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Polizeiinspektion Stendal

Polizeimeldungen des Polizeireviers Jerichower Land

Berichtzeitraum vom 19.04.2024 bis 21.04.2024

21.04.2024, Burg – 100/ 2024

  • Polizeirevier Jerichower Land

Tägliche Verkehrs-und Kriminalitätslage "Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole" "Verkehrskontrolle - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz" "Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss auf der B107 gestoppt" "Diebstahl im Baumarkt in Burg – Täter auf frischer Tat gestellt" "Verkehrsunfall unter Drogeneinfluss"

 

Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole

Burg, Schartauer Straße, Innenstadt, 19.04.2024, 14:38 Uhr

Burg, 19. April – Die Polizei in Burg hat Ermittlungen aufgenommen, nachdem mehrere Fälle von Sachbeschädigung mit eindeutig politisch motiviertem Hintergrund in der Innenstadt zur Anzeige gebracht wurden. Ein aufmerksamer Bürger meldete, dass diverse öffentliche und private Flächen mit rechtsextremen Symbolen und Schriftzügen verunstaltet wurden. Unbekannte Täter haben auf Baucontainern, Blumenkübeln, Fensterbänken sowie auf Stromkästen verschiedene Schriftzüge und Symbole angebracht, die in Verbindung mit nationalsozialistischem Gedankengut stehen. Unter anderem wurden Hakenkreuze und SS-Runen festgestellt, die nicht nur einen klaren strafrechtlichen Tatbestand erfüllen, sondern auch eine besondere Verachtung gegenüber den Werten unserer Gesellschaft darstellen. Die Polizei hat unverzüglich reagiert und die betroffenen Orte inspiziert. Maßnahmen zur Unkenntlichmachung der Schmierereien wurden umgehend eingeleitet, um weitere Verbreitung zu verhindern. Verfassungsfeindliche Symbole sind in Deutschland gemäß § 86a Strafgesetzbuch verboten. Die weitere Bearbeitung des Falls liegt nun bei den zuständigen Ermittlungsbehörden.

 Die Polizei möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole nicht nur eine strafbare Handlung darstellt, sondern auch gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft verstößt. Derartige Symbole sind eng mit den Verbrechen des Nationalsozialismus verbunden und haben in unserer Gesellschaft keinen Platz.

Sachdienliche Hinweise erbittet das Polizeirevier Jerichower Land persönlich, unter der Telefonnummer 03921/920-0 oder via E-Mail an levd.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de.

 

 

Verkehrskontrolle - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Möckern, Upstallweg, 19.04.2024, 18:00 Uhr   

Am Abend des 19. April, gegen 18:00 Uhr, führten Beamte des Polizeireviers Jerichower Land eine Verkehrskontrolle bei einem VW Golf durch, die in der Nähe der Shell-Tankstelle in Möckern stattfand. Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass für das kontrollierte Fahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz vorlag. Der Fahrzeugführer wurde umgehend über den Tatvorwurf des Pflichtversicherungsverstoßes aufgeklärt und entsprechend belehrt. Aufgrund des Fehlens einer gültigen Versicherung wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt, um weiteren möglichen Schaden zu verhindern.

Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, alle Fahrzeugführer eindringlich darauf hinzuweisen, die gesetzlichen Versicherungspflichten ernst zu nehmen. Kraftfahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz stellen ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar und ziehen erhebliche Strafen nach sich. Diese Kontrolle ist Teil der fortlaufenden Bemühungen der, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften zu ahnden.

 

 

Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss auf der B107 gestoppt

Genthin, OT Fienerode, B107, 20.04.2024, 03:00 Uhr   

In den frühen Morgenstunden des 20. April, gegen 03:00 Uhr, hat die Polizei auf der Bundesstraße 107 auf Höhe Fienerode, Richtung Genthin, einen VW Golf im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten. Bei der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit des Fahrers kam ein Drogenschnelltest zum Einsatz, der positiv auf Amphetamine anschlug. Zur weiteren Überprüfung und Beweiserhebung wurde zusätzlich ein Urintest durchgeführt, der ebenfalls eine positive Reaktion für Amphetamine zeigte. Auf Befragen der Polizei bestätigte der Fahrzeugführer, dass er am Vortag Amphetamine konsumiert hatte. Im Anschluss an die Befragung und die Tests wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen, um die genaue Drogenkonzentration im Blut festzustellen. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt und entsprechende rechtliche Schritte wurden eingeleitet.

Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, erneut auf die erheblichen Gefahren hinzuweisen, die von Drogenkonsum im Straßenverkehr ausgehen. Drogen beeinträchtigen maßgeblich die Fahrtüchtigkeit und erhöhen das Risiko für schwere Verkehrsunfälle.

 

 

Diebstahl im Baumarkt in Burg – Täter auf frischer Tat gestellt

Burg, Zibbeklebener Straße 20.04.2024, 15:11 Uhr

Am 20. April 2024, um 15:11 Uhr, kam es zu einem Diebstahlsdelikt im toom-Baumarkt in Burg. Ein männlicher Täter wurde dabei beobachtet, wie er mehrere Artikel unter seiner Jacke verbarg und anschließend den Kassenbereich ohne zu bezahlen verließ. Ein aufmerksamer Ladendetektiv bemerkte den Vorgang und stellte sich dem Beschuldigten im Ausgangsbereich des Marktes entgegen. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Detektiv und dem Dieb. Der Beschuldigte versuchte daraufhin, den Detektiv beiseitezuschieben, um zu fliehen. Die herbeigerufenen Polizeibeamten konnten den Mann vor Ort festhalten. Der Beschuldigte gab die gestohlenen Gegenstände schließlich freiwillig heraus. Ihm wurde der Tatvorwurf eröffnet, belehrt und zudem erhielt er ein sofortiges Hausverbot für den Baumarkt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

 

 

 Verkehrsunfall unter Drogeneinfluss

Biederitz, OT Heyrothsberge, B1, Berliner Str., 20.04.2024, 20:39 Uhr

Am Abend des 20. April 2024 gegen 20:39 Uhr wurde der Polizei ein Verkehrsunfall unter Einfluss von Drogen gemeldet. Ein aufmerksamer Zeuge informierte die Behörden, dass ein BMW vor ihm in Schlangenlinien fuhr und eine unsichere Fahrweise zeigte. Zudem verursachte der Fahrzeugführer des BMW beim Vorbeifahren an einem Bordstein eine Kollision, wodurch sowohl das Fahrzeug als auch der Bordstein beschädigt wurden. Die eingesetzten Polizeibeamten führten eine Kontrolle des Fahrzeugs und des Fahrers durch. Obwohl ein Alkoholtest null Promille ergab, reagierte ein Drogenvortest positiv auf Cannabis bzw. THC. Der Fahrer räumte ein, am Vortag Cannabis konsumiert zu haben. Um die genaue Konzentration der Substanzen im Blut zu ermitteln, wurde auf Anordnung eine Blutprobe vom Fahrzeugführer durch einen Arzt entnommen. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt, und sein Führerschein wurde vorläufig von den Polizeibeamten einbehalten.

Die Polizei warnt eindringlich vor den Gefahren des Fahrens unter Drogeneinfluss und appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen. Das Fahren unter Drogeneinfluss gefährdet das eigene Leben und das Leben anderer.

Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de

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