Polizeirevier Jerichower Land
Pressemitteilung PRev JL
18.05.2009, Burg – 129
- Polizeirevier Jerichower Land
PRev JL - Pressemitteilung Nr.: 129/09
PRev JL - Pressemitteilung Nr.:
129/09
Burg, den 18. Mai 2009
Pressemitteilung PRev JL
Burg
Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde
ein Kleinkraftrad festgestellt und kontrolliert. Der Fahrzeugführer ist nicht
im Besitz einer Fahrerlaubnis. Das Kleinkraftrad hat 49 cm/3 und eine
bauartbedingte HG von 45 km/h. Der Fahrzeugführer gab an, er habe das Kfz auf
25 km/h drosseln lassen, konnte eine Einzelgenehmigung, ausgestellt von der
Dekra, vorweisen, die die Höchstgeschwindigkeit mit 25km/h vermerkt.
Vom Besitz der Fahrerlaubnis befreit
ist jedoch nur das Führen von Kfz mit einer BAUARTBEDINGTEN
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h. Es besteht somit der Verdacht
des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Eine Strafanzeige wurde gefertigt.
Unbekannte Täter führten in Burg,
Dahlienweg, in der Zeit vom 16.05.2009, 17:00 Uhr bis 17.05.2009, 09:10 Uhr
eine Sachbeschädigung an einem Gartenzaun durch. Ein Zaunfeld aus Metall wurde
durch die unbekannten Täter verbogen. Weiterhin wurde von einem gemauerten
Eckpfeiler des Zauns, die Abdeckung aus Beton abgerissen, dabei wurde auch ein
Teil der Verzierung abgerissen. Die Kriminalpolizei ermittelt.
Zu einer weiteren Sachbeschädigung am
es in Burg, Feuerbachstr., in der Zeit vom 15.05.2009, 16:00 Uhr bis
17.05.2009, 11:00 Uhr. Hier zerstachen unbekannte Täter, vermutlich mittels
eines spitzen Gegenstandes, den hinteren Reifen eines VW ¿ Transporters. Die
Kriminalpolizei ermittelt auch hier.
Gommern
Unbekannte Täter entwendeten in
Gommern, Straße A, in der Zeit vom 16.05.2009, 16:00 Uhr bis 17.05.2009, 12:00
Uhr von einer dort abgestellten Sattelzugmaschine DAF, aus dem Tank ca. 300-400
l Diesel. Weiterhin wurde aus dem Fahrerhaus der Sattelzugmaschine, ein
Fernseher 15 Zoll, sowie ein Navigationsgerät entwendet. Das Fahrerhaus war
ordnungsgemäß verschlossen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen
aufgenommen.
Elbe-Parey
Der oder die unbekannten Täter
drangen in der Zeit, vom 17.05.2009, 22:00 Uhr bis 18.05.2009, 04:55 Uhr, in
Elbe-Parey, Goethestr., von der Rückseite des Grundstücks in einen Garten ein.
Es wurde eine Gartenlaube sowie zwei Gerätehäuser (Blech) angegriffen. Aus der
Laube entwendeten die unbekannten Täter einen Fernseher mit Receiver und einen
CD-Player sowie CD"s. Aus einem der Gerätehäuser, wurde ein Freischneider
entwendet. Eine genaue Schadensaufstellung wird nachgereicht. Die
Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Genthin
Durch eine Funkwagenbesatzung des
Revierkommissariats Genthin, wurde am 17.05.2009, gegen 20:40 Uhr festgestellt,
dass an einem Einkaufsmarkt in Genthin, Geschwister - Scholl - Straße an der
Giebelwand Schmierereien( ein Hakenkreuz ) mit schwarzer Sprühfarbe
aufgebracht sind. Eine telefonische Nachfrage mit der Marktleiterin ergab, dass
diese Schmierereien in der Nacht vom Samstag, d. 16.05.2009 20:00 Uhr bis
Sonntag, d. 17.05.2009 20:40 Uhr, der Feststellungszeit der Polizeibeamten
aufgetragen worden sind. Eine Strafanzeige und Fotos wurden gefertigt. Der
Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei bittet in diesem
Zusammenhang um Mithilfe der Bevölkerung. Wer sachdienliche Hinweise zum
Sachverhalt machen kann, wendet sich bitte an die Polizei unter der
Telefonnummer 03933/955-0 oder 03921/920-0 oder jede andere Polizeidienststelle.
Am 17.05.09, gegen 13:50 Uhr, wurde
eine Fahrzeugkombination, bestehend aus PKW Ford und Anhänger Junior II, in
Genthin, Jerichower Str., zur Kontrolle angehalten. Bei dem Anhänger handelte
es sich um eine Sonderausführung (Verkaufsfahrzeug), bei dem sowohl
Abmessungen, als auch tatsächliches Gesamtgewicht (bez. Anhänge-/Stützlast)
Grund zu der Annahme gaben, dass das ziehende Fahrzeug nicht geeignet war,
diesen Anhänger sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Entsprechende Dokumente
hierzu konnten nicht vorgelegt werden. Die entsprechende Ausstattung
(Außenspiegel am PKW) fehlte ebenfalls, so dass dem Betroffenen der weitere
Betrieb dieser Fahrzeugkombination im öffentlichen Straßenverkehr untersagt
wurde. Die Fahrzeugführerin muss mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen.
Peter Barsch
POK
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