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Polizeirevier Börde

Kripo ermittelt wegen Verdacht der Geldwäsche

10.01.2013, Haldensleben – 12

  • Polizeirevier Börde

08.01.13, 39387 Oschersleben, Jahnstraße

Aufgrund von Warnhinweisen der Polizei und Banken sowie inzwischen mehrfach erfolgten Verurteilungen von Finanzagenten ist es für Kriminelle zunehmend schwieriger neue Finanzagenten zu rekrutieren. Von daher werden ständig neuen Methoden angewandt, wobei die Finanztransaktionen fast immer nach gleichem Grundmuster erfolgen, ?nur? die jeweiligen  Legenden variieren.

In Oschersleben wurde am 04.01.2013 einem Ehepaar auf das Gemeinschaftskonto 1500? überwiesen. Wenige Tage später, am 08.01.2013 erhielt die Ehefrau von einer, ihr unbekannten, männlichen Person einen Anruf, sie möge den Geldbetrag abheben. Zudem nannte der Gesprächspartner einen Treffpunkt in Magdeburg. Hier soll das Geld übergeben werden und die Frau erhalte dafür selbstverständlich eine Quittung sowie für die entstandenen Mühen auch noch 200 ?. Obgleich das Angebot sehr verlockend scheint, buchten die Eheleute den Geldbetrag ab, fuhren nicht zum vereinbarten Treffpunkt ? sondern informierten die Kripo in Oschersleben.

Die Masche ist für die Polizei nicht neu - was die Betroffenen nicht wissen - die Kriminellen überweisen erschwindelte Geldbeträge an einen Kontoinhaber, der hierdurch ohne sein Wissen in die illegalen Machenschaften eingebunden wird. Der Betrag wird unter einem Vorwand (Geld wurde irrtümlich auf das falsche Konto überwiesen und ist für einen Freund im Ausland bestimmt) zurückgefordert, wobei der als Finanzagent missbrauchte Kontoinhaber für die entstandenen Unannehmlichkeiten einen Teil des Geldbetrages behalten darf bzw. wie in hiesiger Sache bekommt.

Wenn kein Treffpunkt vereinbart wird oder werden kann dann erfolgt die die Rücküberweisung bzw. der Geldtransfer nicht auf das Ursprungskonto, sondern ? weil sich der Bekannte oder Freund ja im Ausland befindet, auf ein anderes Konto im Ausland.

Die Eheleute aus Oschersleben haben es richtig gemacht und die Polizei informiert. Bei einem erfolgten Geldtransfer als Finanzagent wären sie ebenfalls Beschuldigte und gegen beide würde ein Ermittlungsverfahren wegen leichtfertige Geldwäsche (wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft) gem. §261 StGB eingeleitet werden.

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