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Polizeirevier Jerichower Land

Pressemitteilung Polizeirevier Jerichower Land

26.06.2014, Burg – 95

  • Polizeirevier Jerichower Land

Burg

 

In der Zerbster Chaussee wurde am Samstagmorgen gegen 02:00 Uhr ein 29 jähriger PKW Fahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und

kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass dieser mit knapp über 1,0 Promille alkoholisiert war.

Er wurde zur Polizeidienststelle verbracht. Ihn erwarten neben einem Fahrverbot auch 500 Euro Geldbuße.

 

Ein weiterer alkoholisierter Fahrzeugführer wurde Samstagfrüh gegen 07:00 Uhr in der Holzstraße aufgegriffen. Hier zeigte das Alkoholmessgerät einen  Wert von 1,16 Promille an. Nach erfolgter Blutentnahme und Sicherstellung des Führerscheines dürfte der 61 jährige  die

Polizeidienststelle verlassen. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde eingeleitet.

 

Ein dritter alkoholisierter Verkehrsteilnehmer wurde Samstag gegen 09:30 Uhr

in der Schartauer Straße durch Polizeibeamte im Rahmen einer Fußstreife entdeckt.

Hier wurde ein Wert von über 2,1 Promille ermittelt. Auch hier wurde nach erfolgter

Blutentnahme ein Strafverfahren eingeleitet.

Des Weiteren wurden im Rahmen der Fußstreife 4 PKW Fahrer festgestellt, welche ohne Berechtigung die Fußgängerzone befuhren. Ihnen wurde ein jeweils ein Verwarngeld von 20 Euro  ausgesprochen.

 

 

 

 

 

Am Samstag wurde die Polizei in den Morgenstunden zu einer Ruhestörung in die

Kammacherstraße gerufen. Ein Mieter eines Mehrfamilienhauses störte durch laute Musik

erheblich seine Nachbarn.  Da dies bereits öfter vorkam, wurde gegen den

 Verursacher eine Anzeige wegen Lärmbelästigung gefertigt.

Des Weiteren wurden ihm die Einsatzkosten in Rechnung gestellt.

Da er zusätzlich noch seine Nachbarn beleidigte, erhielt er noch eine weitere Anzeige.

 

Mitarbeiter eines Autohauses im Gewerbegebiet Ost teilten der Polizei am Samstag den

versuchten Einbruch in das Autohaus mit. Dies misslang allerdings.

 Dafür wurde aber bekannt, dass vom Firmenparkplatz  ein VW T5 entwendet wurde.

Die Ermittlungen zu beiden Sachverhalten werden durch die Kriminalpolizei durchgeführt.

 

Erneut wurde durch die Polizei eine Geschwindigkeitskontrolle am Südring durchgeführt.

Hierbei waren am Samstag zwischen 15:00 Uhr und 16:00 insgesamt 7 Fahrzeugführer zu schnell unterwegs. Spitzenreiter war ein PKW Fahrer mit 50 km/h bei erlaubten 30 km/h. 

 

Sonntagfrüh wurde die Polizei zu einer Auseinandersetzung in die Schartauer Straße

gerufen. Hier waren zwei Männer erst verbal und dann handfest in Streit geraten, so dass eine Anzeige wegen Körperverletzung aufgenommen wurde. Beide Streithähne

waren alkoholisiert. 

 

Am Sonntag gegen 04:00 Uhr kam es zu einer Schlägerei zwischen

mehreren( ca. 7-10)Personen.

Bei dieser Auseinandersetzung wurden 3 Personen leicht verletzt.

Die Auseinandersetzung fand im Bereich der Magdeburger Chaussee a.H. der Tankstellen statt und wurde bis zum Kreisverkehr Magdeburger Straße fortgesetzt.

Nachdem die Polizei über den Sachverhalt informiert wurde, konnte ein Beschuldigter in der Magdeburger Straße in Gewahrsam genommen werden. Er wurde nach Beendigung der Maßnahmen entlassen.

 

Da eine politische Motivation bei diesem Sachverhalt nicht auszuschließen ist,

hat der polizeiliche Staatsschutz die Ermittlungen übernommen.

 

 

 

Genthin

 

In der Straße der OdF wurde durch bislang unbekannte in der Nacht vom Freitag zum Samstag die Seitenscheibe  eines PKW  zerstört. Der PKW stand auf einem Hinterhof.

Hinweise zum Verursacher gibt es bislang keine.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung wurde eingeleitet.

 

 

Auf der B107 bemerkten Polizeibeamte am Sonntag gegen 02:00 Uhr einen Kleintransporter, welcher in Schlangenlinien fuhr.

Der PKW Fahrer reagierte zuerst nicht auf die Anhaltesignale der Polizei, konnte dann aber doch gestoppt werden.

Der Grund fuhr die Missachtung des Haltesignals stand schnell fest.

Der 54 jährige Fahrzeugführer war mit über 2,4 Promille Alkohol unterwegs.

Immerhin hatte er noch seinen Führerschein .Dieser wurde aber umgehend in amtliche

Verwahrung genommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Zukünftig darf der 54 jährige laufen.

 

 

Zu einer Körperverletzung kam es  Samstagfrüh vor einer Diskothek in Genthin.

Ein 19 jähriger wurde unvermittelt durch zwei weitere unbekannte männliche Personen

geschlagen.

 

 

Er wurde zu Boden gestoßen und weiterhin mit Fäusten und Knien geschlagen bzw. getreten.

Dann schlug einer der Männer auch noch auf den PKW des 19 jährigen Geschädigten ein, wodurch der PKW beschädigte wurde.

Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und

Sachbeschädigung eingeleitet.

Der 19 jährige konnte nach erfolgter ärztlicher Behandlung nach Hause.

 

Parey

 

Gegen einen 25 jährigen musste Sonntagfrüh ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet werden.

Er war Gast in einer Diskothek, wurde aber aus dieser verwiesen.

Aus Frust darüber beschädigte er anschließend in der Hauptstraße die Verkleidung eines anderen Hauses. Er war erheblich alkoholisiert.

 

 

i.A. Hartung

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