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Die Polizeiinspektion Stendal ist für den nördlichen Bereich Sachsen-Anhalts zuständig. Mit ca. 680 Mitarbeitern sind wir auf einer Fläche von 6293 km² in den Landkreisen Stendal, Salzwedel und Jerichower Land für die Sicherheit von 285.675 Bürgerinnen und Bürger, die in der Region leben, im Einsatz.
Die Polizeiinspektion Stendal, unter Leitung von Polizeidirektor Andreas Krautwald, hat ihren Sitz in der Hansestadt Stendal. Hier befindet sich auch die Einsatzleitstelle, in der die Einsätze im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion koordiniert werden.
Zur Polizeiinspektion Stendal gehören das Polizeirevier Stendal mit dem Revierkommissariat Osterburg und der Außenstelle Havelberg, das Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel mit dem Revierkommissariat Gardelegen und der Außenstelle Klötze sowie das Polizeirevier Jerichower Land mit dem Revierkommissariat Genthin und einer Außenstelle in Gommern.
Ihr Andreas Krautwald
Direktor der PI Stendal
Polizeireviere
Wir brauchen Verstärkung!
Polizeimeldungen
Polizeimeldungen
Bereichtszeitraum 24.05.2022
24.05.2022, Stendal – 12/2022
- Polizeiinspektion Stendal
Körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Jugendlichen
Gardelegen, 23.05.2022
In den Nachmittagsstunden des 23.05.2022 kam es in der Schillerstraße auf dem dortigen Habichtsportplatz in Gardelegen zwischen zwei männlichen Jugendlichen zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der 17- jährige Geschädigte den 15- jährigen Beschuldigten in den Schwitzkasten nahm. Daraufhin zog der Beschuldigte ein Tatmittel und stach auf den Geschädigten ein, der dadurch lebensbedrohliche Verletzungen erlitt. Auf Grund dieser ist der Geschädigte mit einem Rettungshubschrauber in ein umliegendes Krankenhaus zur stationären Behandlung geflogen worden.
Der 15-Jährige wurde kurz nach der Tat vorläufig festgenommen. Durch die Staatsanwaltschaft Stendal ist der Erlass eines Haftbefehls wegen versuchten Totschlags beantragt worden, über den nunmehr gerichtlich entschieden werden muss.
Die Ermittlungen zur Tat dauern an.
Wegen des jugendlichen Alters der Beteiligten und der damit verbundenen besonderen Schutzwürdigkeit können auch keine weiteren Angaben zu den persönlichen Verhältnissen gemacht werden.