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Polizeiinspektion Magdeburg

Versammlungsrecht

Polizeiinspektion Magdeburg als Versammlungsbehörde

Für die Stadt Magdeburg ist die Polizeiinspektion Magdeburg die zuständige Versammlungsbehörde. Außerhalb von Magdeburg übernehmen die jeweiligen Landkreise diese Aufgabe.
   
Hinweis zum Anmelden einer versammlungsrechtlichen Veranstaltung gem. § 12 Landesversammlungsgesetz:
Im Regelfall bis spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung (vor Einladung oder Aufruf der Teilnehmer durch z.B. Flugblätter, Internet, Presse u.ä.) ist diese bei der zuständigen Behörde anzumelden.

Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular und übermitteln es per Fax oder E-Mail.

Anmeldungen sind zu richten an:

Polizeiinspektion Magdeburg
Stabsbereich Verwaltung
Versammlungsbehörde
Sternstraße 12
39104 Magdeburg
 
E-Mail: versammlungsbehoerde.pi-md(at)polizei.sachsen-anhalt.de (Montag - Sonntag, 24 Stunden)
Telefon: (0391) 546-1524 / 1182 / 1525 / 1509
Fax:       (0391) 546-1576 (nur während der Sprechzeiten)
               (0391) 546-1235 (außerhalb der Sprechzeiten)


Sprechzeiten:

Montag

08:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 16:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

 

Demo JA - Gewalt NEIN

Friedliches Demonstrieren ist ein Grundrecht. Was ist bei einer Demo erlaubt und was nicht? Antworten gibt's → hier  

Informationsbroschüre "Nachwuchsfahndung"