Polizeirevier Harz
Drei Tatverdächtige der ?Rechten
Szene? auf frischer Tat betroffen und vorläufig festgenommen
Halberstadt, Landkreis Harz
09.10.2008, Halberstadt – 36
- Polizeirevier Harz
Polizeirevier Harz - Pressemitteilung Nr.: 36/08
Polizeirevier Harz -
Pressemitteilung Nr.: 36/08
Magdeburg, den 9. Oktober 2008
Drei Tatverdächtige der ¿Rechten
Szene¿ auf frischer Tat betroffen und vorläufig festgenommen
Halberstadt, Landkreis Harz
Am Dienstag, 07.10.08, gegen 22.20
Uhr, erhielt die Polizei in Halberstadt von aufmerksamen Zeugen den Hinweis,
dass sie in dem Bereich der Straße Am Johanneskloster, Nähe des ZORA e.V. einen
lauten Knall gehört hätten. Den eingesetzten Polizeibeamten gelang es, nach dem
Eintreffen am Ort (ZORA), um 22.23 Uhr, drei männliche Tatverdächtige vorläufig
festzunehmen. Bei den drei Personen handelt es sich um einen 17-, 20- und 22
jährigen, die im Landkreis Harz wohnhaft sind, zwei davon im Stadtgebiet
Halberstadt. Die Tatverdächtigen sind nach polizeilichen Erkenntnissen der
¿Rechten Szene¿ zuzuordnen, was auch eindeutig aus den polizeilichen
Datenbanken hervorgeht. Zur Tathandlung konnte ermittelt werden, dass die drei
Tatverdächtigen sich gezielt zum Sitz des ZORA e.V., Am Johanneskloster 9,
begeben und dort versucht hatten sich gewaltsam Zutritt zu verschaffen. Dazu
beschädigten die Tatverdächtigen die Haupteingangstür und zerschlugen dann eine
Fensterscheibe. Alle drei standen unter Alkoholeinfluss und verblieben bis zum
Vormittag (08.10.08) in polizeilichen Gewahrsam und wurden danach zur Tat
vernommen. In ihren Einlassungen kam die Zielrichtung des strafbaren Handelns
eindeutig zum Ausdruck. Die drei Tatverdächtigen hatten den ZORA e.V.
aufgesucht und waren dort gewaltsam eingedrungen in der Hoffnung, Besucher
anzutreffen, um diese gezielt anzugreifen. Der ZORA e.V. hatte jedoch
geschlossen und somit keine Personen anwesend.
In Abstimmung mit der
Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, wurden die drei
Tatverdächtigen nach den erfolgten Vernehmungen entlassen. Sie müssen sich
wegen Hausfriedenbruch und Sachbeschädigung verantworten.
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