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Einbruch

Wie verhalte ich mich richtig?

Verständigen Sie umgehend nach Feststellen eines Einbruchs die Polizei unter dem Polizeinotruf 110!

Sollten Sie Hinweise haben, dass sich noch fremde Personen in ihrer Wohnung bzw. in Ihrem Haus aufhalten, teilen Sie uns dies bitte mit - in diesem Fall begeben Sie sich an einen sicheren Ort, von dem aus Sie Ihre Wohnung/Ihr Haus beobachten können. Dort warten Sie das Eintreffen der Polizei ab. 

Falls Sie Ihre Wohnung/Ihr Haus bereits betreten haben, vermeiden Sie es Gegenstände zu berühren. Merken Sie sich für spätere Fragen der Polizei, welchen Weg Sie dabei gegangen sind und welche Gegenstände Sie berührt haben. Bitte halten Sie Ihren Personalausweis bereit, überlegen Sie, wann Sie Ihre Wohnung/Ihr Haus verlassen haben und wann Sie den Einbruch festgestellt haben.

 

Was tut die Polizei?

Die Polizei nimmt eine Strafanzeige auf, sucht nach Spuren und sichert diese durch fotografieren, Mitnahme oder weitere kriminaltechnische Maßnahmen.

Ihre Strafanzeige wird dann durch die Kriminalpolizei bearbeitet.
Es kann sein, dass Sie zum Sachverhalt nochmals schriftlich oder mündlich befragt werden. Ebenso ist es möglich, dass Ihre Fingerabdrücke als Vergleichsspur genommen werden müssen.

Nach Abschluss der Ermittlungsarbeit geht die bearbeitete Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Diese informiert Sie auch in jedem Falle über den Ausgang der Angelegenheit.