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Polizeirevier Dessau-Roßlau

Polizeimeldungen Polizeirevier Dessau-Roßlau

Berichtszeitraum vom 15.03.2024 bis 16.03.2024

18.03.2024, Dessau-Roßlau – 76 / 2024

  • Polizeirevier Dessau-Roßlau

Verkehrslage

 

Verkehrsunfallgeschehen

 

Am 15.03.2024, um 12:40 Uhr, ereignete sich auf der Mannheimer Straße ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen. Eine 44- jährige Fahrzeugführerin eines Pkw Renault sowie eine 55- jährige Fahrzeugführerin eines Pkw Skoda befuhren die Mannheimer Straße in südlicher Fahrtrichtung und mussten auf Grund einer Rotphase der Lichtzeichenanlage auf Höhe der Kreuzung Weststraße verkehrsbedingt bremsen. Eine dahinter befindliche 63- jährige Fahrzeugführerin eines Pkw VW nahm dies mutmaßlich zu spät wahr und fuhr auf den vor ihr befindlichen Pkw Skoda auf. Durch die Wucht des Aufpralls wurde dieses Fahrzeug noch auf den davor befindlichen Pkw Renault geschoben. Die Fahrerinnen des Pkw VW und des Pkw Skoda mussten leichtverletzt zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus verbracht werden, beide benannten Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und wurden durch ein Abschleppunternehmen von der Unfallstelle beräumt. Am Pkw VW entstand Sachschaden im Frontbereich in Höhe von geschätzten 10.000,-€, am Pkw Skoda im Heck- und Frontbereich in Höhe von geschätzten 7.000,-€ und am Pkw Renault im Heckbereich in Höhe von geschätzten 4.000,-€.

 

 

Am 15.03.2024, gegen 12:36 Uhr, befuhren ein 64- jähriger Fahrer eines Pkw Opel und dahinter folgend ein 20- jähriger Fahrzeugführer eines Pkw der Herstellergruppe PSA den Friederikenplatz und ordneten sich an der rotzeigenden Lichtzeichenanlage auf der linken Fahrspur ein, um fortfolgend auf die B185, in Richtung Oranienbaumer Chaussee abzubiegen. Als die Lichtzeichenanlage auf Grün schaltete fuhr der Pkw Opel nicht an, sondern rollte rückwärts gegen den dahinterstehenden Pkw. Am Pkw Opel war kein Sachschaden sichtbar, der Schaden am Peugeot wurde auf ca. 1.000,-€ geschätzt. Beim Fahrzeugführer des Pkw Opel wurde bei der Unfallaufnahme Alkoholgeruch in der Atemluft wahrgenommen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Atemalkoholwert, welcher deutlich über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit lag und eine Blutprobenentnahme durch einen Arzt erforderlich machte. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und der Führerschein sichergestellt.

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