Menu
menu

Liebe Besucherinnen und Besucher,

ich begrüße Sie auf den Seiten des Landeskriminalamtes, der kriminalpolizeilichen Zentralstelle der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt. Zu den vielfältigen Aufgaben der rund 600 Mitarbeiter finden Sie hier im Weiteren viel Interessantes. 

Auf den folgenden Seiten haben Sie auch die Möglichkeit, sich über die Organisation, Aufgaben und Leistungsvielfalt unserer Behörde zu informieren. Die Gestaltung der Seiten soll Ihnen dabei das Finden der gewünschten Inhalte erleichtern.

Das Landeskriminalamt informiert Sie aktuell in den Themenbereichen Prävention und zu neuen Kriminalitätserscheinungen und aktuellen Fällen in Sachsen-Anhalt. Die Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der letzten Jahre finden Sie hier.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß und lade Sie recht herzlich zum Stöbern in unserem virtuellen Informationsangebot ein.

 

Ihre Birgit Specht

Direktorin des Landeskriminalamtes

Wir über uns

Aufgaben

Das Landeskriminalamt (LKA) nimmt gemäß dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt kriminalpolizeiliche Aufgaben auf Landesebene wahr und führt Ermittlungen in schwierigen oder besonders gelagerten kriminalpolizeilichen Einzelfällen von überregionaler Bedeutung. Das LKA ist Zentralstelle der Kriminalpolizei des Landes im Sinne des Bundeskriminalamtgesetzes. ... mehr

Aufbau & Struktur

Informationsservices

Zukunftstag 2024 im Landeskriminalamt

Am 25.04.24 war es wieder soweit. Anlässlich des bundesweiten Zukunftstages öffnete das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt seine Türen für berufsinteressierte Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 - 9. Es gab jede Menge zu hören, zu sehen, anzufassen und auszuprobieren. So war der Stundenplan an diesem Tag bestückt mit anschaulichen Vorträgen zum Thema Falschgeld und Betäubungsmittelkriminalität. Daktyloskopischen Spuren konnten ausgewertet und Einblicke in die Waffensachkunde und Ballistik gewonnen werden. Im Anschluss galt es ermittlungstechnisches Geschick unter Beweis zu stellen, bei der Bewältigung eines Escape-Rooms unter dem Motto „Cybercrime“.

Nach der Mittagspause wurde ein präparierter Tatort unter fachkundiger Anleitung der Tatortgruppe abgearbeitet. Last but not least erhielten die Schülerinnen und Schüler einen Einblick in den Workflow der Spezialeinheiten, konnten den Kollegen viele Fragen stellen und auch mal die Ausrüstung eines SEK-Beamten anprobieren. 

 

Leiter der Financial Intelligence Unit (FIU) im Landeskriminalamt

Zu seinem Antrittsbesuch begrüßte die Direktorin Frau Specht den seit Juli 2023 amtierenden Leiter der deutschen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), Herrn Daniel Thelesklaf, am 14.03.2024 im Landeskriminalamt (LKA).

Daniel Thelesklaf gilt international als anerkannter Experte für Geldwäschebekämpfung und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Bekämpfung von Finanzkriminalität.

Die FIU nimmt Finanzinformationen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten könnten, entgegen und analysiert diese. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden die Analyseergebnisse an die zuständigen nationalen Behörden sowie internationalen Partner weitergeleitet. Für das Land Sachsen-Anhalt fungiert die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) im LKA gegenüber der FIU als Zentralstelle und empfängt die Geldwäscheverdachtsmeldungen.

Auch Steuerfahnder haben ihre Büros im Landeskriminalamt • Vielfältige Aufgaben in der Steuerverwaltung

Steuerfahnder und Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) arbeiten eng zusammen, wenn es um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung geht. Diese Zusammenarbeit spiegelt sich auch in der räumlichen Nähe wider. Finanzstaatssekretär Rüdiger Malter und die Direktorin des LKA, Birgit Specht, haben sich vor Ort im LKA in Magdeburg über die Zusammenarbeit ausgetauscht. Denn auch hier, und eben nicht im Finanzamt, befinden sich Büros auf IT spezialisierter Steuerfahnder – eine deutschlandweit einmalige Arbeitsorganisation.

Rüdiger Malter: „In der in Sachsen-Anhalt gelebten engen Zusammenarbeit von LKA und Steuerfahndung liegt die Stärke, vom Wissen des anderen zu profitieren, technische Herausforderungen zu meistern und Arbeitskraft effektiv zu bündeln.“ 

Birgit Specht: „Die enge Zusammenarbeit mit dem Finanzamt hat sich seit Jahren bewährt. Es ist einzigartig in der Kooperation, dass Beamte des Finanzamtes und der Kriminalpolizei im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt unter einem Dach die Herausforderungen bewältigen.“

Hintergrund:

Die effektive Bekämpfung von Steuerhinterziehung in ihren vielfältigen Erscheinungs- und Begehungsformen ist nur durch die enge Zusammenarbeit zwischen den 58 Steuerfahndern und Steuerfahnderinnen des Landes Sachsen-Anhalt und den für die forensische Sicherung zuständigen Kollegen möglich. Um als Steuerfahnder tätig zu sein, ist zunächst ein dreijähriges Studium an der Fachhochschule für Finanzen zu absolvieren, das bereits auch Praxisabschnitte in den Finanzämtern beinhaltet. Nach erfolgreichem Abschluss schließt sich eine Zeit im Innen- und Außendienst der Finanzverwaltung an. Für Kollegen, die über die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen hinaus auch polizeiliche Aufgaben wahrnehmen möchten, bietet die Tätigkeit als Steuerfahnder ein breites Spektrum an Aufgaben, die über die Arbeit am Büroschreibtisch hinausgeht. Die Aufgaben der Steuerfahndung liegen insbesondere in der Erforschung bzw. Aufklärung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen sowie in der Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Hierzu führen die Steuerfahnder, wenn erforderlich, Durchsuchungsmaßnahmen und Vernehmungen durch.

Die Spezialisten für die forensische Sicherung von elektronischen Daten sind im Landeskriminalamt des Landes Sachsen-Anhalt ansässig und begleiten regelmäßig die Durchsuchungsmaßnahmen der Steuerfahnder. Unterstützung erfahren die Steuerfahnder zudem von Kollegen, die an der Hochschule Harz den Bachelorstudiengang im Bereich Informatik absolviert haben. Aufgabe dieser Experten ist beispielsweise die Entwicklung von Auswertungsprogrammen. Sie tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass umfangreiche elektronische Daten zeitnah und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend analysiert und ausgewertet werden können.

Fachtagung „Bekämpfungs- und Präventionsansätze im Phänomenbereich Sprengung von Geldautomaten"

Am 11.10.2023 fand in Magdeburg auf Einladung des LKA Sachsen-Anhalt eine Fachtagung „Bekämpfungs- und Präventionsansätze im Phänomenbereich Sprengung von Geldautomaten" unter Beteiligung der Vorsitzenden, Mitglieder und Repräsentanten der Vorstände der Sparkassen und Raiffeisenbanken in Sachsen-Anhalt, Repräsentanten des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, des Genossenschaftsverbandes der Regionen, der Bundesbank, der ÖSA Versicherungen und der R+V Allgemeine Versicherung, Repräsentanten der Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt und der Staatsanwaltschaften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niederländischen Polizei, der hessischen Polizei sowie der Landespolizei Sachsen-Anhalt statt.

Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einem Grußwort von Frau Ministerin Dr. Zieschang. Durch die Veranstaltung führte als Moderator Herr Dr. Fuchs aus dem Ministerium für Inneres und Sport.

Nach unterschiedlichen Vorträgen und Fachinformationen im Rahmen dieser Veranstaltung erfolgte eine kleine Podiumsdiskussion zur Formulierung gegenseitiger Erwartungen und Lösungen zum Problem der Sprengung von GA sowie (gemeinsamer) Zielstellungen.

Im Rahmen dieser Podiumsdiskussion haben Vertreter/Repräsentanten der ÖSA, der R+V-Versicherung, des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, des die Volks- und Raiffeisenbanken vertretenden Genossenschaftsverbandes sowie der Polizei, aus einem Präsidium heraus, mit den Teilnehmern einen moderierten Abschlussgedanken zur Veranstaltung gefunden und insbesondere die gegenseitigen Interessenlagen Banken-Versicherungen-Polizei transportiert.

Falschgeldlage in Sachsen-Anhalt 2021

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt; Bekämpfung der Falschgeldkriminalität

28.01.2022, Magdeburg – 2022

  • Landeskriminalamt

Für das Jahr 2021 sind derzeit in Sachsen-Anhalt 478 Euro-Falschgeldnoten in einem Gesamtwert von ca. 20.500 Euro in den Zahlungsverkehr gelangt. (Gesamtschaden im Vorjahr ca. 30.000 Euro).

Am häufigsten wurden im Jahr 2021 in Sachsen-Anhalt die 20-Euro-
Falschgeldnoten (48 Prozent der sichergestellten Euro-Banknoten) angehalten,
gefolgt von den 50-Euro- und 10-Euro-Falschgeldnoten (25 Prozent und
16 Prozent). Diese drei Stückelungen nahmen ungefähr 89 Prozent der im
Zahlungsverkehr sichergestellten Falsifikate ein.
Im Jahr 2021 war ein Anteil von veränderten Banknotenabbildungen (VBNA)
der im Zahlungsverkehr angehaltenen Falschgeldnoten von ca. 36 Prozent
feststellbar.
Die veränderten Banknotenabbildungen sollen nach dem Willen des Herstellers
nicht im Geld- oder Rechtsverkehr Verwendung finden. Diese sogenannten
„Blüten“ („Prop Copy“-, „Movie Money“-, Souvenir-, Toten- oder Hochzeitsgeld)
aus dem asiatischen Raum sind nach deutschem Recht dann Falschgeld,
wenn sie mit echtem Geld verwechselt werden können und als echt in
den Verkehr gebracht werden.
Durch Sicherstellungen der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt konnten im
Jahr 2021 ca. 1350 Euro-Banknoten, welche als Falschgeld zu bewerten sind,
außerhalb des Zahlungsverkehrs eingezogen werden. Der Anteil an VBNA
liegt hier bei 49 Prozent. Die VBNA-Varianten mit der Aufschrift „Movie Money“
und „Prop Copy“ werden von der Falschgeld-Analysestelle der Deutschen
Bundesbank als zur Täuschung im Zahlungsverkehr geeignet eingestuft.
Diese VBNA verstoßen ferner gegen die Reproduktionsvorschriften des Art. 2
des EZB Beschlusses EZB/2013/10, welcher die Vorgaben zur rechtmäßigen
Reproduktion auflistet. Reproduktionen dürfen durch die Öffentlichkeit nicht
mit echten Euro-Banknoten verwechselt werden, ansonsten sind sie ausnahmslos
sicherzustellen.
Die VBNA sind bei näherer Betrachtung an Hand der fehlenden Sicherheitsmerkmale
der Euro-Banknoten gut erkennbar.
Im Jahr 2021 wurden in Sachsen-Anhalt rund 650 falsche Euro-Münzen (Vorjahr ca. 700) im Zahlungsverkehr
mit einem Schadensvolumen von ca. 1250 Euro (Vorjahr ca. 1300 Euro) festgestellt.
Die Fälschungen traten überwiegend bei den zwei höchsten Stückelungen (2 Euro – 96%, 1 Euro
– 4%) auf.
Zu der Frage, welchen Einfluss die Pandemie bzw. das bargeldlose Bezahlen im Handel auf die
Entwicklung des Falschgeldaufkommens hat, kann von hiesiger Stelle keine valide Aussage getroffen
werden.
Die Falschgeldstelle der Deutschen Bundesbank gibt folgende Hinweise:
Tipps zur Falschgelderkennung bei Banknoten
1.) Schauen Sie die Banknoten genau an! Achten Sie dabei nicht nur auf den Gesamteindruck,
sondern konzentrieren Sie sich ganz bewusst auf bestimmte Sicherheitsmerkmale,
die Sie sich vorher eingeprägt haben.
2.) Verlassen Sie sich bei der Prüfung nicht allein auf ein Sicherheitsmerkmal.
3.) Gehen Sie nach dem Prinzip "Fühlen-Sehen-Kippen" die Ihnen bekannten Sicherheitsmerkmale
der Reihe nach durch und ziehen Sie, falls vorhanden, ein Banknotenprüfgerät
in die Überprüfung mit ein.
4.) Besorgen Sie sich eine Vergleichsnote.
5.) Bestehen weiterhin Zweifel, lassen Sie die Note(n) bei Ihrer Hausbank oder einer der Filialen
der Deutschen Bundesbank (nur Euro) überprüfen.
Was tun, wenn Sie Geld als falsch erkannt haben?
Wenn Sie sicher sind, dass Sie Falschgeld (Banknoten oder Münzen) erhalten haben, benachrichtigen
Sie bitte sofort die Polizei.
Bei der Weiter- oder Rückgabe von Falschgeld können Sie sich genau wie bei der Herstellung
von Falschgeld strafbar machen. Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz! Daher sollten Sie auch die
Ware nicht vor Bezahlung mit gültigem Geld herausgeben.
Die Deutsche Bundesbank, Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sind gemäß §36
Bundesbankgesetz zur Anhaltung von falschem bzw. falsch verdächtigem Geld verpflichtet. Falsches
Geld ist dabei an die Polizei, falsch verdächtiges Geld an die Deutsche Bundesbank zu
übergeben. Verstöße gegen die Anhalte- bzw. Meldepflicht können mit einer Geldbuße bis zu
100.000 Euro geahndet werden.

Impressum:

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Pressestelle

 

Lübecker Str. 53-63

39124 Magdeburg

 

Tel: (0391) 250-2020

Fax: (0391) 250-111-3276

 

Mail: presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Aktuelle Themen

+ Wir informieren! +

...mehr

Polizeimeldungen (ehem. Pressemeldungen).

Polizeiliche Kriminalstatistik

Auf unserer Statistiken-Übersicht finden Sie die PKS ab dem Jahr 2000 und andere interessante Statistiken.

Datenschutz

Die vollständigen Datenschutzregelungen finden Sie Klick hier.

Zum Seitenanfang

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt

Lübecker Straße 53-63
39124 Magdeburg

Tel.: +49 (0)391 - 250 0
Fax: +49 (0)391 - 250 111 3650

E-Mail:
lka(at)polizei.sachsen-anhalt.de

E-Mail-Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur

Pressesprecher: Michael Klocke

Tel.: +49 (0)391 - 250 2020
Fax: +49 (0)391 - 250 111 3276

E-Mail:
presse.lka(at)polizei.sachsen-anhalt.de

Zum Seitenanfang

Die mobile Beratungsstelle des LKA

Wir machen Kripo-Beratung vor Ort!

Unser Präventionsmobil reist durch das Land und berät Bürger vor Ort.

Hinweis für Bedarfsträger: Das Präventionsmobil steht allen gesellschaftlichen Verantwortungsträgern, Ministerien, Behörden, Institutionen und freien Trägern zur Verfügung, die zusammen mit der Polizei die Kriminalprävention vorantreiben und effektiver gestalten möchten.

Hier finden Sie Informationen zum Präventionsmobil des LKA

Hier finden Sie den Tourenplan des Präventionsmobiles; April 2024

Hier finden Sie den Tourenplan des Präventionsmobiles; Mai 2024

Hier finden Sie den Tourenplan des Präventionsmobiles; Juni 2024

Zum Seitenanfang