, dass

diese Schmierereien in der Nacht vom Samstag, d. 16.05.2009 20:00 Uhr bis

Sonntag, d. 17.05.2009 20:40 Uhr, der Feststellungszeit der Polizeibeamten

aufgetragen worden sind. Eine Strafanzeige und Fotos wurden gefertigt. Der

Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei bittet in diesem

Zusammenhang um Mithilfe der Bevölkerung. Wer sachdienliche Hinweise zum

Sachverhalt machen kann, wendet sich bitte an die Polizei unter der

Telefonnummer 03933/955-0 oder 03921/920-0 oder jede andere Polizeidienststelle.

 

 

 

Am 17.05.09, gegen 13:50 Uhr, wurde

eine Fahrzeugkombination, bestehend aus PKW Ford und Anhänger Junior II, in

Genthin, Jerichower Str., zur Kontrolle angehalten. Bei dem Anhänger handelte

es sich um eine Sonderausführung (Verkaufsfahrzeug), bei dem sowohl

Abmessungen, als auch tatsächliches Gesamtgewicht (bez. Anhänge-/Stützlast)

Grund zu der Annahme gaben, dass das ziehende Fahrzeug nicht geeignet war,

diesen Anhänger sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Entsprechende Dokumente

hierzu konnten nicht vorgelegt werden. Die entsprechende Ausstattung

(Außenspiegel am PKW) fehlte ebenfalls, so dass dem Betroffenen der weitere

Betrieb dieser Fahrzeugkombination im öffentlichen Straßenverkehr untersagt

wurde. Die Fahrzeugführerin muss mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen.

 

 

 

Peter Barsch

 

POK

 

 

 

 

 

 

 

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